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Widerrufsrechte beim Anwalt?
(2016)
Auch und gerade im Gesundheitswesen müssen Daten zwischen diversen Stellen ausgetauscht werden. Dies geschieht in der Praxis regelmäßig etwa zur Abrechnung von Versicherungsleistungen, bei Überweisungen von Patienten und im Abrechnungswesen der Ärzteschaft. Aber auch die Übernahme einer Arztpraxis ist ein Problemfall. Schon die Erhebung von Gesundheitsdaten bedarf aufgrund des datenschutzrechtlichen Verbots mit Erlaubnisvorbehalt (§ 4 BDSG) einer Rechtsgrundlage. Umso mehr darf die Weitergabe von Patientendaten als besonderen personenbezogenen Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG nur erfolgen, wenn sie durch Gesetz oder durch die Einwilligung der betroffenen Person gestattet wurde. Eine Einwilligung durch Unterzeichnung einer klauselmäßige Schweigepflichtentbindung ist möglich, unterliegt aber bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen.
Während in anderen Staaten die Überwachung von Verkehr und Nachbarschaft mit Videokameras weit verbreitet ist, wird in Deutschland derzeit über im Auto angebrachte Videokameras, die das Verkehrsgeschehen um das Fahrzeug herum aufnehmen, diskutiert und gestritten. Diese werden in der Regel „neudeutsch“ Dashcam genannt (dash = Armaturenbrett). Auch die Bezeichnungen „Car-Cam“ oder „On-Board-Kamera“, selbst „CrashCam“ finden sich. Verbreitung finden die Filmchen dieser Dashcams derzeit in erster Linie bei Diensten wie Youtube, wenn ein Fahrer meint, besonders spektakuläre Szenen mitgeschnitten zu haben (z.B. ein quer über die Autobahn abstürzendes Flugzeug) oder sich besonders über andere Fahrer ärgert bzw. lustig machen möchte. Der Beitrag setzt sich mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit derartiger Einrichtungen auseinander. Nach einer kurzen Vorbemerkung zur Reichweite der hier vorgestellten Beurteilung über Dashcams hinaus (I.) wird zunächst der Stand der Rechtsprechung speziell zur Zulässigkeit und Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen aufgezeigt (II.). Sodann wird die Verwendung von Dashcams einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Analyse unterzogen (III.), aus der nur das Fazit (IV.) gezogen werden kann, dass derartige Aufzeichnungen öffentlichen Raumes regelmäßig unzulässig sind.
Betrugsmaschen werden wohl nie aussterben. Immer wieder wachsen neue Opfer nach, die unwissend, leichtgläubig oder schnell einzuschüchtern sind. Privatleute und Unternehmer werden dabei gleichermaßen Opfer von geschickten "Vertragsabschlusskonstruktionen", bei deren Durchsetzung zuweilen auch Juristen beteiligt sind. Dieser Beitrag befasst sich mit aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen im deutschen Recht zu eben diesen Fällen.
Sicher funken mit 2,45 GHz
(2015)
Die Vermittlung von Handlungs-und Prozesswissen in der industriellen Produktion erfordert neue Ansätze, insbesondere eine Flexibilisierung und Integration von Lernprozessen in reale Arbeitssituationen. Der vorliegende Beitrag beschreibt das Zwischenergebnis eines größeren Forschungsvorhabens im Bereich Mobile Learning mit kontextbezogenen mobilen Diensten im betrieblichen Umfeld. Er stellt Anforderungen, Lösungsansätze und einen Prototypen zur Realisie-rung von kontextbezogenen mobilen Diensten im Bereichder Unfallverhütung und Sicherheits-einweisungen in Fertigungsprozessen vor. Die zu unterstützenden kontextbezogenen Prozesse eines Industriepartners werden analysiert und unter Verwendung eines Domänenmodells, generi-scher Prozessmodelle und kontextbezogenen mobilen Anwendungen realisiert. Im Beitrag werden außerdem Lösungsansätze für plattformunabhängige mobile Applikationen, sowie die Integration von Persistenzmechanismen und Gerätefunktionen mittels hybrider Ansätze vorgestellt. Ergebnis der Arbeit ist ein erster Prototyp einer hybriden mobilen Applikation der im realen Betrieb syste-matisch getestet und weiterentwickelt wird.
Dos and Don’ts im Dashboard-Design: Wie Eyetracking-Verfahren bei der Datenvisualisierung helfen
(2016)
Unternehmen müssen aufgrund hohen Wettbewerbsdrucks ihre Produktivität stetig steigern. Ein Bereich, welcher sich deren permanenter Steigerung annimmt, ist das Industrial Engineering (IE). Gerade im Zuge der Digitalisierung und Vernetzung der Unternehmensprozesse beleuchtet der folgende Beitrag, wie sich Industrie 4.0 auf das IE auswirkt. Der Ansatz ist ein Industrial Engineering 4.0 zu gestalten, das die Fortschritte von Industrie 4.0 und der Digitalen Fabrik miteinander vereint.
Crowdinvesting als alternative Unternehmensfinanzierung - Grundlagen und Marktdaten in Deutschland
(2015)
"Machen Sie doch mal mehr PR und Werbung für Ihre Schule": Kommunikationscontrolling in Schulen
(2015)
Henry Fords Bonmot zur Werbeerfolgskontrolle ist sicherlich der bekannteste Satz im Sektor des Kommunikationscontrollings: „Die Hälfte unserer Werbegelder werfen wir zum Fenster raus. Ich weiß nur nicht, welche Hälfte das ist.“ Diese kritische Würdigung von Kommunikationsleistungen ist auch heute noch immer wieder Thema und gerade im Umfeld von Schule, wo diese Prozesse noch keine sehr lange Tradition haben, Teil der internen und externen Diskussion. Die Steuerung von Kommunikationsprozessen erfordert jedoch nicht nur die Quantifizierung von Kommunikationsleistungen, sondern eine Einbettung in die gesamte Marketingstrategie und in die Bewertung einzelner Marketingbereiche und der dort entwickelten Marketingziele.
Der Fall ist gar nicht so selten: Der Kunde erwirbt einen PC, eine Computer- oder Telefonanlage und lässt sich diese vom Lieferanten, der in der Regel zugleich der Verkäufer ist, sogleich installieren, was dann auch vereinbarungsgemäß gesondert zu bezahlen ist. Ist die Hardware nun aber mangelhaft, wird innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Neueinrichtung erforderlich. Darf diese erneut berechnet werden? Das Ergebnis kann unterschiedlich sein und auch davon abhängen, ob der Kunde als Privatperson oder geschäftlich handelt.
Was ist eine Theorie?
(2015)
In diesem Artikel wird die Entwicklung eines didaktischen Konzepts zur Verbesserung der Präsentationskompetenz und Teamfähigkeit beschrieben. Dabei wird über erste Erfahrungen aus der Umsetzung beispielhaft auf dem Gebiet CAD/CAE berichtet. Das Konzept lässt sich auf beliebige Ausbildungsformen übertragen und kann sowohl in Schulen, Berufsakademien als auch an Hochschulen eingesetzt werden. Die Lernenden erarbeiten in nach der Rundlitzenseilmethode strukturierten Gruppen technische Lösungen zum Entwickeln, Konstruieren und Berechnen einer technischen Aufgabe. Lösungsvorschläge werden in Form von 100-Sekunden-Vorträgen dargestellt. Die Bewertung der Leistungen erfolgt nach ausgewählten Kriterien. Eine Evaluation dieses didaktikschen Konzepts ist Ziel weiterführender Untersuchungen.
Rezension zu Rolf Ph. Illenberger (2013): Erfolgsfaktoren printmarkenbasierter Online-Angebote
(2013)
Medien, Medienwirtschaft
(2013)
Häufig findet sich im Impressum eines Onlineangebots ein Hinweis auf eine der evtl. anwaltlichen Abmahnung vorzuschaltende Kontaktaufnahme mit dem Betreiber. Während ein solcher Disclaimer für den Abmahner grundsätzlich keine Rechtswirkung entfaltet, ist fraglich, ob sich für den Verwender selbst im Hinblick auf eigene Abmahnungen Konsequenzen aus einem derartigen Hinweis ergeben. Mit dieser Frage haben sich zwei Oberlandesgerichte auseinandergesetzt und sind zu gegenläufigen Ergebnissen gelangt.
Ein Beschluss des LG Duisburg (LG Duisburg, Beschl. v. 6.11.2012 – 32 Qs-245 UJs 89/11-49/12) und ein im Anschluss daran erlassener Haftbefehl des AG Duisburg gegen den Mitarbeiter eines Internetbewertungsportals wegen einer verweigerten Zeugenaussage hat eine heftige Debatte über die Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechtes für die Mitarbeiter bestimmter Onlinedienste ausgelöst. Zur gleichen Zeit beschäftigte sich das LG Augsburg mit einem nicht unähnlichen Fall bezogen auf einen Eintrag im Onlineforum eines Verlagshauses. Die aufgeworfenen Fragen sind Gegenstand des folgenden Beitrags.
Wir brauchen mehr Klarheit
(2015)
Worüber sprechen wir, wenn sich alles ändert? Schul-PR und kommunale, bzw. regionale Bildungsplanung
(2014)
Nachhaltigkeit in der DNA
(2014)
Eine Mitte November veröffentlichte EU-Richtlinie sieht vor, dass ab 2017 Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeitern bestimmte Nachhaltigkeitsangaben im Lagebericht veröffentlichen müssen. Auf den ersten Blick scheint hier weiterer administrativer Ballast für die wenigen betroffenen Genossenschaftsbanken zu entstehen. Doch daraus ergeben sich für die Institute auch Chancen. Es lohnt sich zu prüfen, ob ein aktives Nachhaltigkeitsmanagement sinnvoll erscheint.
Mathematik aus Gütersloh
(2013)
Die “Selbstbetrachtungen” des Marc Aurel – medizinisch-ethische Betrachtungen des Menschseins
(2013)
Zur Messung geringer Massenkonzentrationen und der Partikelgrößenverteilung unter hohen Druck- und Temperaturbedingungen, wie sie z.B. bei Überwachung des Gasstromes in Druckwirbelschichtfeuerungen oder in Druckkohlestaubfeuerungen vorkommen, wird ein kompensiertes Streulichtfotometer vorgeschlagen. Streulicht- und Transmissionswerte des Partikelkollektivs werden erfasst und miteinander verknüpft. Als Vorteil dieses Mess- und Auswerteprinzips ergibt sich im Gegensatz zu konventionellen Fotometern eine weitgehende Unempfindlichkeit gegenüber Fenster-Verschmutzung und Alterung von Komponenten. Das neue Konzept ist bis etwa 900 ºC einsatzfähig.
Einblick in die deutsche TGA-Landschaft. Energietechniker der Hochschule Offenbach auf Exkursion
(2011)
Die Beschäftigung eines Mitarbeiters ist mit drei Kostengruppen verbunden: Beschaffungs- und Einstellkosten, Lohn- und laufende Verwaltungskosten sowie Beendigungskosten. Oft wird bei der Berechnung der Personalkosten oder bei Vergleichen nur der Hauptkostenblock in Form der Lohn- und Verwaltungskosten herangezogen. Bei einer Gesamtbetrachtung des Arbeitsverhältnisses sind aber auch die Kosten für Suche, Auswahl, Einstellung und Beendigung zu berücksichtigen. Die folgende Rechnung quantifiziert modellhaft alle drei Gruppen. Es werden die Gesamtkosten des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern (Leiharbeitnehmern) mit den Gesamtkosten der Beschäftigung direkt eingestellter Mitarbeiter verglichen.
Längst kein Auslaufmodell
(2010)
In dem Aufsatz geht es um Arbeitszeugnisse. Im Titelthema der Ausgabe 06/2010 hat sich die Personalwirtschaft kritisch mit der Rechtslage und der Praxis rund um die Ausstellung von Arbeitszeugnissen auseinander gesetzt. „Das Papier nicht wert“ war damals die provokante Überschrift. Ein zu hartes Urteil, wie der Autor von der Hochschule Offenburg findet.
Der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr wurde bislang von Liberalisierungsbestrebungen ausgenommen. Im Personenbeförderungsgesetz sind objektive Marktzugangsbeschränkungen verankert, die lediglich im Fernverkehr, nicht aber im Nahverkehr abgebaut werden sollen. Der Autor untersucht, ob diese Marktzugangsbeschränkungen aus ökonomischer Sicht gerechtfertigt sind.
Das Ziel dieses Aufsatzes besteht darin, einen systematischen Überblick über den staatlichen Regulierungsbedarf in der Verkehrswirtschaft zu geben. Aus netzökonomischer Sicht ist eine konzeptionelle Unterscheidung der einzelnen Wertschöpfungsstufen (Netzebenen) in Verkehrssystemen von grundlegender Bedeutung, um zu einer ökonomisch fundierten Rollenverteilung zwischen Markt und Staat in der Verkehrswirtschaft zu kommen. Was der Markt auf der Ebene der Verkehrsdienste leisten kann, haben z.B. die Marktöffnungen im Luftverkehr und im Straßengüterverkehr eindrucksvoll gezeigt. Die Ebene der Verkehrssteuerungssysteme ist vor allem für die Sicherheit von Verkehrssystemen von großer Bedeutung. Auf der Ebene der Verkehrsinfrastrukturen ist das Marktmachtproblem zentral. Das Marktmachtproblem verschärft auch das staatliche Beschaffungsproblem bei der Bestellung defizitärer Verkehrsinfrastrukturen. Es fällt schwer, eine davon unabhängige Begründung für eine staatliche Planung der Verkehrsinfrastrukturnetze zu geben. Auf der Ebene der natürlichen Ressourcen erstreckt sich der staatliche Regulierungsbedarf teilweise weit über die Grenzen des Verkehrssektors hinaus, z.B. in der Klimapolitik oder bei der Raumplanung. Eine sektorsymmetrische Umweltpolitik und eine sektorsymmetrische Raumordnungspolitik wären die Voraussetzungen dafür, dass die Verkehrspolitik sich ganz auf ihre sektorspezifischen Aufgaben in der Verkehrswirtschaft konzentrieren kann.