Refine
Document Type
- Article (reviewed) (1)
- Part of a Book (1)
Language
- German (2)
Has Fulltext
- no (2) (remove)
Is part of the Bibliography
- yes (2)
Keywords
- Fotografie (2) (remove)
Institute
Open Access
- Closed (1)
- Closed Access (1)
Fotografie
(2022)
Der Begriff der angemessenen Vergütung wird sowohl in § 32 UrhG als auch in § 97 UrhG verwendet. Neben der ausführlichen Darstellung der bereits bestehenden gesetzlichen und kollektivrechtlichen Vorgaben der Angemessenheitskontrolle werden in diesem Werk erstmals die zahlreichen Gerichtsentscheidungen zu diesen beiden Vorschriften gesammelt und systematisch zusammengefasst. Dies gibt der Leserschaft praxisorientierte Richtlinien zur Ermittlung von angemessenen Vergütungen und "fiktiven Lizenzgebühren" (Schadensersatz) im Urheberrecht an die Hand. Nach einem einführenden Allgemeinen Teil werden die Besonderheiten in den Bereichen Buch und Presse, Film, TV und Streamingdienste, Musik, Fotografie, Computerspiele sowie Design beleuchtet.
- von Praktikern für Praktiker
- übersichtliche Urteilslisten
- Zusammenstellung der Gemeinsamen Vergütungsregeln und Tarifverträge
Zielgruppe: Für Gerichte, Verbände, Anwaltschaft, Justiziariate und alle, die in der urheberrechtlichen Praxis tätig sind.
In der vorliegenden Arbeit wurde die von Wilhelm His Sr. angefertigte und im Jahr 1895 publizierte Fotografie des mutmaßlichen Skeletts von Johann Sebastian Bach auf ihre Abbildungsqualität untersucht. Dies erfolgte durch direkte Messungen an einem digitalen Scan der Fotografie. Dabei wurde der von His der Fotografie beigelegte Lineal-Maßstab in mehrere 10-cm-Stücke unterteilt und die Länge dieser Abschnitte im Digitalisat mit dem Messinstrument von Adobe Acrobat ausgemessen. Darüber hinaus wurden die Längen der Femora ermittelt und mit den Maßen verglichen, die 1895 an den tatsächlichen (realen) Knochen ermittelt wurden. In dem Digitalisat entsprachen 190 cm im Lineal 244,48 mm. Der Mittelwert der 19 bestimmten 10-cm-Abschnitte betrug 100,49 mm (Median 100,49 mm, Standardabweichung 0,49 mm). Die historische Femurlänge links betrug 443,5 mm, rechts 451,0 mm. Die im Digitalisat ermittelte Femurlänge betrug links 443,8 mm, rechts 451,1 mm. Zusätzlich wurden die projizierten Centrum-Collum-Diaphysen-Winkel bestimmt. Die Daten lassen den Schluss zu, dass die Oben/unten-Verzerrung sowie die Rechts/links-Verzerrung nicht nennenswert sind und das von His angefertigte Foto mit einer hohen Genauigkeit der Abbildungsqualität und des Linsenapparats der Kamera angefertigt wurde, die es ermöglicht, bestimmte Skelettanteile aussagekräftig zu beurteilen und auszumessen.