@unpublished{Ernst2019, author = {Stefan Ernst}, title = {St{\"o}rerhaftung des beworbenen Unternehmens bei unverlangter E-Mail-Werbung durch beauftragten Dritten}, institution = {Fakult{\"a}t Medien und Informationswesen (M+I) (bis 21.04.2021)}, year = {2019}, abstract = {Leits{\"a}tze des Verfassers: 1. Ein Unternehmen, das einen Dritten mit der Durchf{\"u}hrung von Werbeaktionen beauftragt, haftet f{\"u}r die unverlangte Zusendung von Werbe-E-Mails im Rahmen einer solchen Werbeaktion. 2. Der Adressat unverlangter E-Mail-Werbung hat auch dann einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegen das beworbene Unternehmen, wenn die Werbung durch eine Drittfirma durchgef{\"u}hrt wurde. LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.07.2018 – 6 O 322/17 (nicht rechtskr{\"a}ftig, Az. des OLG Zweibr{\"u}cken 4 U 114/18)}, language = {de} }