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Erforderlichkeit der Benennung eines Datenschutzbeauftragten für nicht-öffentliche Stellen nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG

  • Die Frage nach der Erforderlichkeit der Benennung eines Datenschutzbeauftragten wird derzeit oft gestellt. Der Beitrag gibt anhand einer Checkliste Leitlinien zu ihrer Beantwortung. Diese richtet sich seit dem 25.5.2018 bei nicht-öffentlichen Stellen (namentlich Unternehmen, aber auch Vereinen) nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG n.F.

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Metadaten
Dokumentart:Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich
Review-Status:Nicht begutachtet (unreviewed)
Zitierlink: https://opus.hs-offenburg.de/3127
Bibliografische Angaben
Titel (Deutsch):Erforderlichkeit der Benennung eines Datenschutzbeauftragten für nicht-öffentliche Stellen nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG
Verfasserangaben:Stefan ErnstStaff MemberGND
Erscheinungsjahr:2018
Verlagsort:Köln
Verlag:Otto Schmidt
Erste Seite:272
Letzte Seite:275
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Arbeitsrechtsberater (arbrb): Informationsdienst für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis
Heft (Ausgabe):9/2018
ISSN:1618-0143
URL:https://www.arbrb.de/49913-NDk4.htm
Sprache:Deutsch
Inhaltliche Informationen
Fakultäten / Einrichtungen:Fakultät Medien und Informationswesen (M+I) (bis 21.04.2021)
Sammlungen der Hochschule Offenburg:Bibliografie
Formale Angaben
Open-Access-Status: Closed Access 
Lizenz (Deutsch):License LogoUrheberrechtlich geschützt