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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum digitalen Drucken einer Keramikfarbe auf einem Substrat, wobei die Keramik der Keramikfarbe auf mindestens den Schmelzpunkt der Keramik mittels eines Laserstrahls simultan zu dem Aufbringen der Keramikfarbe auf ein Substrat mittels eines Druckkopfes erwärmt wird. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung auch die Verwendung eines Laserstrahls in einer Vorrichtung zum digitalen Drucken einer Keramikfarbe auf einem Substrat, wobei der Laserstrahl die Keramik der Keramikfarbe auf mindestens den Schmelzpunkt der Keramik simultan zu dem Aufbringen der Keramikfarbe auf ein Substrat mittels eines Druckkopfes der Vorrichtung erwärmt. Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin auch eine Vorrichtung zum digitalen Drucken einer Keramikfarbe auf einem Substrat, die einen Druckkopf zum Aufbringen einer Keramikfarbe auf ein Substrat sowie einen Laser zum Erwärmen der Keramik der Keramikfarbe auf mindestens den Schmelzpunkt der Keramik mittels eines Laserstrahls umfasst.
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Pulverlackieren eines Kunststoff- oder Glasgegenstandes, umfassend die Schritte des Ausbildens einer polaren Beschichtung auf dem Kunststoff- oder Glasgegenstand, umfassend den Teilschritt des Aufbringens einer Beschichtungszusammensetzung auf den Kunststoff- oder Glasgegenstand, wobei die Beschichtungszusammensetzung ein Organosiloxan, das mindestens zwei Si-O-Bindungen aufweist, Wasser, ein organisches Lösemittel und ein pH-regulierendes Mittel, ausgewählt aus einer Brönsted-Säure, in einer katalytischen Menge enthält, mit der Maßgabe, dass die Beschichtungszusammensetzung keinen elektrisch leitfähigen Zusatz, ausgewählt aus ionischen Verbindungen, Metallen, Metall(misch)oxiden, intermetallischen Verbindungen und leitfähigem Kohlenstoff, enthält, sowie die Schritte des Aufbringens eines Pulverlacks auf den derartig beschichteten Kunststoff- oder Glasgegenstand und des Erwärmens des Pulverlacks.
Am Buffet des Lebens
(2017)
Im vorliegenden Beitrag wird ein Strommarktsimulationsmodell entwickelt, mit dessen Hilfe die Bereitstellung von Flexibilität auf dem Strom- und Regelleistungsmarkt in Deutschland modell-gestützt analysiert werden soll. Das Modell bildet dabei zwei parallel verlaufende, zentrale Wettbewerbsmärkte ab, an denen Akteure durch die individuelle Gebotsermittlung handeln können. Die entsprechend hierzu entwickelte Gebotslogik wird detailliert erläutert, wobei der Fokus auf der Flexibilität fossil-thermischer Kraftwerke liegt. In der anschließenden Gegen-überstellung mit realen Marktpreisen zeigt sich, dass die verwendete Methodik und die Ge-botslogik den bestehenden Markt und dessen Marktergebnis in geeigneter Form wiederspie-geln, wodurch zukünftig unterschiedlichste Flexibilitätsszenarien analysiert und Aussagen zu deren Auswirkungen auf den Markt und seine Akteure getroffen werden können.
Das Thema des Forschungsprojekts ist Digitaltechnik im Spannungsfeld von Freiheitsversprechen und Totalüberwachung. Das Projekt „futur iii“ ist nicht nur der Name, sondern zugleich der Logo und URL für Publikationen.
Dieses Projekt wird im intensiven Dialog und z.T. in Kooperationen mit Kolleginnen und Kollegen verschiedener Hochschulen und Bildungseinrichtungen realisiert. Das übergreifende Thema ist bereits seit dem letzten Forschungssemester 2010 die Veränderung des Web durch Kommerzialisierung und Monopolisierung sowie die kritisch-reflektierende Auseinandersetzung mit Digitaltechnik bzw. Geräten und Diensten unter besonderer Berücksichtigung der konkreten Technikfolgeabschätzung (TA) für den Einsatz digitaler Bildschirmmedien und -dienste im Kontext von Lehre und Lernen.
Kinder am Bildschirm
(2017)
Wenn in Studien über digitale Medien und Kinder berichtet wird, liegt der Fokus meist darauf, Kinder „fit für die digitale Zukunft“ zu machen. Welche Folgen eine zu frühe und nicht regulierte Nutzung von Bildschirmmedien bei Kindern und Jugendlichen haben kann, zeigt sich in den Praxen der Kinderärzte. Das Spektrum der zu behandelnden Erkrankungen und der Beratungsbedarf bei psychosozialen Problemen haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert, schreiben die Verantwortlichen der BLIKK-Studie.
Schriftliche Stellungnahme Lankau zu:
a) Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Hessen 4.0 – Agenda Digitales Hessen (Drucksache 19/4111)
b) Großen Anfrage der Abg. Eckert, Barth, Decker, Degen, Faeser, Frankenberger, Geis, Gremmels, Grüger, Lotz, Dr. Sommer, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend Auswirkungen der Digitalisierung auf Arbeit und Wirtschaft in Hessen (Drucksache 19/2896) und
c) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Eckert, Barth, Decker, Degen, Faeser, Frankenberger, Geis, Gremmels, Grüger, Lotz, Dr. Sommer, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend Auswirkungen der Digitalisierung auf Arbeit und Wirtschaft in Hessen (Drucksache 19/4357)
Das könnte die Zukunft des Lernens sein: Ab 2036 werden Eltern einen virtuellen Lehrer bereits für ihre fünfjährigen Kinder abonnieren. Die Stimme des Computers wird uns durchs Leben begleiten, vom Kindergarten über Schule und Universität bis zur beruflichen Weiterbildung. Der Computer erkennt, was ein Schüler schon kann oder wo Nachholbedarf besteht. Wir werden uns als lernende Menschen neu erfinden … Solche und andere Dystopien über unser künftiges Leben und Lernen kann man etwa bei Fritz Breithaupt und seiner „Talking Method“ nachlesen. Doch: wollen wir so etwas?
Wenn man die Verlautbarungen aus dem Wissenschafts- und Kultusministerien verfolgt (oder den Beitrag von Saskia Esken in „Schule im Blickpunkt“ liest), scheint es für Bildungseinrichtungen nur noch ein Thema und nur noch ein Ziel zu geben: die Digitalisierung. Dabei reicht bereits die einfache Frage des „cui bono“ (wem nützt es), um zu zeigen: Die einzigen Nutznießer von Digitalagenda und Digitalpakt sind IT-Firmen – auf Kosten der Schülerinnen und Schüler, zu Lasten ihrer Selbständigkeit und damit ihrer Zukunftsperspektiven – und zum Schaden öffentlicher Bildungseinrichtungen.