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In den 1980er Jahren begann die Normengruppe die DIN EN ISO 9000 ff. sich zunächst in der Fertigungsindustrie zu etablieren. Anschließend, begleitet von einigen Revisionen, schlossen sich weitere Branchen an, sodass sie immer wichtiger wurde. Anfangs hatten die Unternehmen bei der Umsetzung der Zertifizierung noch erhebliche Probleme. Diese entstanden vornehmlich dadurch, dass man unter dem Druck der Zertifizierung vermied, die Norm genau zu lesen und sich eine für die Umsetzung angemessene Zeitvorgabe zu geben. Das Ergebnis der Zertifizierung lag in diesen Fällen viel zu oft in der Erstellung einer „Papierorganisation“. Diese Schwächen haben sich mit der Zeit zum Teil erübrigt. Das hing mit der Vereinheitlichung beziehungsweise der Annäherung mehrerer Normen zusammen. Außerdem war die starke Begrenzung des Umfangs der Normenreihe ein großer Fortschritt. Ein weiterer Nachteil des Umfangs der älteren Versionen war die Praxis, die Organisation an die Norm anzugleichen. Dies hört sich zunächst nachvollziehbar an, allerdings sollte die Herangehensweise doch eher aus der entgegengesetzten Richtung geschehen, denn das Qualitätsmanagement sollte auf bestehende Prozesse des Unternehmens angepasst werden. Demnach soll die Norm an das Unternehmen angepasst werden, da diese Herangehensweise die innerhalb des Unternehmens funktionierenden Prozesse beachtet und optimiert. Ein weiterer Kritikpunkt an den älteren Versionen war die Konzentration auf Fertigungsbetriebe; so standen andere Industriezweige vor Schwierigkeiten der Umsetzung, insbesondere weil die Begriffe der Norm dort auf Gegenwehr bei Mitarbeitern und dem Management stießen. Somit war die Auswahl der Begrifflichkeiten kontraproduktiv, da sich eine Norm grundsätzlich für alle Branchen eignen muss. Zu dem Optimierungsprozess der ISO 9000 ff. haben auch Diskussionen beigetragen, in denen der Inhalt teilweise stark attackiert wurde. Dabei ging es darum, dass die Kundenbedürfnisse in der Norm keine Beachtung finden würden.
Die neue EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745, die Medical Device Regulation (MDR), wird nach einer vierjährigen Übergangsphase zum 26. Mai 2021 für sämtliche Medizintechnikhersteller rechtswirksam (Vgl. Europäische-Kommission, 2020). Die MDR ersetzt die bis dato geltende Medical Device Directive (MDD). Ein wesentlicher Bestandteil der MDR für Medizintechnikhersteller ist die verpflichtende Konzeption und Einführung eines Qualitätsmanagementsystems. Die R&E Stricker Reha-Entwicklungen GmbH hat bis zu Beginn dieses Projektes noch kein Qualitätsmanagementsystem in ihrer Unternehmensstruktur implementiert. Da dies allerdings mit der MDR verpflichtend wird, soll durch diese Arbeit ein auf die Firma Stricker angepasstes Qualitätsmanagementsystem erarbeitet werden. Zusätzlich werden durch die MDR erweiternde wie auch neue Anforderungen an die verschiedenen Unternehmensbereiche der Medizintechnikhersteller gestellt (Vgl. Johner Institut GmbH, 2020a). Durch neu konzipierte und implementierte Prozesse sollen jene Anforderungen bzw. der gesamte Bereich des Qualitätsmanagements der Firma Stricker ausgebaut werden.