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Eine gewichtige Komponente in Arbeitszeugnissen ist die Positions- und Aufgabenbeschreibung. In einer Befragung von 369 Unternehmen gaben 37,4 Prozent sogar an, für sie sei die Aufgabenbeschreibung die wichtigste Zeugniskomponente. Diese Wertschätzung gründet auf der wohl richtigen Annahme, dass die Beurteilung in Zeugnissen oft geschönt sei, die Aufgabendarstellung aber vergleichsweise wahrheitsgerechte Angaben enthalte. Es kommt wohl nicht so oft vor, dass Arbeitnehmer die Aufnahme von Tätigkeiten ins Zeugnis fordern und durchsetzen, die sie gar nicht ausgeübt haben. Demnach konzentrieren sich manche Leser auf diesen Zeugnisteil, um einen Eindruck von der Berufserfahrung eines Bewerbers zu gewinnen.
Läßt sich durch das Einholen von Referenzen die Qualität der Personalauswahl verbessern? Wie kann der geeignete Referenzgeber ermittelt werden? Welche Wege werden bei der Referenzeinholung beschritten und wie kann ein Referenzgespräch gestaltet werden? Diese und eine Reihe anderer Fragen beantwortet eine Studie, die im Jahr 1994 an der Fachhochschule Offenburg durchgeführt wurde, und an der sich 238 von 1000 angeschriebenen Personalberatern beteiligten. Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung werden im nachfolgenden Beitrag dargelegt.
In manchen Arbeitszeugnissen steht das Wichtigste am Schluss. Der letzte Absatz kann drei Elemente enthalten, die einzeln oder in unterschiedlicher Kombination immer wieder auftauchen: Beendigungsformel, Dankes-Bedauern-Formel, Zukunftswünsche. §630 BGB als Rechtsgrundlage für den Zeugnisanspruch sagt nichts über den Inhalt des Schlussabsatzes aus. Die Rechtsprechung hat dennoch bestimmte Ansprüche des Arbeitnehmers entwickelt.