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In Stellenanzeigen wird oft durch eine Aussage wie: "Für eine telefonische Vorabinformation steht Ihnen Herr/Frau X ab Montag in der Zeit von/bis zur Verfügung" auf die Möglichkeit eines telefonischen Vorabkontakts hingewiesen. Interessenten wird so angeboten, vor einer Bewerbung telefonisch weitere Informationen einzuholen. Der Beitrag nennt die wichtigsten Ergebnisse einer schriftlichen Unternehmensbefragung sowie fünf persönlicher Interviews und zehn Testanrufen. Abschließend werden praktische Empfehlungen für Unternehmen und Bewerber zum Angebot und zur Handhabung eines Telefonkontaktes sowie zur Vorbereitung auf einen und zum Verhalten bei einem Telefonkontakt gegeben.
Stichwort: Zwischenzeugnis
(2000)
Jeder Arbeitnehmer hat per Tarifvertrag oder bei einem triftigen Grund Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Typische triftige Gründe sind: Bewerbung um eine neue Stelle, wesentliche Änderungen des Aufgabengebiets, Versetzung in eine andere Abteilung oder längere Abordnung in ein Projekt, Beförderung, Wechsel oder Ausscheiden des Vorgesetzten, Nachweis einschlägiger Tätigkeiten für die Zulassung zu Prüfungen, Unterbrechung der Arbeitstätigkeit durch Erziehungsurlaub, Auslandsentsendung, feststehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf einer befristeten Tätigkeit, drohende Beendigung wegen Aufnahme von Sozialplanverhandlungen oder wegen Beginn eines Insolvenzverfahrens. Strebt ein Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags an, so sollte der Arbeitnehmer parallel zu den Verhandlungen ein Zwischenzeugnis fordern.