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Störerhaftung des beworbenen Unternehmens bei unverlangter E-Mail-Werbung durch beauftragten Dritten

  • Leitsätze des Verfassers: 1. Ein Unternehmen, das einen Dritten mit der Durchführung von Werbeaktionen beauftragt, haftet für die unverlangte Zusendung von Werbe-E-Mails im Rahmen einer solchen Werbeaktion. 2. Der Adressat unverlangter E-Mail-Werbung hat auch dann einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegen das beworbene Unternehmen, wenn die Werbung durch eine Drittfirma durchgeführtLeitsätze des Verfassers: 1. Ein Unternehmen, das einen Dritten mit der Durchführung von Werbeaktionen beauftragt, haftet für die unverlangte Zusendung von Werbe-E-Mails im Rahmen einer solchen Werbeaktion. 2. Der Adressat unverlangter E-Mail-Werbung hat auch dann einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegen das beworbene Unternehmen, wenn die Werbung durch eine Drittfirma durchgeführt wurde. LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.07.2018 – 6 O 322/17 (nicht rechtskräftig, Az. des OLG Zweibrücken 4 U 114/18)show moreshow less

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Metadaten
Document Type:Article (unreviewed)
Zitierlink: https://opus.hs-offenburg.de/3922
Bibliografische Angaben
Title (German):Störerhaftung des beworbenen Unternehmens bei unverlangter E-Mail-Werbung durch beauftragten Dritten
Author:Stefan ErnstStaff MemberGND
Year of Publication:2019
Place of publication:Köln
Publisher:RWS Verlag
First Page:705
Last Page:706
Parent Title (German):Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht: EWiR
Issue:22/2019
ISSN:0177-9303
URL:https://www.juris.de/jportal/nav/produkte/werk/entscheidungen-zum-wirtschaftsrecht-(ewir).jsp
Language:German
Inhaltliche Informationen
Institutes:Fakultät Medien und Informationswesen (M+I) (bis 21.04.2021)
Institutes:Bibliografie
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht
Formale Angaben
Open Access: Closed Access 
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt