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Widerruf beim Anwaltsvertrag
(2015)
Sudoku
(2012)
Softwareverträge
(2022)
Scheuklappen statt Weitblick
(2019)
Der Ärger ist verständlich. Nach jahrelanger Lobby–Arbeit ist es gelungen, den Einfluss auf grundlegende Entscheidungen der Hochschulen und Universitäten institutionell zu verankern, indem man Hochschulräte eingerichtet hat. Dieses Gremium aus Externen, meist Wirtschaftsvertretern, und – je nach Landesverfassung – gleich vielen oder weniger Hochschulangehörigen konnte gerade mal eine Dekade wirken, um die Hochschulen nach den Prämissen des freien Marktes umzubauen. Und nun soll schon wieder umgedacht werden? Die Hochschulräte sollen nicht mehr entscheiden, sondern „nur noch“ beraten können?
OLG Hamm "Abmahnfalle WAP"
(2010)
Massiv gescheitert
(2015)
LG München I "Lieferfrist"
(2018)
LG Mannheim "Abofallen"
(2010)
LG Frankfurt/M. "Hooligan"
(2018)
LG Berlin "Like Button"
(2011)
LG Berlin "Facebook-AGB"
(2012)
Kommentierung des §19 n.F.
(2022)
Datenanalyse mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) – für 70 Prozent der von den Beratern von PWC befragten Unternehmen ist dies das vielversprechendste Einsatzszenario. Doch so attraktiv die Vision erscheint, mittels KI das eigene Geschäft oder gar eine ganze Branche zu revolutionieren, so handfest sind die Herausforderungen, die sich in der Praxis ergeben. Ein häufiges Problem ist ein bereits beim Start eines Projekts mangelhafter Datenbestand. Die KI mit qualitativ schlechten Daten zu trainieren, macht keinen Sinn, da sie falsche Informationen lernt. Ohne den Einsatz gewisser Automatisierungen und KI ist es wiederum mühsam, die unzureichende Datenbasis zu verbessern.
Die Bologna-Reform ist gescheitert (Nida-Rümelin; 1). Der Bachelor ist der Abschluss für Studienabbrecher (Liessmann; 2). Die Akkreditierung von Studiengängen erweist sich als – sehr teurer – Akt der sinnfreien Bürokratisierung (Kühl; 3). Die Zitierten weisen darauf hin, dass man sich mit den „Reformen“ der letzten Jahre verrannt hat und empfehlen nachzudenken und umzusteuern. Doch die Kritisierten denken nicht daran, den Umbau von „Hochschulen zu Unternehmen“ als Sackgasse zu erkennen. Stattdessen übertragen sie ein weiteres Instrument der produzierenden Industrie auf Bildungseinrichtungen: das „Institutionelle Qualitätsaudit“ (IQA). Doch wer sich kritisch mit Qualitätsmanagement (QM) befasst, wird IQA für Bildungseinrichtungen mit IDF übersetzen: Institutionalisierte Denkfehler.
Facebook - "App Zentrum"
(2015)
EuGH "Videoüberwachung"
(2015)
EuGH "sunrise period"
(2010)
EuGH "Millionen-Chance"
(2010)
EuGH "Meister"
(2012)
EuGH "Football Dataco"
(2012)
EuGH "comtech"
(2017)
EuGH "Bananabay"
(2010)
Erfinderisches Problemlösen mit TRIZ : Zielbeschreibung, Problemdefinition und Lösungspriorisierung
(2017)
Die Theorie des erfinderischen Problemlösens, TRIZ, ist eine Systematik von Annahmen, Regeln, Methoden und Werkzeugen zur innovativen Systemverbesserung z.B. von Produkten, Prozessen, Dienstleistungen oder Organisationen. Diese Richtlinie erläutert TRIZ-Werkzeuge und -Methoden, die insbesondere in den Phasen "Zielbeschreibung", "Problemdefinition" und "Lösungspriorisierung" des Problemlösungsprozesses eingesetzt werden. Die Detailtiefe der Beschreibung erlaubt eine Einschätzung der Werkzeuge und Methoden hinsichtlich Einsatzzwecken, Ergebnissen und Funktionsweise. Die jeweilige Beschreibung der Methoden und Werkzeuge enthält konkrete Aussagen über Zielsetzung und Ergebnis ihres Einsatzes.
Änderungen gegenüber der Fassung 2021:
- Abschnitt 1: Der Anwendungsbereich umfasst nun auch Primärenergiefaktoren,
- Redaktionelle Änderungen und Fehlerkorrekturen,
- 7.2.3.1: Neue Formel (15) für Allokationsfaktoren für mehrere Wärmeflüsse mit unterschiedlichen,
- Temperaturen aus derselben KWK-Anlage,
- 7.2.3.2: Neue Anmerkung zur Klarstellung, dass Formel (14) auch für die Arbeitswertmethode gilt,
- Neuer Unterabschnitt 7.2.6 mit der Vereinfachung, dass KWK-Wärme unter 100 °C Vorlauftemperatur,
- mit der pauschalen Aufwandszahl 0,5 bewertet werden darf,
- Anhang A wurde neu gefasst, damit zusätzliche Anwendungsbereiche wie Gesetze oder Förderprogramme,
- die eigenen Festlegungen zu Gewichtungsfaktoren machen, dieses Dokument widerspruchsfrei,
- in Bezug nehmen können,
- Anhang B.4 mit einem Berechnungsbeispiel zur Kälteversorgung wurde gestrichen.
In Deutschland wird zur Bewertung von KWK-Anlagen die Stromgutschriftmethode angewendet. Dies ist die Standardmethode dieses Arbeitsblattes und der DIN V 18599-1. Die vorliegende Fassung der FW 309-1 ist wie seine früheren Fassungen als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu den geltenden Normen und Gesetzen konzipiert, da diese Dokumente Regelungslücken aufweisen. Das Bilanzierungsprinzip, die meisten Primärenergiefaktoren und die KWK-Bewertungsmethode wurden beibehalten.
Änderung gegenüber der Fassung 2021:
Anhang A, Tabelle A.3: In der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes ab dem 1.1.2023 wird ein neuer Primärenergiefaktor für netzbezogenen Strom von 1,2 für Großwärmepumpen festgelegt. Diese Festlegung wird in dieses Dokument übernommen.