Refine
Year of publication
Document Type
- Article (unreviewed) (80) (remove)
Language
- German (80)
Has Fulltext
- no (80)
Is part of the Bibliography
- yes (80)
Keywords
- Datenschutz (5)
- Recht (5)
- Internet (3)
- Urheberrecht (3)
- Werbung (3)
- Einkauf (2)
- Gesundheitswesen (2)
- Impressum (2)
- Schweigepflicht (2)
- e-mail (2)
- Abmahnung (1)
- Abonnement (1)
- Absatz (1)
- Bewertung (1)
- Bild (1)
- Dashcam (1)
- Dienstleistung (1)
- E-Mail (1)
- Einbau (1)
- Empfehlung (1)
- Fernsehen (1)
- Filmen (1)
- Formular (1)
- Geografie (1)
- Gewerbe (1)
- Gut <Landwirtschaft> (1)
- Hotel (1)
- Hyperlink (1)
- Informationstechnologie (1)
- Installation (1)
- Journalismus (1)
- Kaufpreis (1)
- Kunst (1)
- Mehrwert (1)
- Musik (1)
- Mängelhaftung (1)
- Nachruf (1)
- Olympische Spiele (1)
- Online (1)
- Partei (1)
- Personalberatung (1)
- Persönlichkeitsrecht (1)
- Portrait (1)
- Provider (1)
- Rahmenvertrag (1)
- Rechtsberatung (1)
- Rechtswissenschaft (1)
- Taxi (1)
- Teilen (1)
- Telefonverkauf (1)
- Unterlassung (1)
- Veranstaltung (1)
- Verlagsrecht (1)
- Werberecht (1)
- Wettbewerbsverstoß (1)
- Widerruf (1)
- Widerrufsrecht (1)
- Wirtschaft (1)
Institute
Open Access
- Closed Access (58)
- Closed (6)
- Open Access (1)
Betrugsmaschen werden wohl nie aussterben. Immer wieder wachsen neue Opfer nach, die unwissend, leichtgläubig oder schnell einzuschüchtern sind. Privatleute und Unternehmer werden dabei gleichermaßen Opfer von geschickten "Vertragsabschlusskonstruktionen", bei deren Durchsetzung zuweilen auch Juristen beteiligt sind. Dieser Beitrag befasst sich mit aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen im deutschen Recht zu eben diesen Fällen.
Am 01.10.2019 beschäftigte sich der EuGH mit der Frage, wann und inwieweit das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Internet-Nutzers zulässig sein könnte. Das Ergebnis ist für die Werbeindustrie zwar eigentlich nicht überraschend, aber dennoch für diese höchst ärgerlich. Die praktischen Folgen hingegen sind bislang etwas irritierend, hat sich doch die Zahl von Pop-Up-Fenstern immens vervielfacht, was jedoch, wie hier gezeigt wird, zumeist entweder überflüssig oder aber nicht hinreichend ist.
Das Geschäftsgeheimnisgesetz - Praxisrelevante Aspekte der Umsetzung der EU Richtlinie 2016/943
(2019)
Geschäftsgeheimnisse sind wertvoll. Mit dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz vom 18.4.2019 (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – GeschGehG, BGBl. I 2019, 466) ist die Know-how-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.6.2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung) umgesetzt. Der bisher dezentral und weitgehend unspezifiziert (§§ 823 ff., 826, 1004 BGB) bestehende Geheimnisschutz ist nunmehr einheitlich und übersichtlich zusammengefasst. Stefan Ernst gibt einen Überblick über die Neuerungen gegenüber der bisherigen Rechtslage und Anhaltspunkte für Handlungsbedarf bei betroffenen Unternehmen.
Die Abmahnung per e-Mail
(2010)
Minderjährige genießen in diversen Rechtsgebieten zu Recht besonderen Schutz. Dazu gehören das allgemeine Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das Lauterkeitsrecht des UWG1 und auch das Datenschutzrecht, wo dies in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ausdrücklich festgeschrieben wird. Der Beitrag diskutiert einige der relevanten Fragen.
Auch und gerade im Gesundheitswesen müssen Daten zwischen diversen Stellen ausgetauscht werden. Dies geschieht in der Praxis regelmäßig etwa zur Abrechnung von Versicherungsleistungen, bei Überweisungen von Patienten und im Abrechnungswesen der Ärzteschaft. Aber auch die Übernahme einer Arztpraxis ist ein Problemfall. Schon die Erhebung von Gesundheitsdaten bedarf aufgrund des datenschutzrechtlichen Verbots mit Erlaubnisvorbehalt (§ 4 BDSG) einer Rechtsgrundlage. Umso mehr darf die Weitergabe von Patientendaten als besonderen personenbezogenen Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG nur erfolgen, wenn sie durch Gesetz oder durch die Einwilligung der betroffenen Person gestattet wurde. Eine Einwilligung durch Unterzeichnung einer klauselmäßige Schweigepflichtentbindung ist möglich, unterliegt aber bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen.