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Die Energiewende ist ein elementares Thema, für Deutschland wie auch für viele andere Regionen weltweit. Bei der Bereitstellung effizienter und stabiler Verteilnetze stellen Kommunikationslösungen einen zentralen Baustein dar, um auf der Grundlage eines zeitnahen Monitorings koordinierte Regelalgorithmen zu realisieren. Dies gilt für alle Ebenen der Versorgung, wobei aus Sicht der Kommunikationstechnik die unterste Ebene der Verteilnetze am interessantesten ist: Hier sind die anspruchsvollsten Anforderungen im Hinblick auf die Kosten- und die Energieoptimierung der Kommunikationsknoten sowie die Administrierbarkeit, die Stabilität und die Skalierbarkeit der Gesamtlösung zu berücksichtigen. Das Steinbeis-Transferzentrum Embedded Design und Networking an der Hochschule Offenburg unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Axel Sikora hat in verschiedenen Projekten mit renommierten Partnern umfangreiche Lösungen für diese sogenannte Primärkommunikation entwickelt.
Die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende stellt Politik und Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vor große Herausforderungen. Entscheidend für den Erfolg der Energiewende wird es sein, die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland zu erhalten. Dafür muss weiterhin eine hohe Stromversorgungsqualität bei zugleich international wettbewerbsfähigen Strompreisen sichergestellt sein. Der BDI stellt fünf Prinzipien auf dem Weg zu einem neuen Strommarktdesign auf und zeigt, dass eine informations- und kommunikationstechnische Vernetzung relevanter Komponenten des Energiesystems für das künftige System essenziell ist.
Statt MOOC
(2013)
Die Weltwirtschaftskrise 2008 hat mit ihrer zeitweisen Verknappung von Acetonitril eindringlich gezeigt, dass man nicht nur auf eine einzige chromatographische Methode setzten sollte. Genau dies wird aber im Augenblick getan, denn Industrie und Forschung setzen mehrheitlich auf die High Performance Liquid Chromatography (HPLC) als die Trennmethode ihrer Wahl. Für viele Anwendungen in der Pharmazie, in der Umweltanalytik, der Lebensmittelanalytik, aber auch in der Inprozesskontrolle gibt es mit der Dünnschichtchromatografie eine Alternative.
Betrugsmaschen werden wohl nie aussterben. Immer wieder wachsen neue Opfer nach, die unwissend, leichtgläubig oder schnell einzuschüchtern sind. Privatleute und Unternehmer werden dabei gleichermaßen Opfer von geschickten "Vertragsabschlusskonstruktionen", bei deren Durchsetzung zuweilen auch Juristen beteiligt sind. Dieser Beitrag befasst sich mit aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen im deutschen Recht zu eben diesen Fällen.
In diesem Artikel wird die Entwicklung eines didaktischen Konzepts zur Verbesserung der Präsentationskompetenz und Teamfähigkeit beschrieben. Dabei wird über erste Erfahrungen aus der Umsetzung beispielhaft auf dem Gebiet CAD/CAE berichtet. Das Konzept lässt sich auf beliebige Ausbildungsformen übertragen und kann sowohl in Schulen, Berufsakademien als auch an Hochschulen eingesetzt werden. Die Lernenden erarbeiten in nach der Rundlitzenseilmethode strukturierten Gruppen technische Lösungen zum Entwickeln, Konstruieren und Berechnen einer technischen Aufgabe. Lösungsvorschläge werden in Form von 100-Sekunden-Vorträgen dargestellt. Die Bewertung der Leistungen erfolgt nach ausgewählten Kriterien. Eine Evaluation dieses didaktikschen Konzepts ist Ziel weiterführender Untersuchungen.
Rezension zu Rolf Ph. Illenberger (2013): Erfolgsfaktoren printmarkenbasierter Online-Angebote
(2013)
Medien, Medienwirtschaft
(2013)
Häufig findet sich im Impressum eines Onlineangebots ein Hinweis auf eine der evtl. anwaltlichen Abmahnung vorzuschaltende Kontaktaufnahme mit dem Betreiber. Während ein solcher Disclaimer für den Abmahner grundsätzlich keine Rechtswirkung entfaltet, ist fraglich, ob sich für den Verwender selbst im Hinblick auf eigene Abmahnungen Konsequenzen aus einem derartigen Hinweis ergeben. Mit dieser Frage haben sich zwei Oberlandesgerichte auseinandergesetzt und sind zu gegenläufigen Ergebnissen gelangt.
Ein Beschluss des LG Duisburg (LG Duisburg, Beschl. v. 6.11.2012 – 32 Qs-245 UJs 89/11-49/12) und ein im Anschluss daran erlassener Haftbefehl des AG Duisburg gegen den Mitarbeiter eines Internetbewertungsportals wegen einer verweigerten Zeugenaussage hat eine heftige Debatte über die Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechtes für die Mitarbeiter bestimmter Onlinedienste ausgelöst. Zur gleichen Zeit beschäftigte sich das LG Augsburg mit einem nicht unähnlichen Fall bezogen auf einen Eintrag im Onlineforum eines Verlagshauses. Die aufgeworfenen Fragen sind Gegenstand des folgenden Beitrags.
Mathematik aus Gütersloh
(2013)