TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - nicht begutachtet (unreviewed) A1 - Ernst, Stefan T1 - Keine Verpflichtung des Unternehmers zur Angabe einer Telefonnummer ("Amazon EU") T2 - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht: EWiR N2 - Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Deutsch): 1. Art. 6 Abs. 1 lit. c RL 2011/83/EU ist zum einen dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung … entgegensteht, nach der ein Unternehmer verpflichtet ist, vor Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen i. S. v. Art. 2 Nr. 7 und 8 dieser RL stets seine Telefonnummer anzugeben. Zum anderen impliziert diese Bestimmung keine Verpflichtung des Unternehmers, einen Telefon- oder Telefaxanschluss bzw. ein E-Mail-Konto neu einzurichten, damit die Verbraucher mit ihm in Kontakt treten können. Sie verpflichtet den Unternehmer nur dann zur Übermittlung der Telefon- oder Telefaxnummer bzw. seiner E-Mail-Adresse, wenn er über diese Kommunikationsmittel mit den Verbrauchern bereits verfügt. 2. Art. 6 Abs. 1 lit. c RL 2011/83/EU ist dahin auszulegen, dass diese Bestimmung zwar den Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher ein Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen, das geeignet ist, die Kriterien einer direkten und effizienten Kommunikation zu erfüllen, doch steht diese Bestimmung dem nicht entgegen, dass der Unternehmer andere Kommunikationsmittel als die in ihr genannten zur Verfügung stellt, um diese Kriterien zu erfüllen. EuGH, Urteil vom 10.07.2019 – Rs C-649/17 (BGH), ZIP 2019, 1431 Y1 - 2019 UR - https://www.juris.de/jportal/nav/produkte/werk/entscheidungen-zum-wirtschaftsrecht-(ewir).jsp SN - 0177-9303 SS - 0177-9303 IS - 15/2019 SP - 463 EP - 464 PB - RWS Verlag CY - Köln ER -