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Die Virtual Reality (VR) ist eine spannende technische Lösung, um virtuelle Welten zu erschaffen. Die dabei simulierten Immersionen faszinieren die Menschen im privaten Leben, in der Forschung und in der Wirtschaft gleichermaßen. Im monatlichen Zyklus präsentieren namhafte Hersteller neue VR‐Geräte und Softwarelösungen, um die virtuelle Welt noch flüssiger und noch hochauflösender darzustellen. Die Einsatzgebiete hierbei zeigen sich unendlich vielseitig und verteilen sich unter anderem auf den privaten Medienkonsum, die innovative Gaming‐Branche und auf unternehmerische Anwendungsmöglichkeiten. Virtuelle Rundgänge durch Hallen und Betriebe schaffen dem Verkäufer und dem Kunden die Möglichkeit, Produkte schon vor ihrer Fertigstellung gemeinsam als visuelles Objekt im Raum zu betrachten. Die Gestaltung virtueller Erlebnistouren oder Rundgänge durch das geplante Eigenheim sind schon seit ein paar Jahren fester Bestandteil in der Marketingkommunikation.
Vertriebspolitik hat in den letzten Jahren, verstärkt etwa durch Trends zur Optimierung logistischer Ketten, aber auch zum Online-Handel, als Marketing-Instrument enorm an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig und fast in gleichem Maße wuchs aber auch die Anzahl diesbezüglicher rechtlicher Regulierungen zu den vertrieblichen Aktivitäten von Unternehmen kontinuierlich an. Die nachstehende Übersicht zeigt beispielhaft die Vielfalt an zu beachtenden Regelungen auf. Um eine effizient begründete und so durchaus zwingend notwendige Reduktion der Komplexität derart umfassender Regelwerke zu erreichen, die davon betroffenen Funktions- und Entscheidungsträger eines Unternehmens also „den Wald vor lauter Bäumen“ noch erkennen zu lassen, vor allem aber um diese wirkungsvoll zu unterstützen, lehnt sich das vorliegende Arbeitspapier bei der Vor- und Darstellung der betreffenden Rechtsnormen an die, in der Betriebswirtschaftslehre, speziell im Marketing, üblichen Strukturen der vertriebspolitischen Aktivitäten eines Unternehmens an. Dementsprechend wird der Rechtsrahmen der Vertriebspolitik nach Rechtsnormen, die zum einen die akquisitorische, zum anderen die logistische Distribution betreffen, gegliedert. Weiterhin wird bei der akquisitorischen Distribution unterschieden in direkten und indirekten Vertrieb mit einer weiteren Unterteilung des indirekten Vertriebes nach Absatzmittlern und Absatzhelfern. Ein derartiger Aufbau vermag die Behandlung der zumeist komplizierten juristischen Sachverhalte zu einem durchaus nicht nur praxisrelevanten, sondern auch praxisgeeigneten Forschungsbeitrag werden zu lassen.
Ziel dieses Ratgebers ist es, die für Unternehmensgründer relevanten juristischen Aspekte aufzuzeigen und diese hierfür zu sensibilisieren. Während Ratgeber zur Ideengewinnung, zur Vermarktung oder auch zu Finanzierungsfragen relativ häufig zu finden sind, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen kaum beleuchtet. Dabei weisen die Komponenten eines Start-up-Marketing unterschiedliche Schwerpunkte und Vertiefungsgrade zum traditionellen Marketingauf. Dieses wird im vorliegenden Ratgeber auch im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Zu Beginn steht die Innovation oder die Geschäftsidee im Mittelpunkt. Diese sowie eine damit verbundene Marke gilt es zu schützen. Weitere zentrale Anfangsüberlegungen betreffen die zu wählende Rechtsform. Wichtige Aspekte sind zudem aus rechtlicher Sicht die Verträge mit den Investoren und diejenigen Rechtsfragen, die mit dem Internet verbunden sind, vor allem der Onlinevertrieb oder die Social-Media-Nutzung. Bei der Vermarktung seiner Leistungen muss ein Start-up-Verantwortlicher rechtliche Fragen möglichst proaktiv berücksichtigen sowie darauf achten, dass sein Verhalten im Wettbewerb nicht durch unlauteres Handeln geprägt wird.
Dieser Ratgeber orientiert sich bei der Vorstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen am Ablauf des Gründungsprozesses eines Start-ups:
➢ Anmeldung,
➢ Schutz der Geschäftsidee,
➢ Wahl der Rechtsform und
➢ Marketingaktivitäten.
Die Digitalisierung der Gesellschaft betrifft nicht nur einzelne Lebensbereiche, sondern beeinflusst und verändert enorm die Arbeitswelt. In diesem Sinne wird oft im Rahmen des Zukunftsprojekts Industrie 4.0 von Arbeiten 4.0, Arbeitswelt 4.0 und Arbeitsrecht 4.0 berichtet. Komplexe Produktionsprozesse lassen sich durch die Vernetzung von Systemen zu unterschiedlichen Zeiten und an nahezu jedem Ort steuern. Diese neuen Freiheiten können wiederum von den Arbeitnehmern positiv genutzt werden, um die persönliche Arbeitsgestaltung weiter zu individualisieren. Somit können beispielsweise die Arbeitszeiten und der Arbeitsort an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Außerdem können diese sich neu ergebenden Möglichkeiten die Beschäftigten in ihrer Arbeitstätigkeit entlasten. Durch die Einführung neuer Technologien ergeben sich somit neue Chancen, aber auch Herausforderungen für das Arbeitsrecht. Infolgedessen sind diverse Handlungsfelder beziehungsweise Problemfelder betroffen, die es in diesem neuen Arbeitspapier darzustellen gilt. Es bezieht sich dabei speziell auf die Arbeitszeit, den Arbeitsort, die Arbeitnehmerqualifikation und die Datensicherheit. In diesem Zusammenhang werden die derzeit bestehenden Gesetze und Richtlinien aufgezeigt, die im Rahmen der Industrie 4.0 eine Rolle spielen. Auch die Herausforderungen, die durch die Interaktion der Digitalisierung in der Arbeitswelt aufkommen, gilt es, in diesem Arbeitspapier hervorzuheben.
Die Unternehmenslandschaft, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit, wird aktuell gerade in all ihren Bereichen vor allem von der stetig wachsenden Welle der Digitalisierung nachhaltig geprägt. Die ganzen Auswirkungen davon in der Zukunft lassen sich im Augenblick oft noch nicht einmal ansatzweise erahnen. Das hier zu beobachtende Collingridge-Dilemma besteht darin, dass Wirkungen nicht leicht prognostiziert werden können, solange die betreffenden Technologien noch nicht ausreichend entwickelt und in Folge entsprechend weit verbreitet sind. Deren Gestalten beziehungsweise gewünschtes Ändern und Anpassen werden jedoch umso schwieriger, je intensiver die Technologien bereits verwurzelt sind. Die Digitalisierung stellt dabei nur einen, wenn auch wohl gravierendsten Aspekt derartiger Veränderungserscheinungen beziehungsweise -herausforderungen dar. Der Wandel des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes auf globaler Ebene ist unumstritten. Zugleich ist eine zunehmende Komplexität festzustellen, die es erschwert, im Sinne einer verlässlichen Planung heute solide fundierte Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung zu treffen.
Extended Reality (XR) durchläuft aktuell einen rasanten Entwicklungsprozess. Die Einsatzmöglichkeiten für die Wirtschaft sind vielfältig und die Bedeutung der neuartigen Technologie steigt kontinuierlich. Insbesondere der rapide Preisverfall der benötigten Hardware führt zu einer zunehmenden Markdurchdringung, wodurch sich XR-Systeme auf dem Massenmarkt etabliert haben.
Die Veröffentlichung richtet sich an Unternehmer, die sich einen Überblick über XR verschaffen möchten und abwägen, ob die Technologie in ihre Unternehmensprozesse eingebunden werden soll. Um die Entscheidung zu erleichtern, gibt die Publikation Auskunft über zentrale Aspekte wie Entwicklungsstand, Projektablauf und Einsatzmöglichkeiten. Aufgrund des enormen Potenzials der Technologien empfehlen die Autoren, dass Unternehmen frühzeitig Einsatzmöglichkeiten dieser Technologien evaluieren. Die Planung und Umsetzung setzen allerdings immer ein durchdachtes und systematisches Vorgehen voraus.
Im Rahmen der weiter voranschreitenden Globalisierung des internationalen Waren- und Handelsverkehrs wächst auch der weltweit virtuelle Zahlungsverkehr. Die Entwicklung eines derartigen Waren- und Zahlungsverkehrs wurde durch den Stand der jeweils vorliegenden Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs fundiert, oftmals auch gefördert. Dabei hat gleichzeitig das interregional und international tätige Handelsmanagement selbst nützliche Formen eines Zahlungsverkehrs geschaffen und initiiert. Dieses gilt vor allem auch für das 19. Jahrhundert. Der Beitrag1 verfolgt insbesondere das Ziel, die Entwicklung, Organisation und Technik des vor allem von privaten Bankhäusern getragenen interregionalen und internationalen Zahlungsverkehrs im 19. Jahrhundert zu analysieren.
In Deutschland wird aktuell ein Gesetzesentwurf äußerst kontrovers diskutiert, in dem es um Zeitpunkt und vor allem Art einer verbindlichen Einführung von Smart Meter geht. Da viele Nutzer wohl noch eher skeptisch sind, stellt sich für die betroffenen Energieversorgungsunternehmen die Frage, welche Differenzierungsansätze sich hier im Wettbewerb, etwa auch über die Leistungskombinationen, ableiten lassen? Ausgangspunkt des vorliegenden Arbeitspapiers ist dabei eine unzureichende Auseinandersetzung der Energieversorgungsunternehmen mit einem ganzheitlichen Marketingkonzept, das sich zum einen am Kundennutzen orientiert und sich zum anderen gleichzeitig in das Leistungssystem des jeweiligen Unternehmens integrieren lässt. Dieses soll anhand der Leistungspolitik, und hier im Besonderen anhand von Mehrwertleistungen im Kontext von Smart Meter, untersucht werden.
Disruptive innovations can solve major global challenges. However, the system in Germany does not sufficiently favor the development of such innovations. The disruptive output of leading nations like the United States puts increasing pressure on Germany’s innovation leadership. The German innovation agency SPRIND was founded in 2019 and is a suitable instrument to promote disruptive innovations. The SPRIND itself cites the American innovation agency DARPA, which has been promoting disruptive innovations since 1958, a role model. Therefore, the aim of this paper is to conduct a comparative analysis of DARPA and SPRIND. To answer the research question, secondary sources were used. In addition, two expert interviews were conducted with employees of SPRIND. The result of this paper is a systematic comparison that identifies the key differences and similarities between the two agencies. SPRIND is based on DARPA in key success factors, such as the person-centered approach, funding instruments or risk management. However, compared to DARPA, SPRIND has a major disadvantage; namely several administrative hurdles which inhibit agile action.
Allgemeine Geschäftsbedingungen als Instrument der Vereinfachung betrieblicher Vertragsgestaltung
(2018)
Im Wirtschaftsleben spielen heute AGB eine bedeutende Rolle. Diese sind nach § 305 Abs. 1 BGB alle, für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Vertragsbedingungen sind dabei die Regelungen, die Bestandteil des Vertrages werden sollen.1 Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie aufweisen, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat (vgl. § 305 Abs. 1 S. 2 BGB). Durch AGB wird grundsätzlich ein Rationalisierungseffekt erreicht. Bei Abschluss von Massenverträgen stellen diese eine Vereinfachung der Vertragsabwicklung dar. Stetig gleichbleibende Vertragsregelungen können einmalig formuliert und ständig wiederverwendet werden. Des Weiteren verfolgen AGB den Zweck, das Risiko ihres Verwenders zu begrenzen. AGB stellen ebenso Regelungen des Rechtsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien dar. Neben den Vorteilen, können sich aber auch nachteilige Aspekte für den Verwender ergeben. Durch die Vorformulierung von AGB kann die Gefahr bestehen, dass der AGB-Verwender die Regelungen ausschließlich zu seinen Gunsten und damit zum Nachteil der anderen Vertragspartei gestaltet. In einer Drucksituation kann die Gegenseite des Vertrages so gezwungen sein, sich mit den AGB als einverstanden zu erklären. Als Beispiel kann der AGB-Verwender eine Monopolstellung innehaben oder die andere Vertragspartei benötigt die Vertragsleistung dringend.
Die Führungsaufgaben eines Forstbetriebes sind diversifizierter und anspruchsvoller geworden. Aufgaben und Ansprüche ändern sich. Aus den Forstverwaltungen werden moderne Unternehmen. Deutlich wurde dies an den klimatisch und wirtschaftlich bedingten Turbulenzen, denen die Forstwirtschaft in den letzten drei Jahrzehnten unterworfen war. Krisen und technische Dynamiken haben die forstwirtschaftlichen Märkte beeinflusst. Auch die gesellschaftlichen Ansprüche an die Forstwirtschaft sind durch Freizeitanspruch und Wertewandel im Sinne der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes gewachsen. Ökonomische, soziale und ökologische Verpflichtungen führen zu einem Geflecht von Handlungsrestriktionen, das von der Führung eines Forstbetriebes daher ein komplexes Management erfordert, um den divergierenden Aufgaben und Ansprüchen gerecht zu werden.
In der Forstwirtschaft wirken vielfältige Einflüsse unterschiedlich intensiv von außen insbesondere auf die staatlichen Forstbetriebe. Für sie ist inzwischen ein langwieriger Dauerreformprozess zu konstatieren. Zahlreiche, neue gesetzliche Regelungen haben die Rahmenbedingungen für das Management in den Forstverwaltungen grundlegend verändert. Neben den Shareholdern und den „klassischen“ Stakeholdern (Kunden, Verbände, Gewerkschaften, Lieferanten, Mitarbeiter etc.) sind als weitere Anspruchsgruppen im Forst vor allem Parteien, Jäger und Umweltschutzgruppen zu nennen. Restringierende Wirkung haben vor allem die Entscheidungen der Länderparlamente, die Normen aus Brüssel und konkretisierte Normen aus Berlin in Gesetzestexte (oftmals mit Flächen- bzw. Ortsbezug) umformulieren. Im Rahmen des vorliegenden Arbeitspapiers wird betrachtet, wie und in welchen Bereichen unterschiedliche Restriktionen das Management und die Führung in den Forstbetrieben bei der Umsetzung ihrer Ziele und Zielvorgaben einschränken und somit das Führungsverhalten beeinflussen.
Spätestens nach den erfolgreichen Wahlkämpfen 2008 und 2012 in den USA des zweimaligen US-Präsidenten Barack Obama, ist Social Media als Schlüsselmedium für die politische Kommunikation angekommen. Nach der Wahl von Donald Trump als 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten ist zudem deutlich geworden: Social Media erreicht in der Politik eine nie dagewesene Dimension und hat insbesondere im Wahlkampf eine sehr wichtige Bedeutung. Im vorliegenden Arbeitspapier sollen die folgenden Aspekte näher beleuchtet werden: Welche Auswirkungen haben Social Media auf die Politik und wie können sie in der politischen Kommunikation eingesetzt werden? Wie können mit Social Media Wähler gewonnen werden? Welche Möglichkeiten bieten Social Media für die Bürger, um sich in der politisch zu beteiligen? Welche Risiken können durch Social Media in der Politik entstehen?
Die Globalisierung, der technische Fortschritt, sowie die politischen Entwicklungen weltweit führen dazu, dass heute kaum ein Unternehmen existiert, das nicht internationale Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen aufrecht erhält, unabhängig davon, ob als Exporteur oder Importeur. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen sehen sich dabei fremden Rechtsordnungen gegenüberstehend. Dies kann Konflikte mit sich bringen und den Handelsverkehr beeinträchtigen. Dabei stellen neben unterschiedlichen Rechtssystemen auch die kulturellen Differenzen und die räumliche Distanz der beteiligten Länder Hindernisse dar. Zumindest auf dem Gebiet der Gesetzgebung gab es Bemühungen nach Vereinheitlichung. So kam das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, kurz UN-Kaufrecht, das den internationalen Warenhandel vereinfachen soll, zustande. Dieses Regelwerk, sowie die Analyse möglicher Vorteile für den deutschen Exporteur sind Thema dieses Arbeitspapieres. Dabei soll die Analyse nicht nur auf der Literaturrecherche beruhen, sondern sich auch damit auseinandersetzen, wie die Handhabung des UN-Kaufrechts in der Praxis durch Unternehmen erfolgt.
Die mit dem Stichtag 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat zu einem enormen Anstieg der Aufmerksamkeit auf diesem Gebiet, sowohl bei den betroffenen Personen als auch bei den datenverarbeitenden Unternehmen geführt. Gemäß einer Aussage des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Stefan Brink, konnte die Quote der aktiven Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in den Betrieben von bisher einem Drittel auf zwei Drittel mit positivem Trend angehoben werden. Seitdem die DSGVO Gültigkeit erlangt hat, werden Umfragen zur praktischen Umsetzung der DS-GVO durchgeführt. Kaum ein Ergebnis einer dieser Umfragen besagt, dass die Umsetzung bei allen Betrieben nahezu abgeschlossen wäre. Der Digitalverband Bitkom hat eine repräsentative Befragung unter 500 Unternehmen in ganz Deutschland durchgeführt. Fast eineinhalb Jahre nach dem Geltungsbeginn der DS-GVO hatten zwar zwei Drittel der Befragten die DS-GVO größtenteils umgesetzt, bei lediglich 25 Prozent war die Umsetzung bereits zum Zeitpunkt der Umfrage vollständig abgeschlossen. Auch daran lässt sich erkennen, dass sich in den ersten zwei Jahren einige Herausforderungen in der betrieblichen Praxis ergeben haben. Zum einen kennen die betroffenen Personen ihre Rechte besser als zuvor und zum anderen haben hohe Bußgelder bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften eine abschreckende Wirkung. Bisher sind diese zwar meist von erheblichen Bußgeldern und einer Abmahnwelle verschont geblieben, dennoch ist ein konsequentes Vorgehen der Aufsichtsbehörden zu beobachten. An der Verdreifachung des Arbeitsvolumens und der Aufstockung der Datenschutzbereiche sowohl bei den Behörden als auch in den Unternehmen lässt sich die gestiegene Bedeutung dieses Bereichs deutlich erkennen. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten stellt für viele Unternehmen einen äußerst hohen wirtschaftlichen Wert dar. Sie spielen eine derart große Rolle, dass sie bereits als „Währung der Zukunft“ bezeichnet werden. Gerade in Zeiten von Big Data und vielen neuen technischen Möglichkeiten im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten sollen durch die DS-GVO Verbraucherrechte und die Privatsphäre geschützt werden. Die rechtlichen Anforderungen stellen die Unternehmen vor komplexe Aufgaben. Dadurch entsteht eine neue Art der Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen, ihren Kunden, Lieferanten und sämtlichen externen Geschäftspartnern.
Die Nachrichtenübermittlung im professionellen Mobilfunk hat sich vom Analog- hin zum Digitalfunk entwickelt und dadurch die gesamte Arbeitsweise der Branche verändert. Wurde diese früher vom Handwerk geprägt, so geht es nun hauptsächlich noch um Programmierung und Beratung. Für die Unternehmen des professionellen Mobilfunks ergeben sich durch die vielen Veränderungen neue Risiken, welche Haftungsansprüche auslösen können. Dieses Arbeitspapier konzentriert sich auf Unternehmen des professionellen Mobilfunkhandels und speziell auf die hier weit verbreitete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im Zuge der Digitalisierung und der damit einhergehenden weitreichenden Veränderungen in der Branche des professionellen Mobilfunkhandels hat der Geschäftsführer Entscheidungen zu treffen, welche mit Risiko behaftet sind und sogar den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können. Um nicht gegen seine Rechte und Pflichten als Geschäftsführer zu verstoßen und einer persönlichen Haftung aus dem Weg zu gehen, sollen die auftretenden Risiken benannt und Wege aufgezeigt werden, diese zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden. Geschäftsführer sind sich oftmals ihren persönlichen Haftungsrisiken nicht bewusst.
Die Möglichkeiten für Unternehmen online zu werben, werden im digitalen Zeitalter immer größer. Online Marketing wird für Betriebe stets wichtiger. Dies zeigen die Werbeausgaben für Digitale Werbung und die zukünftigen Prognosen. Der Anteil der einzelnen Online-Marketinginstrumente macht ebenfalls deutlich, dass neben Social-Media-Marketing und E-Mail-Marketing auch Suchmaschinen-Marketing (engl. Search Engine Marketing, kurz: SEM) zu einem wichtigen Bestandteil der Werbemaßnahmen vieler Werbetreibende in Deutschland gehört.
Durch die fortschreitende Globalisierung der Märkte verschiebt sich der Schwerpunkt der Nachfrage nach Investitionsgütern deutlich in die Emerging Markets, welche mittelfristig an Bedeutung die stagnierenden westlichen Märkte übertreffen werden. In letzter Zeit zeichnet sich dabei eine konjunkturelle Erholung, ein sogenanntes Comeback, in diesen Schwellenländern ab. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem auch Indien. Indien ist mittelfristig einer der größten Investitionsgütermärkte und damit ein erfolgversprechender Standort bei der im deutschen Maschinenbau notwendigen Internationalisierung. Allerdings sind deutsche Unternehmen in Indien auch mit Herausforderungen konfrontiert, die in der unternehmerischen Praxis oftmals zum Scheitern einer Markterschließung geführt haben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach denjenigen Faktoren, die den Erfolg einer Erschließung des indischen Marktes durch den deutschen Maschinenbau bestimmen.
Diese Einleitung dient dem Leser zur Einführung in die vorliegende Thematik. Mit Hilfe der Ausgangssituation wird in die Problematik des Themas übergeleitet und anschließend das Ziel dieses Arbeitsberichtes erläutert. Nach der Darstellung des Aufbaus, soll schließlich das methodische Vorgehen dieser Untersuchung vorgestellt werden. Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung und durch die konvergente Medienumgebung lässt sich ein enormer Wandel in der Medienindustrie bzw. Musikindustrie beobachten. Während vor ein paar Jahren beispielsweise noch Videokassetten, CDs und DVDs gekauft wurden, ist es heute für viele schon fast selbstverständlich, Videoclips, Serien und Filme sowie Musik im Internet abzuspielen. Bewegte Bilder und musikalische Werke können zeitlich flexibel und unabhängig über zahlreiche Endgeräte mittels verschiedener Plattformen und Anbieter abgerufen werden. Weniger überraschend ist es daher, dass immer mehr Anbieter in den bereits stark umkämpften Markt des Streamings eintreten. Dabei möchten die Anbieter das Interesse der Nutzer gewinnen und versuchen, ihre Mitwettbewerber zu verdrängen. Infolgedessen ist die Medien- und Musikindustrie sowie deren Marktstrukturen stetigen Veränderungen unterlegen. Der Markt von Streamingdiensten wird durch das Hinzukommen weiterer Anbieter und deren zahlreichen Streaminginhalte größer und unübersichtlicher.
Das 20. Jahrhundert ist geprägt von Aufsehen erregenden medizintechnischen Durchbrüchen: Von der ersten erfolgreichen Herztransplantation über die Entdeckung des Penicillins, vom Kampf gegen Infektionskrankheiten bis hin zu ersten Röntgenaufnahmen und Computer-Scans. Die Technologie und die medizinische Forschung haben in der Welt zu umwälzenden Fortschritten geführt. Krankheiten können gelindert oder sogar geheilt werden. Die Entwicklung von künstlichen Hüftgelenken, Cochlea-Implantaten sowie Herzschrittmachern sind in unserer Zeit zu alltäglichen Errungenschaften geworden. Auch die Behandlung neurologischer Bewegungsstörungen ist in den Fokus des technisch-medizinischen Fortschritts gelangt: „Hirnschrittmachersysteme“ – symptomfrei auf Knopfdruck. Ein Eingriff in das Gehirn, um gezielt elektrische Impulse abzugeben, um die Symptome beispielsweise von pharmakoresistenter Parkinsonpatienten effektiv zu behandeln. Dieses Therapieverfahren stellt für viele Patienten die letzte Möglichkeit dar, ein mehr oder weniger beschwerdefreies Leben führen zu können. Gleichzeitig ist dieses Verfahren ethisch heftig umstritten, zumal der Eingriff in das Gehirn gleichbedeutend mit einem Eingriff in den ‚Sitz des Selbst‘, der Persönlichkeit eines Patienten, verbunden ist.
Gegenstand dieser Arbeit wird die Frage sein, inwiefern es sich bei User-generated Content um eine sinnvolle Ergänzung für die Kommunikationspolitik von Marken handelt. Zudem soll umrissen werden, auf welche Art und Weise er sich bestmöglich in der Marketingkommunikation einsetzen lässt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei der UGC-Kommunikation gewidmet werden, die Unternehmen auf ihren markeneigenen Kanälen betreiben. Da es sich hierbei um ein noch relativ junges, spezifisches und im wissenschaftlichen Diskurs nur wenig untersuchtes Themengebiet handelt, sollen strategische Hintergründe und Zielsetzungen beleuchtet werden, die Unternehmen und Marken dazu bewegen, User-generated Content zu fördern und auf eigenen Kanälen auszuspielen.
Gestaltungspotentiale der Ordnung zweiseitiger Märkte am Beispiel der ersten deutschen Bundesliga
(2016)
Heute zeigt sich eine Auseinanderentwicklung des professionellen Fußballsports in einer sportlichen wie auch einer wirtschaftlichen Dimension. Hierbei wirken verschiedenartige Einflüsse. Angesichts dieser Entwicklung stellte sich die Frage, welche ordnungspolitischen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die positiven Effekte des Wettbewerbs zu fördern und gegebenenfalls mögliche gleichzeitige negative Entwicklungen einzudämmen.
Der Markt des professionellen Fußballsportes ist einer zunehmenden Transformation ausgesetzt, die maßgeblich durch eine horizontal wirkende Einflussnahme von Seiten der Anspruchsgruppen der Medien und der Unternehmen getrieben wird und als Verlust der systemischen Autonomie interpretiert werden muss. Überdies ist zu erkennen, dass die zunehmende Kommerzialisierung, gerade auf Seiten der Vereine, tiefgreifende Veränderungen nach sich zieht. Bei vielen Vereinen ist so eine wachsende Bedeutung wirtschaftlicher Aspekte zu verzeichnen, um auf der einen Seite den sportlichen Erfolg auch in einem internationalen Umfeld abzusichern; gleichzeitig aber auch als conditio sine qua non, um also den Lizenzerhalt angesichts steigender Ausgaben sicherstellen zu können.
Africa was the last region to witness significant spread of the COVID-19. Nonetheless, it was expected that the continent would be hardest hit due to the fragility of its health and social infrastructure as well as the vulnerability of its economies. While the rates of infection and death were initially relatively low and contained economically, the continent was hard hit early on. Cuts in credit and trade services by international banks, along with a decline in export earnings, tourism receipts, and inward remittances, have severely constrained the ability of African countries to finance imports of essential goods and to service maturing debt obligations.
However, Africa has over time created mechanisms and institutions to help cushion its economies from the adverse consequences of global shocks. Among these institutions is Afreximbank, which emerged out of the debt crisis of the 1980s. This paper presents an overview of the Bank’s support to African countries in dealing with two major derivatives of the COVID-19 pandemic: the trade finance challenges resulting from cuts in international financial flows to the continent, and the health consequences of the pandemic.
Im vorliegenden Beitrag werden verschiedene Methoden für den Entwurf eines Stromreglers für pulsweitenmoduliert betriebene Drehstromantriebe beschrieben und miteinander verglichen. In den Vergleich eingeschlossen sind sowohl zeitkontinuierlich entworfene PI-Regler mit klassischer Entkopplung als auch zeitdiskret entworfene PI-Regler mit weiterentwickelter Entkopplung und zeitdiskret entworfene Zustandsregler. Der Fokus liegt dabei auf der Entkopplung der d- und q-Komponente des Statorstromraumzeigers, auch bei hoher Statorfrequenz oder geringer Schaltfrequenz. Es wird gezeigt, dass die Heranziehung von zeitdiskreten Motormodellen und ein darauf basierender Reglerentwurf mit größer werdendem Quotient aus Statorfrequenz und Schaltfrequenz zunehmend Vorteile bietet.
Elektrische Antriebe sind ein innovationstreibender Kernbestandteil vieler industrieller Anlagen und Einrichtungen. Damit sie diese herausragende Rolle mit den daran geknüpften Erwartungen erfüllen können, ist neben optimierten Elektromotoren und sie speisenden, schnell schaltenden Stromrichterstellgliedern auch eine hochdynamische Regelung erforderlich. Diesem Umstand wird mit der angebotenen Veranstaltung in Form einer detaillierten Einführung in die Thematik der Regelung elektrischer Antriebe Rechnung getragen.
„Was ich in der deutschen Debatte nie verstehen werde, ist, warum am Ende so viel mehr Bereitschaft da ist, Apple, Google, Facebook oder auch Alibaba die eigenen persönlichen Daten jeden Tag zur Verfügung zu stellen, als dann, wenn der eigene Staat einen Rahmen dafür setzt, Daten zum Wohle des Einzelnen - anonymisiert oder pseudonymisiert - zur Forschung und zum Mehrwert für alle Patientinnen und Patienten zu nutzen. Dann gibt es so ein Grundmisstrauen. Solange das so ist und es ein Grundvertrauen in amerikanische Großkonzerne und ein Grundmisstrauen in den eigenen Staat gibt, werden wir in der Digitalisierung nicht vorankommen.“ Mit diesem Appell warnte der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 3. Juli 2020 vor dem Setzen falscher Prioritäten beim Datenschutz, im Rahmen der von ihm forcierten Digitalisierung im Gesundheitswesen. Diese von ihm kritisierte Inkonsequenz betrifft in Teilen auch den Autor dieser Arbeit. So hat dieser bei seinem letzten Arztbesuch die ausgehändigte „Patienteninformation zum Datenschutz“ erstmals kritisch beäugt und sich Gedanken darüber gemacht, ob der Arzt den alten Praxiscomputer ausreichend vor unberechtigtem Zugriff auf seine Daten schützt. Weniger Bedenken hingegen hat er, während er im Wartezimmer am Smartphone durch die sozialen Netzwerke stöbert und hierbei seine persönlichen Daten in sozialen Netzwerken preisgibt, deren Firmensitze teilweise sogar im Ausland liegen. Dass nicht nur der Autor von der Datenverarbeitung im digitalen Zeitalter betroffen ist, zeigt die „ARD/ZDF-Onlinestudie 2020“, nach der mittlerweile über 90% der deutschen Bevölkerung online sind und ein Viertel der Gesamtbevölkerung regelmäßig soziale Netzwerke nutzt. Doch nicht nur beim Arztbesuch, sondern auch im alltäglichen Leben gewinnt das Thema Datenschutz im E-Health-Bereich eine immer bedeutender werdende Rolle. Im pandemiegeprägten Jahr 2020 wurde zur Einführung der Corona-Warn-App über die digitale Datenverarbeitung im Gesundheitswesen kontrovers diskutiert. Kritiker bemängelten die staatliche Kontrolle, während Befürworter die Effektivität der App zur Pandemiebekämpfung mittels Nachverfolgung sowie die hohen Datenschutzstandards hervorheben.
Im Rahmen dieser Studie sollen Struktur und der Ablauf internationaler Carve-Out-Transaktionen dargestellt werden. Der Fokus liegt hierbei auf den rechtlichen Aspekten solcher Transaktionen. Nichtsdestotrotz, da internationale Carve-Out-Transaktionen gerade eine sehr enge und komplexe Verflechtung rechtlicher, organisatorischer und strategischer Aspekte ausmacht, soll die internationale Carve-Out-Transaktion als Ganzes beleuchtet werden.
Marketing-Automation-Systeme
(2018)
Seit Jahrzehnten mussten Museen nicht mehr für so eine lange Zeit schließen wie zurzeit. Um trotz der Coronapandemie die Möglichkeit eines Museumsbesuches zu eröffnen, bieten viele Museen virtuelle Rundgänge an. So kann man beispielsweise ganz entspannt von Zuhause das Deutsche Museum in München besichtigen oder auch der Mona Lisa im Louvre einen Besuch abstatten und dies ganz ohne lange Wartezeiten oder großen Andrang. Die digitalen Angebote reichen von Videos, virtuellen Ausstellungsrundgängen, digitalen Bildergalerien oder Podcasts bis hin zu 360° Bildern und Videos, sowie Anwendungen, die auf Online-Spielen beruhen. Letzteres sorgt dafür, dass Besucher sich ähnlich wie bei Online-Spielen per Mausklick oder Pfeiltasten der Tastatur frei bewegen können und so die Möglichkeit haben, die Umgebung und dort interessante Objekte näher zu betrachten.
Höchstwahrscheinlich war das Thema eines virtuellen Museumsbesuches nie aktueller als während der Coronapandemie, jedoch gab es auch schon vor der Pandemie viele Museen, die ihre Angebote für virtuelle Besucher geöffnet haben. Nicht nur der Zugang zu Kulturangeboten für die breite Masse war ein Grund für die Digitalisierung der Museen, auch der Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009 etwa zeigte, wie wichtig die Digitalisierung ist, um historische Werke im Falle einer Zerstörung nicht komplett zu verlieren. Denn auch wenn das Original nicht mehr verfügbar ist, können historische Werke bewahrt und der breiten Masse zugänglich gemacht werden. Dennoch wird dieses Thema auch nach der Coronapandemie nicht an Relevanz verlieren, da auch vorangegangene Epidemien zeigen, dass neue Strategien mittel- und langfristig notwendig sind und sein werden.
Dieses Arbeitspapier behandelt den aktuellen Markt von Legal-Tech-Diensten in Deutschland und die rechtlichen Entwicklungen bezüglich der dort bestehenden Law-Tech-Branche. Ziel ist es dabei, anhand einer systematischen Analyse der beteiligten Marktkräfte, die Attraktivität der Legal-Tech-Branche einzuschätzen, um dem Leser dadurch eine Hilfestellung für die Strategiebildung innerhalb Law-Tech bezogener Unternehmen sowie Kanzleien zu bieten, denn die strategische Planung eines Unternehmens ist als Basis für den nachhaltigen Erfolg desselben unabdinglich.
Darüber hinaus zielt die Arbeit darauf ab, dem Leser einen Überblick über die rechtlichen Entwicklungen im Bereich von Legal-Tech sowie damit einhergehend ein Basiswissen über die Hintergründe der Gesetzgebung in Bezug auf die Law-Tech-Branche zu verschaffen.
The aim of this essay is to give a systematic review of the literature. Climate change is omnipresent and manifests itself in a steady increase in global warming. This trend was triggered as a reaction to increasing emissions in the course of industrialization. Climate finance is generally understood to be the provision of public, private, and alternative sources of finance that represent measures to mitigate and adapt to climate change. Significant commitments to support developing countries by developed countries have been manifested in the UNFCC climate framework and the Paris Climate Agreement. Funding from public and private sources increased to a total of $540 billion in 2019. Whether multilateral or bilateral, the largest share is provided in the form of loans to the target countries.
Kaum eine Vorschrift aus jüngster Zeit ist wohl so umstritten wie die EU-Richtlinie 2019/790/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt, die einer Urheberrechtsreform in ganz Europa den Weg ebnet und vor allem eine gerechtere Entlohnung von Urhebern im Internetzeitalter bewirken soll. Mit Blick auf unsere heutige Zeit, die so schön als „digitales Zeitalter“ bezeichnet wird, dürfte sich gar nicht erst die Frage stellen, ob das Urheberrecht, wie wir es heute kennen, den Entwicklungen im Internet nicht mehr schritthalten kann und eine Reform dringend von Nöten ist. Mit der Richtlinie 2001/29/EG stammen die letzten Änderungen immerhin aus dem Jahr 2001 und demnach aus einer Zeit fernab von YouTube, Facebook, Twitter und anderer bekannter Social-Media-Riesen. Einer Zeit, in der dem deutschen Gesetzgeber gar nicht erst der Gedanke aufgekommen sein dürfte, dass es irgendwann möglich sein könnte, urheberrechtlich geschützte fremde Inhalte in Form von Texten, Bildern, Musik oder Videos auf vielfache Weise in Sekundenschnelle zu vervielfältigen und zu verbreiten wie es heutzutage weltweit in erheblichem Ausmaß geschieht. Niemals zuvor war es so einfach Urheberrechte zu verletzen, zumal Personen, die eine solche Rechtsverletzung begehen, in der Anonymität und Fülle des Internets schwer zu identifizieren sind und von negativen Folgen häufig verschont bleiben – zum Leidwesen der Urheber.
„Die Reform kommt – stirbt das Netz?“ So titelte die Süddeutsche Zeitung bereits Mitte April 2019 in Bezug auf die sich anbahnende Urheberrechtsreform. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derzeit so präsent in der Mitte der Gesellschaft angekommen und löst derart hitzige Diskussionen aus wie die anstehende Urheberrechtsreform durch den europäischen Gesetzgeber. Dabei ist es der Urheberrechtsreform in der Tat gelungen, einen ähnlichen Stellenwert für sich zu vereinnahmen wie die Einführung der lange gefürchteten Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018.
Im Fokus der Debatte steht dabei insbesondere Artikel 13, der sich mittlerweile als Artikel 17 in der aktuellen Fassung der Richtlinie wiederfindet. Seine breite Aufmerksamkeit verdankt dieser dem Umstand, dass er die Meinungsfreiheit und die freie Netzkultur in erheblichem Maße einschränken könnte. Allerdings geht die gesamte Richtlinie des europäischen Gesetzgebers deutlich über Artikel 17 hinaus, sodass sich neben der breiten Bevölkerung auch weitere Adressaten ergeben, deren Rahmenbedingungen sich ändern werden.
Die Bedeutung internationaler Handelsabkommen nimmt immer weiter zu und verdeutlicht dabei die Wichtigkeit sowie Dringlichkeit internationaler Zusammenarbeit, insbesondere internationaler Wirtschaftsbeziehungen zwischen den einzelnen Nationen. Der Begriff „internationale Wirtschaftsbeziehung“ meint die Gesamtheit der die Landesgrenzen überschreitenden wirtschaftlichen Handlungen von Wirtschaftssubjekten sowie auch staatliche und überstaatliche Maßnahmen und Beziehungen. Bei der Welthandelsorganisation (WTO) sind beispielsweise 301 regionale Handelsabkommen verzeichnet. Anhand des aufgeführten Diagramms zeigt sich der verstärkte jährliche Anstieg der in Kraft getretenen Handelsabkommen.
TRIZ Inventive Principles
(2022)
The analysis of several thousand patents led to the conclusion that inventive engineering problems and technical contradictions in all kinds of industrial sectors could be solved by a limited number of basic Inventive Principles (Altshuller, 1984). The modern Theory of Inventive Problem Solving TRIZ (VDI 4521) contains 40 basic Inventive Principles (IP). These principles are simple to use or modify and can be easily integrated in brainstorming or daily engineer’s work. One established part of industrial practice is the composition of the specific groups of principles for solving different kinds of problems (Livotov, Petrov, 2011). Based on interdisciplinary experience of TRIZ application in the industrial companies in the last 25 years the a general order in the application of 40 Inventive Principles can be recommended for idea generation and problem solving (Livotov, Chandra, Mas'udah et al, 2019). This brochure presents an update of the 40 Inventive Principles extending the original version (Altshuller, 1984) with additional 70 sub-principles, resulting in the advanced set of 160 sub-principles, regarded as elementary inventive operators. These extended version of inventive principles finds its application in the AIDA Automatic IDEA & IP Generator https://www.tris-europe.com/eng/software/innovationssoftware.htm
This paper examines and evaluates the challenges and opportunities of export credit agencies (ECA) in the Middle East and North Africa (MENA) region. Political risks, unrest and instability made exports in the MENA region arduous. Further challenges are demonetization, the lack of reliable information and the acquisition of skilled employees. Access to financial resources can be quite challenging and several ECAs in the MENA region struggle from having no economies of scale. The global trend of globalisation and digitalisation has proved to be both a challenge and an opportunity. Nevertheless, the ECAs are becoming progressively important and needed in the MENA region. ECAs can benefit from this by working closely with financial institutions, banks and stakeholders. Other opportunities are infrastructure, renewable energies, international events and the diversification of the product portfolio. Through research on the ECAs EGE, ECI, Credit Oman and ICIEC, differences of multilateral and national export credit agencies have been analysed as well.
Die entscheidende Frage bei der Konzeption einer möglichen technischen Infrastruktur für Schulen ist keine technische, sondern eine pädagogische: Was soll denn genau gelernt werden, über Rechner und Netzwerke, am Rechner oder mit dem Rechner? Ist diese Frage geklärt, kann man Hard- und Software dafür zusammenstellen.
Alle drei Anträge argumentieren technikdeterministisch, als sei (Digital)Technik mehr als ein mögliches, nicht notwendiges Hilfsmittel im Unterricht. Seit über 30 Jahren wird jede neue Geräte-Generation (PC, Laptops, heute Tablets) mit identischen Argumenten (innovativ, modern, motivationsfördernd) für den Einsatz im Unterricht reklamiert. Doch entscheidend für Lernerfolge und Bildungsprozesse sind die Lehrer-Schülerbeziehung, die direkte Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden und die Sozial- und Klassengemeinschaft, nicht die technische Ausstattung von Schulen. Lernprozesse in Bildungseinrichtungen beruhen auf dem sozialen Miteinander und wechselseitigem Vertrauen. Lernen ist ein individueller und sozialer Prozess, kein technischer Vorgang. Kein Mensch lernt digital.
Keiner der Anträge unterscheidet nach dem Alter der Schülerinnen und Schüler als dem entscheidenden Kriterium für den Einsatz von Medientechnik im Unterricht. Stattdessen wird technikeuphorisch einer zunehmenden Automatisierung des Beschulens und Testens das Wort geredet (Lernsoftware, Lernmanagementsysteme, Lernprofile u.a.). Stand der Wissenschaft (einschließlich der Erfahrungen mit Covid-19 und erzwungenen Schulschließungen) ist aber, dass Präsenzunterricht das oberstes Primat der Schulen sein muss. Schulen sind die Orte des sozialen Miteinander und Schutzraum gerade für sozial Benachteiligte. Das Ziel sind Lern- und Verstehensprozesse der Schülerinnen und Schüler, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihre Bildungschancen, nicht quantitative Vergleiche über die technische Ausstattung von Schulen in anderen Bundesländern oder dem Ausland. Pädagogisch argumentierend würde nicht auf digitale Medien(technik) verkürzt; es würden analoge wie technische Medien gleichwertig einbezogen. Ob und ggf. für was man Digitaltechniken altersangemessen und ohne Rückkanal (!) für Nutzerdaten einsetzen kann, ist hingegen erst durch ergebnisoffene Studien zu belegen. Was in allen Anträgen fehlt, ist daher ein klares Verbot der Profilierung Minderjähriger.
Wer darüber hinaus das Ziel der digitalen Transformation der gesamten Gesellschaft mit dem Ziel der digitalen Organisation aller Lebensbereiche kennt, weiß, dass wir IT erst neu denken und alternative Infrastrukturen aufbauen müssen, bevor Digitaltechnik in Schulen einsetzbar wird. Datensparsamkeit und Dezentralisierung, Hoheit über die eigenen Daten und DSGVO-konforme Systeme sind zukunftsweisende Stichworte für IT in Schulen, nicht EdTech als Big Business der Global Education Industries (GEI).
The global pathway to net zero emissions by 2050 requires governments to implement and strengthen climate policies as global emissions are reaching record level. Climate finance plays a crucial role in the net zero transition. It refers to local, national or transnational financing seeking to support mitigation and adaptation actions that address climate change. Public export-import banks (EXIMs) and government export credit agencies (ECAs) are highly influential actors for climate action. Although there is no consensus among EXIMs and ECAs on how to define climate finance, 20 institutions assessed in this report give evidence that they significantly support climate action related transactions: EXIM and ECA financing and insurance amounted to EUR 6.7-8.4 billion in 2020, much more than estimated by the Climate Policy Initiative (CPI). However, the results also show that EXIM and ECA lending and insurance activities must rise substantially in order to contribute to the climate finance volumes required by 2030 as estimated by CPI. To retain their current proportion relative to other climate finance flows, assessed institutions would need to increase their climate financing 6.8 times to between EUR 45.3 billion and EUR 57.4 billion by 2030.
Immer turbulenter werdende und härter umkämpfte Märkte stellen Unternehmen besonders seit Beginn des 21. Jahrhunderts vor wachsende Herausforderungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Zu viele ähnliche und austauschbare Produkte drängen auf die Märkte und zwingen die Erzeuger dazu, sich etwa durch Kommunikation vorteilhaft zu positionieren. Der wirtschaftliche Wettbewerb und der Kampf um Kundschaft findet dabei häufig nicht mehr nur auf der Ebene der Produkte und Dienstleistungen statt, sondern hat sich maßgeblich auf die Kommunikation ausgeweitet. Erfolgreiche Unternehmenskommunikation ist allerdings nicht nur die Kommunikation mit Interessenten und Kunden, sondern auch mit der eigenen Belegschaft. Zwar wird dem Teilbereich der internen Kommunikation häufig noch weniger Beachtung geschenkt als dem der externen, jedoch scheint das Bewusstsein dafür weiter zu steigen. Mangelnde Kommunikation kann im Unternehmen zu Konflikten und Missverständnissen führen und die Effizienz sowie den daraus resultierenden Gewinn beeinträchtigen.
Gegenwärtig ist es zudem nahezu existenziell geworden, als Unternehmen äußerst flexibel aufgestellt zu sein, um auf Veränderungen in der Wirtschaftslage schnell reagieren zu können. Wenn schnelles Handeln gefordert ist, ist es besonders wichtig, dass alle Angestellten wissen, worauf es ankommt, die Unternehmensstrategie kennen und über aktuelle Entwicklungen informiert sind. Auf diese Weise können sie unabhängig und vorausschauend im Sinne des Unternehmens in ihrem Verantwortungsbereich handeln. Vor diesem Hintergrund geben die Autoren in diesem Arbeitspapier einen Überblick über die wichtigsten Instrumente einer internen Unternehmenskommunikation.
In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen journalistischer Recherchen immer wieder große Datenmengen zu komplexen Firmenkonstruktionen und globalen Finanztransaktionen veröffentlicht, die dem Waschen illegaler Gelder und dem Verschleiern von Vermögenswerten dienten. Als Beispiele seien hierzu die „Panama Papers“ oder „Paradise Papers“ von 2016 genannt, mit denen zahlreiche Briefkastenfirmen und Finanzgeschäfte in Steueroasen gegenüber der Öffentlichkeit aufgedeckt wurden. Die Recherche der Journalisten ordnete den offenbar illegal erworbenen Vermögenswerten auch prominente Namen zu. Als Folge wurden unter anderem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Selbst Minister und Regierungschefs mussten zurücktreten. Auch die Europäische Union wurde in den letzten Jahren immer wieder von Geldwäsche-Skandalen erschüttert. Der mit Abstand umfangreichste Fall ereignete sich in der estnischen Filiale der Danske Bank, welche über Jahre massiv die Sorgfaltspflichten missachtet hatte und so in den Jahren 2007 bis 2015 rund 200 Milliarden Euro aus dubiosen russischen Quellen über die Konten der Bank geflossen sein sollen. Es handelt sich derzeit um den weltgrößten Geldwäscheskandal, der bisher aufgedeckt werden konnte. Auch die Deutsche Bank, die als Korrespondenzbank für das dänische Geldhaus tätig war, soll jahrelang verdächtige Transaktionen im Zusammenhang mit der Dankse Bank nicht offengelegt haben. Ferner hatte im Juli 2018 die Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft 77 Immobilien einer kurdisch-libanesischen Großfamilie im Wert von zehn Millionen Euro beschlagnahmt. Durch den Kauf der Gebäude sollen illegale Gelder aus Raub und Drogenhandel gewaschen worden sein. Darüber hinaus hat erst im November 2019 das sog. Hawala-Banking in Deutschland Schlagzeilen gemacht. Mehr als 850 Polizeibeamte aus fünf Bundesländern gingen gegen eine vermutlich international agierende kriminelle Vereinigung vor. Die Behörden ermittelten 27 Beschuldigte, die im großen Stil Bargeld ins Ausland transferiert und so über das Hawala-Bankensystem mehr als 200 Millionen Euro aus illegalen Quellen gewaschen haben sollen.