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Es ist schon beeindruckend, welche Fähigkeiten die Menschen den Computern mittlerweile geben konnten. Dennoch muss man nicht der Maschinenstürmerei (Luddismus) zuneigen, um durch das zuweilen überbordende Maß an Optimismus irritiert zu sein, das den Fähigkeiten von Algorithmen und künstlicher Intelligenz zuweilen zugeschrieben wird. Nahezu alle Wirtschaftsbereiche sollen durch sie alsbald „revolutioniert“ werden, "disruptive Veränderungen" werden prognostiziert. Politiker fordern und Max-Planck-Forscher kündigen jetzt die Entwicklung von „fairen“ Algorithmen an. Einige kritische Anmerkungen erscheinen angezeigt, denn fair kann ein Algorithmus nicht sein.
Das Geschäftsgeheimnisgesetz - Praxisrelevante Aspekte der Umsetzung der EU Richtlinie 2016/943
(2019)
Geschäftsgeheimnisse sind wertvoll. Mit dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz vom 18.4.2019 (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – GeschGehG, BGBl. I 2019, 466) ist die Know-how-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.6.2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung) umgesetzt. Der bisher dezentral und weitgehend unspezifiziert (§§ 823 ff., 826, 1004 BGB) bestehende Geheimnisschutz ist nunmehr einheitlich und übersichtlich zusammengefasst. Stefan Ernst gibt einen Überblick über die Neuerungen gegenüber der bisherigen Rechtslage und Anhaltspunkte für Handlungsbedarf bei betroffenen Unternehmen.