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Qualitative Wissenschaft, künstlerisches Forschen und forschendes Lernen verbinden Erkenntnis aus Praxis und Erfahrung. In der Autoethnographie der eigenen Werkstatt des Hörens wie der Kultur in Studios anderer, wird die noch neue Interdisziplin Sound (Studies) erprobt und vertieft, mit Impulsen für die Praxis und Theorie, von der noch wenig bekannten A/r/t ographie heute, hin zu einer künftig A/R/Tophonie, dem künstlerischen Forschen in der Musik, ebenso wie durch Klang Komposition, Radio Kunst und visuelle Musik.
Im vorliegenden Bericht werden die Arbeiten und Ergebnisse der Hochschule Offenburg (HSOG) des Teilvorhabens 3 (TV3) dargestellt. Im Rahmen dieses Teilvorhabens war die HSOG direkt in das Teilprojekt 3 – berufsbegleitender Bachelorstudiengang Informatik/IT-Sicherheit – involviert. Für dieses Teilprojekt wurden Studieninhalte entwickelt und die Pilotierung für ausgewählte Jahrgänge durchgeführt.
Spätestens nach den erfolgreichen Wahlkämpfen 2008 und 2012 in den USA des zweimaligen US-Präsidenten Barack Obama, ist Social Media als Schlüsselmedium für die politische Kommunikation angekommen. Nach der Wahl von Donald Trump als 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten ist zudem deutlich geworden: Social Media erreicht in der Politik eine nie dagewesene Dimension und hat insbesondere im Wahlkampf eine sehr wichtige Bedeutung. Im vorliegenden Arbeitspapier sollen die folgenden Aspekte näher beleuchtet werden: Welche Auswirkungen haben Social Media auf die Politik und wie können sie in der politischen Kommunikation eingesetzt werden? Wie können mit Social Media Wähler gewonnen werden? Welche Möglichkeiten bieten Social Media für die Bürger, um sich in der politisch zu beteiligen? Welche Risiken können durch Social Media in der Politik entstehen?
In der heutigen, vielschichtigen und komplexen Geschäftswelt werden die meisten Unternehmen nicht als Personengesellschaften, sondern als Kapitalgesellschaften geführt. Wie das Wort Kapitalgesellschaft bereits nahelegt, stehen bei dieser Gesellschaftsform nicht natürliche Personen im Mittelpunkt, sondern vielmehr ein Mindestmaß an Kapital, welches von den Gesellschaftern in Form von Einlagen aufgebracht werden muss. Die Kapitaleinlage ist somit der persönliche Risikobeitrag der Gesellschafter und zudem die Voraussetzung für ein wirtschaftliches Tätigwerden im Geschäftsbereich, für das die Gesellschafter eine persönliche Haftung nicht übernehmen wollen und grundsätzlich auch nicht müssen.
Die Virtual Reality (VR) ist eine spannende technische Lösung, um virtuelle Welten zu erschaffen. Die dabei simulierten Immersionen faszinieren die Menschen im privaten Leben, in der Forschung und in der Wirtschaft gleichermaßen. Im monatlichen Zyklus präsentieren namhafte Hersteller neue VR‐Geräte und Softwarelösungen, um die virtuelle Welt noch flüssiger und noch hochauflösender darzustellen. Die Einsatzgebiete hierbei zeigen sich unendlich vielseitig und verteilen sich unter anderem auf den privaten Medienkonsum, die innovative Gaming‐Branche und auf unternehmerische Anwendungsmöglichkeiten. Virtuelle Rundgänge durch Hallen und Betriebe schaffen dem Verkäufer und dem Kunden die Möglichkeit, Produkte schon vor ihrer Fertigstellung gemeinsam als visuelles Objekt im Raum zu betrachten. Die Gestaltung virtueller Erlebnistouren oder Rundgänge durch das geplante Eigenheim sind schon seit ein paar Jahren fester Bestandteil in der Marketingkommunikation.
Um sicherzustellen, dass vom Unternehmen keine Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und Regeln erfolgen, ist es unabdingbar, dass die Mitarbeiter des Unternehmens den aufgestellten Pflichten nachkommen und diese befolgen. Dabei kann dies nur verwirklicht werden, wenn die Regelungen für die Arbeitnehmer verbindlich werden und bei Fehlverhalten auch arbeitsrechtliche Sanktionen als Konsequenz durchgesetzt werden können. Damit die Verhaltensrichtlinien und -grundsätze für die Arbeitnehmer verbindlich werden, müssen diese arbeitsrechtlich im Unternehmen implementiert werden. Die Implementierung kann dabei grundsätzlich durch unterschiedliche arbeitsrechtliche Instrumente umgesetzt werden, wobei sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht verschiedene Optionen anbietet, welche im Folgenden näher erläutert werden.
Deutsche Banken begleiten vielfältige Geschäfte mit Auslandsbezug. Vor allem Kreditgeschäfte und Akkreditive sind die häufigsten Geschäftsarten, an denen deutsche Banken als Finanzierungspartei gemeinschaftlich mit anderen ausländischen Finanzinstituten auftreten. Im Rahmen solcher Geschäfte verlangen ausländische Geschäftspartner häufig die Einhaltung von ausländischen Sanktionsvorschriften und verankern dies in den vertraglichen Dokumenten. Beteiligen sich Finanzinstitute, beispielsweise als Kreditnehmer, so wird die Einhaltung der ausländischen Sanktionsvorschriften direkt von den Finanzinstituten verlangt. Treten jedoch Finanzinstitute als Kreditgeber auf, was eher häufiger der Fall ist, so fordern die Finanzinstitute den Kreditnehmer auf, ausländisches Sanktionsrecht einzuhalten. Die Verpflichtung zur Einhaltung von ausländischen Sanktionsvorschriften widerspricht den Anti-Boykott-Regelungen auf nationaler und gegebenenfalls auf europäischer Ebene.
Die Digitalisierung der Gesellschaft betrifft nicht nur einzelne Lebensbereiche, sondern beeinflusst und verändert enorm die Arbeitswelt. In diesem Sinne wird oft im Rahmen des Zukunftsprojekts Industrie 4.0 von Arbeiten 4.0, Arbeitswelt 4.0 und Arbeitsrecht 4.0 berichtet. Komplexe Produktionsprozesse lassen sich durch die Vernetzung von Systemen zu unterschiedlichen Zeiten und an nahezu jedem Ort steuern. Diese neuen Freiheiten können wiederum von den Arbeitnehmern positiv genutzt werden, um die persönliche Arbeitsgestaltung weiter zu individualisieren. Somit können beispielsweise die Arbeitszeiten und der Arbeitsort an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Außerdem können diese sich neu ergebenden Möglichkeiten die Beschäftigten in ihrer Arbeitstätigkeit entlasten. Durch die Einführung neuer Technologien ergeben sich somit neue Chancen, aber auch Herausforderungen für das Arbeitsrecht. Infolgedessen sind diverse Handlungsfelder beziehungsweise Problemfelder betroffen, die es in diesem neuen Arbeitspapier darzustellen gilt. Es bezieht sich dabei speziell auf die Arbeitszeit, den Arbeitsort, die Arbeitnehmerqualifikation und die Datensicherheit. In diesem Zusammenhang werden die derzeit bestehenden Gesetze und Richtlinien aufgezeigt, die im Rahmen der Industrie 4.0 eine Rolle spielen. Auch die Herausforderungen, die durch die Interaktion der Digitalisierung in der Arbeitswelt aufkommen, gilt es, in diesem Arbeitspapier hervorzuheben.
Compliance Due Diligence
(2017)
Nahezu jedes Unternehmen hat heute auf seiner Homepage einen eigenen Bereich integriert, in welchem Compliance- und Integrity-Maßnahmen vorgestellt werden. Auslöser hierfür dürften wohl nicht nur die immer strengeren Gesetze sein, sondern vielmehr Unternehmensskandale, welche in den Unternehmen für Unruhe sorgten. Man denke hierbei beispielsweise an die Korruptionsskandale bei MAN oder Siemens sowie aktuell der Volkswagen Abgas-Skandal. Die Folgen können weitreichend sein. Schadensersatzzahlungen, Auftragsverluste oder auch große Image-Schäden sind die Folgen. Zu erkennen ist ebenfalls, dass auch immer mehr mittelständische Unternehmen das Thema Compliance für sich entdecken. Es ist also keinesfalls davon auszugehen, dass nur die großen Unternehmen hohen Haftungsrisiken ausgesetzt sind. Dennoch sind konkrete Compliance-Programme in diesen meist eher vorhanden und konkret ausgestaltet.
In den 1980er Jahren begann die Normengruppe die DIN EN ISO 9000 ff. sich zunächst in der Fertigungsindustrie zu etablieren. Anschließend, begleitet von einigen Revisionen, schlossen sich weitere Branchen an, sodass sie immer wichtiger wurde. Anfangs hatten die Unternehmen bei der Umsetzung der Zertifizierung noch erhebliche Probleme. Diese entstanden vornehmlich dadurch, dass man unter dem Druck der Zertifizierung vermied, die Norm genau zu lesen und sich eine für die Umsetzung angemessene Zeitvorgabe zu geben. Das Ergebnis der Zertifizierung lag in diesen Fällen viel zu oft in der Erstellung einer „Papierorganisation“. Diese Schwächen haben sich mit der Zeit zum Teil erübrigt. Das hing mit der Vereinheitlichung beziehungsweise der Annäherung mehrerer Normen zusammen. Außerdem war die starke Begrenzung des Umfangs der Normenreihe ein großer Fortschritt. Ein weiterer Nachteil des Umfangs der älteren Versionen war die Praxis, die Organisation an die Norm anzugleichen. Dies hört sich zunächst nachvollziehbar an, allerdings sollte die Herangehensweise doch eher aus der entgegengesetzten Richtung geschehen, denn das Qualitätsmanagement sollte auf bestehende Prozesse des Unternehmens angepasst werden. Demnach soll die Norm an das Unternehmen angepasst werden, da diese Herangehensweise die innerhalb des Unternehmens funktionierenden Prozesse beachtet und optimiert. Ein weiterer Kritikpunkt an den älteren Versionen war die Konzentration auf Fertigungsbetriebe; so standen andere Industriezweige vor Schwierigkeiten der Umsetzung, insbesondere weil die Begriffe der Norm dort auf Gegenwehr bei Mitarbeitern und dem Management stießen. Somit war die Auswahl der Begrifflichkeiten kontraproduktiv, da sich eine Norm grundsätzlich für alle Branchen eignen muss. Zu dem Optimierungsprozess der ISO 9000 ff. haben auch Diskussionen beigetragen, in denen der Inhalt teilweise stark attackiert wurde. Dabei ging es darum, dass die Kundenbedürfnisse in der Norm keine Beachtung finden würden.