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This article provides an overview of the legal framework for website marketing. The presentation of the numerous legal provisions, which are spread over several areas of law, is oriented towards business challenges and measures. After placing the website in the context of marketing, the article focuses on the legal framework relating to the establishment, design and operation of a website. If, in addition to its communication function, a website also has a sales function, i. e. in e-commerce (online trade), additional specific legal conditions must be taken into account.
VR als Chance für Museen
(2020)
Predictive Analytics als Governance- und Managementanwendung - Zukunftsorientiertes Controlling
(2016)
Die Beschäftigung eines Mitarbeiters ist mit drei Kostengruppen verbunden: Beschaffungs- und Einstellkosten, Lohn- und laufende Verwaltungskosten sowie Beendigungskosten. Oft wird bei der Berechnung der Personalkosten oder bei Vergleichen nur der Hauptkostenblock in Form der Lohn- und Verwaltungskosten herangezogen. Bei einer Gesamtbetrachtung des Arbeitsverhältnisses sind aber auch die Kosten für Suche, Auswahl, Einstellung und Beendigung zu berücksichtigen. Die folgende Rechnung quantifiziert modellhaft alle drei Gruppen. Es werden die Gesamtkosten des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern (Leiharbeitnehmern) mit den Gesamtkosten der Beschäftigung direkt eingestellter Mitarbeiter verglichen.
Zwischen den Zeilen
(2005)
Läßt sich durch das Einholen von Referenzen die Qualität der Personalauswahl verbessern? Wie kann der geeignete Referenzgeber ermittelt werden? Welche Wege werden bei der Referenzeinholung beschritten und wie kann ein Referenzgespräch gestaltet werden? Diese und eine Reihe anderer Fragen beantwortet eine Studie, die im Jahr 1994 an der Fachhochschule Offenburg durchgeführt wurde, und an der sich 238 von 1000 angeschriebenen Personalberatern beteiligten. Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung werden im nachfolgenden Beitrag dargelegt.
In Stellenanzeigen wird oft durch eine Aussage wie: "Für eine telefonische Vorabinformation steht Ihnen Herr/Frau X ab Montag in der Zeit von/bis zur Verfügung" auf die Möglichkeit eines telefonischen Vorabkontakts hingewiesen. Interessenten wird so angeboten, vor einer Bewerbung telefonisch weitere Informationen einzuholen. Der Beitrag nennt die wichtigsten Ergebnisse einer schriftlichen Unternehmensbefragung sowie fünf persönlicher Interviews und zehn Testanrufen. Abschließend werden praktische Empfehlungen für Unternehmen und Bewerber zum Angebot und zur Handhabung eines Telefonkontaktes sowie zur Vorbereitung auf einen und zum Verhalten bei einem Telefonkontakt gegeben.
Die Abmahnung ist tariflich oder gesetzlich nicht geregelt; sie ist eine Entwicklung der Arbeitsgerichtsbarkeit (Richterrecht). Der für den Praktiker bestimmte Aufsatz enthält anhand von Beispielen eine ausführliche, umfassende und leicht verständliche Darstellung dessen, welches Verhalten wie (z.B. kein Gebrauch von Schlagworten, möglichst Schriftform), wann (sind Fristen zu beachten?) und von wem abgemahnt werden kann. Ferner werden z.B. Fragen nach der Beteiligung des Betriebsrates und der Entfernung überholter Abmahnungen aus der Personalakte ebenso beantwortet wie diejenigen, welche und wie lange eine vorausgegangene Abmahnung für eine Kündigung herangezogen werden kann (Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf), wer im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung die Beweislast trägt, und ob, ggf. wann, ein vom Arbeitgeber verlorener Kündigungsschutzprozeß einer Abmahnung gleichgesetzt werden kann.
Kosten und Leistung von Zeitarbeitnehmerinnen fuer Bueroarbeiten wurden mit denen von festangestellten Mitarbeiterinnen verglichen. Die absoluten Kosten, die ein Unternehmen fuer eine Zeitarbeitnehmerin aufbringen muss, sind geringer als fuer eine festangestellte Springerin. Doch ist deren Leistungsfaehigkeit groesser, da sie die betriebliche Organisation kennt und ihre Faehigkeiten bekannt sind. Somit ergeben sich fuer anspruchsvollere Taetigkeiten keine Vorteile beim Einsatz von Zeitarbeitnehmerinnen. Weitere rechnerisch nicht erfassbare Aspekte sprechen teils fuer Zeitarbeit teils fuer Springerarbeit. Die Entscheidung faellt je nach Gesamtzusammenhang verschieden aus. (Hasper)
Eine gewichtige Komponente in Arbeitszeugnissen ist die Positions- und Aufgabenbeschreibung. In einer Befragung von 369 Unternehmen gaben 37,4 Prozent sogar an, für sie sei die Aufgabenbeschreibung die wichtigste Zeugniskomponente. Diese Wertschätzung gründet auf der wohl richtigen Annahme, dass die Beurteilung in Zeugnissen oft geschönt sei, die Aufgabendarstellung aber vergleichsweise wahrheitsgerechte Angaben enthalte. Es kommt wohl nicht so oft vor, dass Arbeitnehmer die Aufnahme von Tätigkeiten ins Zeugnis fordern und durchsetzen, die sie gar nicht ausgeübt haben. Demnach konzentrieren sich manche Leser auf diesen Zeugnisteil, um einen Eindruck von der Berufserfahrung eines Bewerbers zu gewinnen.
What would you do if?
(1995)
Längst kein Auslaufmodell
(2010)
In dem Aufsatz geht es um Arbeitszeugnisse. Im Titelthema der Ausgabe 06/2010 hat sich die Personalwirtschaft kritisch mit der Rechtslage und der Praxis rund um die Ausstellung von Arbeitszeugnissen auseinander gesetzt. „Das Papier nicht wert“ war damals die provokante Überschrift. Ein zu hartes Urteil, wie der Autor von der Hochschule Offenburg findet.
Bei Arbeitszeugnisse und Personalbeurteilungen können viele Fehler auftreten. Die Objektivität des Beurteilers und des Lesers, ihre Meßgenauigkeit und letztlich die Validität des Zeugnisses können beeinträchtigt sein. Bei der Zeugniserstellung und -verwendung sind zahlreiche Fehler und Kombinationen möglich. Die Struktur dieser Fehler wird detailliert aufgezeigt. Trotz der aufgezeigten Mängel hält die Praxis am Zeugnis als Informationsmittel fest. Es gibt keinen Idealweg der Personalauswahl. Die Qualität der Personalauswahl verbessert sich durch einen Methodenmix verschiedener Mittel, in den auch das Arbeitszeugnis gehört.
MonteVideo Soundscapes
(2016)
'Natural Sound'
(2009)
Sicher funken mit 2,45 GHz
(2015)
Das Ziel dieses Aufsatzes besteht darin, einen systematischen Überblick über den staatlichen Regulierungsbedarf in der Verkehrswirtschaft zu geben. Aus netzökonomischer Sicht ist eine konzeptionelle Unterscheidung der einzelnen Wertschöpfungsstufen (Netzebenen) in Verkehrssystemen von grundlegender Bedeutung, um zu einer ökonomisch fundierten Rollenverteilung zwischen Markt und Staat in der Verkehrswirtschaft zu kommen. Was der Markt auf der Ebene der Verkehrsdienste leisten kann, haben z.B. die Marktöffnungen im Luftverkehr und im Straßengüterverkehr eindrucksvoll gezeigt. Die Ebene der Verkehrssteuerungssysteme ist vor allem für die Sicherheit von Verkehrssystemen von großer Bedeutung. Auf der Ebene der Verkehrsinfrastrukturen ist das Marktmachtproblem zentral. Das Marktmachtproblem verschärft auch das staatliche Beschaffungsproblem bei der Bestellung defizitärer Verkehrsinfrastrukturen. Es fällt schwer, eine davon unabhängige Begründung für eine staatliche Planung der Verkehrsinfrastrukturnetze zu geben. Auf der Ebene der natürlichen Ressourcen erstreckt sich der staatliche Regulierungsbedarf teilweise weit über die Grenzen des Verkehrssektors hinaus, z.B. in der Klimapolitik oder bei der Raumplanung. Eine sektorsymmetrische Umweltpolitik und eine sektorsymmetrische Raumordnungspolitik wären die Voraussetzungen dafür, dass die Verkehrspolitik sich ganz auf ihre sektorspezifischen Aufgaben in der Verkehrswirtschaft konzentrieren kann.
Der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr wurde bislang von Liberalisierungsbestrebungen ausgenommen. Im Personenbeförderungsgesetz sind objektive Marktzugangsbeschränkungen verankert, die lediglich im Fernverkehr, nicht aber im Nahverkehr abgebaut werden sollen. Der Autor untersucht, ob diese Marktzugangsbeschränkungen aus ökonomischer Sicht gerechtfertigt sind.
Dieser Artikel beschreibt das vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderte Projekt bwLehrpool, welches zum Ziel hat, landesweit mittels Zentralisierung von Services und übergreifende Kooperationen IT-Kosten nachhaltig zu reduzieren und RZPersonal zu entlasten. Das Projekt umfasst die Schaffung einer zentralen Infrastruktur für PC-Pools, Speziallabore und e-Prüfungen, um eine größere Flexibilität für die ITUnterstützung in Lehre und Forschung zu erreichen. Dabei soll der administrative Aufwand für den Betrieb reduziert und gleichzeitig Lehre und Forschung von einem konkreten, rechnergestützten Arbeitsplatz beziehungsweise einer Räumlichkeit entkoppelt werden. Hierdurch lassen sich bestehende PC-Pools deutlich besser ausnutzen. Zudem sollen Software- und Hardwarekosten verringert werden, indem anders als derzeit, auch heterogene PC-Landschaften genutzt werden können. Der sich im Aufbau befindende Service leistet dabei eine doppelte Abstraktion. Einerseits schafft er ein gemeinsam nutzbares Basissystem, welches sich an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten wie Benutzerverwaltung, Home- und gemeinsame Verzeichnisse oder Druckdienste anpasst. Andererseits bietet es die notwendige Abstraktion, um virtuelle Maschinen verschiedenen Typs hochschulübergreifend nutzen zu können. Expertenwissen auf verschiedenen Ebenen wird optimal genutzt, und für die Lehrenden ergibt sich eine neue Perspektive, da sie auf einem einfachen Weg ihre Lehrund Forschungsumgebungen unabhängig von der konkreten Hardware- und Maschinenadministration definieren und gleichzeitig Erfahrungen mit anderen Hochschulen austauschen können.