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Leitsatz des Gerichts:
Die Übermittlung eines „presserechtlichen Informationsschreibens“ greift in der Regel nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Presseunternehmens ein. Eine andere Beurteilung ist allerdings dann geboten, wenn das übersandte Informationsschreiben von vornherein ungeeignet ist, präventiven Rechtsschutz zu bewirken. Hiervon ist auszugehen, wenn es keine Informationen enthält, die dem Presseunternehmen die Beurteilung erlauben, ob Persönlichkeitsrechte durch eine etwaige Berichterstattung verletzt werden.
BGB § 823 Abs. 1, § 1004; ZPO § 253. BGH, Urteil vom 15.01.2019 – VI ZR 506/17 (OLG Frankfurt/M.), MDR 2019, 290 = NJW 2019, 781 = WM 2019, 473
Während in anderen Staaten die Überwachung von Verkehr und Nachbarschaft mit Videokameras weit verbreitet ist, wird in Deutschland derzeit über im Auto angebrachte Videokameras, die das Verkehrsgeschehen um das Fahrzeug herum aufnehmen, diskutiert und gestritten. Diese werden in der Regel „neudeutsch“ Dashcam genannt (dash = Armaturenbrett). Auch die Bezeichnungen „Car-Cam“ oder „On-Board-Kamera“, selbst „CrashCam“ finden sich. Verbreitung finden die Filmchen dieser Dashcams derzeit in erster Linie bei Diensten wie Youtube, wenn ein Fahrer meint, besonders spektakuläre Szenen mitgeschnitten zu haben (z.B. ein quer über die Autobahn abstürzendes Flugzeug) oder sich besonders über andere Fahrer ärgert bzw. lustig machen möchte. Der Beitrag setzt sich mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit derartiger Einrichtungen auseinander. Nach einer kurzen Vorbemerkung zur Reichweite der hier vorgestellten Beurteilung über Dashcams hinaus (I.) wird zunächst der Stand der Rechtsprechung speziell zur Zulässigkeit und Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen aufgezeigt (II.). Sodann wird die Verwendung von Dashcams einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Analyse unterzogen (III.), aus der nur das Fazit (IV.) gezogen werden kann, dass derartige Aufzeichnungen öffentlichen Raumes regelmäßig unzulässig sind.
Anmerkung zu ArbG Düsseldorf v. 5.3.2020 – 9 Ca 6557/18 – nicht rechtskräftig
Das ArbG Düsseldorf hat einem ehemaligen Arbeitnehmer einen immateriellen Schadensersatz von 5 000 Euro wegen einer verspäteten und teilweise unrichtigen datenschutzrechtlichen Auskunft seitens seines vormaligen Arbeitgebers zugesprochen. Der Beitrag setzt sich mit dieser Entscheidung grundsätzlich auseinander.
Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Deutsch):
Art. 2 lit. c RL 2002/21/EG des EU-Parlaments und des Rates vom 7. 3. 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) in der durch die RL 2009/140/EG des EU-Parlaments und des Rates vom 25. 11. 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein internetbasierter E-Mail-Dienst, der wie der von der Google LLC erbrachte Dienst GMail keinen Internetzugang vermittelt, nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht und daher keinen „elektronischen Kommunikationsdienst“ im Sinne dieser Bestimmung darstellt.
EuGH, Urteil vom 13.06.2019 – Rs C-193/18 (OVG Münster), NJW 2019, 2597
Widerrufsrechte beim Anwalt?
(2016)
Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Deutsch):
Art. 16 lit. e RL 2011/83/EU ist dahin auszulegen, dass eine Ware wie eine Matratze, deren Schutzfolie vom Verbraucher nach der Lieferung entfernt wurde, nicht unter den Begriff „versiegelte Waren …, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“ im Sinne dieser Vorschrift fällt.
EuGH, Urteil vom 27.03.2019 – Rs C-681/17 (BGH), ZIP 2019, 715 (LS) = BB 2019, 769
Widerruf beim Anwaltsvertrag
(2015)
Es ist schon beeindruckend, welche Fähigkeiten die Menschen den Computern mittlerweile geben konnten. Dennoch muss man nicht der Maschinenstürmerei (Luddismus) zuneigen, um durch das zuweilen überbordende Maß an Optimismus irritiert zu sein, das den Fähigkeiten von Algorithmen und künstlicher Intelligenz zuweilen zugeschrieben wird. Nahezu alle Wirtschaftsbereiche sollen durch sie alsbald „revolutioniert“ werden, "disruptive Veränderungen" werden prognostiziert. Politiker fordern und Max-Planck-Forscher kündigen jetzt die Entwicklung von „fairen“ Algorithmen an. Einige kritische Anmerkungen erscheinen angezeigt, denn fair kann ein Algorithmus nicht sein.
Störerhaftung des beworbenen Unternehmens bei unverlangter E-Mail-Werbung durch beauftragten Dritten
(2019)
Leitsätze des Verfassers:
1. Ein Unternehmen, das einen Dritten mit der Durchführung von Werbeaktionen beauftragt, haftet für die unverlangte Zusendung von Werbe-E-Mails im Rahmen einer solchen Werbeaktion.
2. Der Adressat unverlangter E-Mail-Werbung hat auch dann einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegen das beworbene Unternehmen, wenn die Werbung durch eine Drittfirma durchgeführt wurde.
LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.07.2018 – 6 O 322/17 (nicht rechtskräftig, Az. des OLG Zweibrücken 4 U 114/18)
Der Fall ist gar nicht so selten: Ein Verbraucher bucht oder kauft grenzüberschreitend, man streitet sich – und schon steht die Frage nach dem richtigen internationalen Gerichtsstand im Raum. Der EuGH hat hierzu nun grundlegend Stellung genommen (EuGH, Urt. v. 7.12.2010 – Rs. C-585/08, Rs. C-144/09 – Pammer ./. Reederei Schlüter und Hotel Alpenhof ./. Heller, CR 2011, 108).
Softwareverträge
(2022)
Softwareverträge
(2016)
„Soziale Netzwerke“ im Internet sind „in“. Wohl die Hälfte aller Deutschen zwischen zwölf und vierzig sind inzwischen in wenigstens einer dieser populären Online-Communitys Mitglied geworden. Eine Vielzahl der Nutzer ist dabei (zumindest auch) geschäftlich unterwegs, ungeachtet dessen, dass die Anbieter dies zuweilen (ohne es auch nur im Geringsten zu forcieren) formal in ihren AGB ausschließen. Nicht unerhebliche Bedeutung hat aus juristischer Sicht dabei die Frage, wem im Falle der beruflichen Verwendung solcher Accounts diese bei einer Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (oder auch von Unternehmen und Geschäftsführer) zustehen können. Dieser Frage geht der Beitrag nach deutschem Recht nach und versucht, das in ihr liegende Konfliktpotential und dessen Vermeidbarkeit auszuloten.
Rechtliche Dimension des Journalismus: Redaktionelle Verantwortung und User Generated Content
(2015)
Journalismus wandelt sich durch die Einbeziehung von User Generated Content. Dies hat nicht nur publizistische Folgen, sondern führt auch zu Problemen im Bereich der medienrechtlichen Verantwortung für die so publizierten Inhalte. Vor allem urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Fragen sind für neue digitale Produkte zu prüfen. Insgesamt zeigt sich auch aus rechtlicher Sicht, dass eine Kombination unter Einbeziehung klassischer journalistischer Strukturen hilfreich ist, während rein von anonymen Nutzern gestaltete Produkte erhebliche Risiken bergen.
Preisangabenrecht
(2014)
Phishing im Emissionshandel
(2010)
Online-Zahlungssystem der Deutschen Bahn unionsrechtswidrig ("Verein für Konsumenteninformation")
(2019)
Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Deutsch):
Art. 9 Abs. 2 VO (EU) Nr. 260/2012 ist dahin auszulegen, dass er einer Vertragsklausel … entgegensteht, die die Zahlung mittels einer Lastschrift, die auf Euro lautet und über das in der EU bestehende Lastschriftverfahren vorgenommen wird (SEPA-Lastschrift), ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat.
EuGH, Urteil vom 05.09.2019 – Rs C-28/18 (EuGH GA ZIP 2019, 1272; Oberster Gerichtshof (Österreich)), ZIP 2019, 1760
OLG Hamm "Abmahnfalle WAP"
(2010)