Im Mai hat der Gesetzgeber die EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt und eine auf der Gewerbeordnung fußende Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung geschaffen. Der Beitrag stellt sie vor und nimmt kritisch Stellung.
Am 01.09.2009 trat der neue § 42a BDSG in Kraft, der eine Pflicht zur Information der Öffentlichkeit in bestimmten Fällen von Datenverlusten bestimmt. Es handelt sich um eine Norm, für die es im deutschen Recht bislang kein Vorbild gab. Der Beitrag erläutert wesentliche Aspekte.