Refine
Year of publication
Document Type
- Article (unreviewed) (558) (remove)
Has Fulltext
- no (558) (remove)
Is part of the Bibliography
- yes (558) (remove)
Keywords
- Schule (10)
- Bildung (8)
- Arbeitszeugnis (7)
- Digitalisierung (6)
- Energieversorgung (6)
- Export (6)
- Nachhaltigkeit (6)
- Recht (6)
- Datenschutz (5)
- Dünnschichtchromatographie (5)
Institute
- Fakultät Medien und Informationswesen (M+I) (bis 21.04.2021) (188)
- Fakultät Wirtschaft (W) (117)
- Fakultät Maschinenbau und Verfahrenstechnik (M+V) (96)
- Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik (E+I) (bis 03/2019) (94)
- Fakultät Medien (M) (ab 22.04.2021) (33)
- Fakultät Elektrotechnik, Medizintechnik und Informatik (EMI) (ab 04/2019) (27)
- INES - Institut für nachhaltige Energiesysteme (20)
- IMLA - Institute for Machine Learning and Analytics (16)
- IfTI - Institute for Trade and Innovation (13)
- IUAS - Institute for Unmanned Aerial Systems (4)
Open Access
- Closed Access (156)
- Open Access (125)
- Closed (70)
- Diamond (16)
- Bronze (14)
- Gold (1)
- Hybrid (1)
Häufig findet sich im Impressum eines Onlineangebots ein Hinweis auf eine der evtl. anwaltlichen Abmahnung vorzuschaltende Kontaktaufnahme mit dem Betreiber. Während ein solcher Disclaimer für den Abmahner grundsätzlich keine Rechtswirkung entfaltet, ist fraglich, ob sich für den Verwender selbst im Hinblick auf eigene Abmahnungen Konsequenzen aus einem derartigen Hinweis ergeben. Mit dieser Frage haben sich zwei Oberlandesgerichte auseinandergesetzt und sind zu gegenläufigen Ergebnissen gelangt.
Ein Beschluss des LG Duisburg (LG Duisburg, Beschl. v. 6.11.2012 – 32 Qs-245 UJs 89/11-49/12) und ein im Anschluss daran erlassener Haftbefehl des AG Duisburg gegen den Mitarbeiter eines Internetbewertungsportals wegen einer verweigerten Zeugenaussage hat eine heftige Debatte über die Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechtes für die Mitarbeiter bestimmter Onlinedienste ausgelöst. Zur gleichen Zeit beschäftigte sich das LG Augsburg mit einem nicht unähnlichen Fall bezogen auf einen Eintrag im Onlineforum eines Verlagshauses. Die aufgeworfenen Fragen sind Gegenstand des folgenden Beitrags.
Wir brauchen mehr Klarheit
(2015)
Worüber sprechen wir, wenn sich alles ändert? Schul-PR und kommunale, bzw. regionale Bildungsplanung
(2014)
Nachhaltigkeit in der DNA
(2014)
Eine Mitte November veröffentlichte EU-Richtlinie sieht vor, dass ab 2017 Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeitern bestimmte Nachhaltigkeitsangaben im Lagebericht veröffentlichen müssen. Auf den ersten Blick scheint hier weiterer administrativer Ballast für die wenigen betroffenen Genossenschaftsbanken zu entstehen. Doch daraus ergeben sich für die Institute auch Chancen. Es lohnt sich zu prüfen, ob ein aktives Nachhaltigkeitsmanagement sinnvoll erscheint.