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Ein beachtlicher Teil der eingesandten Zeugnisse waren Zwischenzeugnisse. Auch die Einsender von Endzeugnissen fügten oft früher ausgestellte Zwischenzeugnisse bei. Dabei wurde oft die Frage gestellt, auf welche Aussagen und mit welcher Priorität in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber besonderer Wert zu legen sei.
Die Auswirkungen der Entlüftung auf den Spritzgießablauf, das Formteil sowie das Verhalten bei teilevakuierter Kavität wurden im Rahmen einer Diplomarbeit untersucht. Die negativen Folgen für Formteil, Werkzeug und Spritzgießablauf, die aus einer ungenügenden Werkzeugentlüftung resultieren, werden aufgezeigt. Die grundsätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Werkzeugentlüftungen sind zusammengestellt. In Versuchsreihen wurde das Entlüftungsverhalten bei teilevakuierter Kavität bei konstantem Einspritzdruck untersucht sowie der Einfluß der Werkzeugentlüftung bei unterschiedlichen Spalttiefen des Entlüftungskanals ermittelt. Die wichtigsten Resultate und konstruktiven Auslegungskriterien bezüglich der Entlüftungselemente, des Einspritzens unter teilevakuierter Kavität und des Einflusses der Werkzeugentlüftung, welche aus den Untersuchungen im Rahmen der Diplomarbeit hervorgehen, sind zusammengefaßt.
In manchen Arbeitszeugnissen steht das Wichtigste am Schluss. Der letzte Absatz kann drei Elemente enthalten, die einzeln oder in unterschiedlicher Kombination immer wieder auftauchen: Beendigungsformel, Dankes-Bedauern-Formel, Zukunftswünsche. §630 BGB als Rechtsgrundlage für den Zeugnisanspruch sagt nichts über den Inhalt des Schlussabsatzes aus. Die Rechtsprechung hat dennoch bestimmte Ansprüche des Arbeitnehmers entwickelt.
"Herr Müller erfüllte die Aufgaben im Rahmen seiner Möglichkeiten" - ein Arbeitszeugnis mit dieser Beurteilung wird der Angestellte M. ohne lange zu überlegen in der Schublade verschwinden lassen. Aber nur wenige Leistungsbeurteilungen sind so eindeutig wie diese. Besonders schwierig ist die Einschätzung der sogenannten Zufriedenheitsformel, die eine der wichtigsten Zeugniskomponenten ist.
Die wesentlichen Prinzipien und die Zukunft des Internet werden vorgestellt. Neben reinem Faktenwissen werden die Einschätzungen des Autors wiedergeben. An der Wertschöpfungskette wird unter Berücksichtigung der technischen Randbedingungen und der neu geschaffenen Möglichkeiten gezeigt, wie gewinnbringende Anwendungen des Internet entworfen werden können. Die Internet-Technik, die Internet-Organisation, die Internet-Protokollfamilie, die Internet-Dienste und das World Wide Web (WWW) werden ausführlich erörtert. Durch die Einbettung der Dienste in Internet-Anwendungen wie Just-in-time-Informationsbeschaffung, Electronic Commerce oder weltweite Unternehmenskommunikation wird der eigentliche Mehrwert zum Benutzer gebracht. Die Internet-Anwendungen werden unter den drei Aspekten Information, Kommunikation und Transaktion betrachtet. Mit der Anbindung existierender Software-Systeme an das WWW werden neue Möglichkeiten für Internet-Anwendungen aufgezeigt.
Beschrieben wird die Kombination Gold/Titan als Edelmetall-Legierung die sich durch die hohe Biokompatibilität im Vergleich zu anderen Legierungsmetallen bei der Implantatprothetik auszeichnet. Motiviert wird die Anwendung durch die Tatsache, daß einzelne der in aufbrennfähigen Edelmetallegierungen vorhandenen Komponenten vermehrt zu Unverträglichkeitsreaktionen bei Patienten Anlaß gaben. Ziel ist mit möglichst nur einer Legierung einen möglichst breiten Indikationsbereich abzudecken. Dies läßt die Verwendung von Titan als Bestandteil hochgoldhaltiger Legierungen erstrebenswert erscheinen. Anhand eines Patientenfalles wird der Einsatz der Goldbasislegierung 'Esteticor Vision' der Firma Cendres & Metaux dargestellt. Die Legierung setzt sich zusammen aus 98.2 % Gold, 1,7 % Titan, 0,1 % Iridium. Die technischen Daten erlauben eine universelle Einsetzbarkeit. Präpariert wurde ein Langzeitprovisorium nach Knochenaufbau im Bereich der atrophierten Alveolarfortsätze. Das Aufschmelzen der Legierung erfolgt unter Schutzgas in Graphittiegeln um Oxidbildung zu vermeiden. Die guten Fließeigenschaften ermöglichen die Ausbildung selbst filigranster Bereiche der Restauration was zu einem in Form und Funktion gelungenen Ergebnis führt. Biokompatibilität, Sicherheit, Kosten/Nutzen-Verhältnis und der Wunsch nach einer einzigen goldfarbenen Legierung für möglichst viele Indikationen werden nach Meinung des Autors durch die beschriebene Legierung erfüllt.
Stichwort: Zwischenzeugnis
(2000)
Jeder Arbeitnehmer hat per Tarifvertrag oder bei einem triftigen Grund Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Typische triftige Gründe sind: Bewerbung um eine neue Stelle, wesentliche Änderungen des Aufgabengebiets, Versetzung in eine andere Abteilung oder längere Abordnung in ein Projekt, Beförderung, Wechsel oder Ausscheiden des Vorgesetzten, Nachweis einschlägiger Tätigkeiten für die Zulassung zu Prüfungen, Unterbrechung der Arbeitstätigkeit durch Erziehungsurlaub, Auslandsentsendung, feststehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf einer befristeten Tätigkeit, drohende Beendigung wegen Aufnahme von Sozialplanverhandlungen oder wegen Beginn eines Insolvenzverfahrens. Strebt ein Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags an, so sollte der Arbeitnehmer parallel zu den Verhandlungen ein Zwischenzeugnis fordern.
Zeugnisse spielen eine entscheidende Rolle, wenn Bewerber ausgewählt und eingeladen werden. Deshalb ist oberster Zeugnisgrundsatz die Wahrheitspflicht: Zeugnisse sollen zwar wohlwollend formuliert werden und das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren, dürfen aber nicht lügen. Beim Zeugnistext dominiert die freie Beurteilung ohne systematische Vorgaben. Dass Sie als Führungskraft oft an der Formulierung Ihres eigenen Zeugnisses beteiligt werden, sollten Sie nutzen.
Stichwort: Zeugnis
(2001)
"Warum erhielten Sie Ihr Zeugnis eigentlich schon sechs Monate, bevor Sie aus ausgestiegen sind?" Die Frage im Vorstellungsgespräch kam für den Ingenieur überraschend. Er hatte noch nicht einmal gewusst, dass es so war. Deshalb fiel ihm auch keine kluge Antwort ein. Der Personalreferent des Chemieriesen half aus: "Da haben Sie wohl einen Aufhebungsvertrag unterschrieben?" Der rote Kopf war Antwort genug. Die Wortwahl beim Lob, das Nichtgesagte, die Verabschiedungsformel ohne Zukunftswünsche - dass Mitarbeiter im Zeugnis auf Gedanken zwischen den Zeilen achten müssen, wissen sie. Doch auch Datumszeile und Unterschrift bergen Risiken.
Stichwort: Zeugnistaktik
(2002)
Die Industrie wird mehr denn je konfrontiert mit verkürzten Durchlaufzeiten, zunehmenden Forderungen im Hinblick auf die Produkthaftung und steigenden Ansprüchen an das Qualitäts-Management wie z.B. DIN/ISO 9001. Hinzu kommen Faktoren wie die Globalisierung. Internationale Kooperationen führen zu einer parallelen und koordinierten Zusammenarbeit verschiedener Einheiten eines Unternehmens einerseits und verschiedener Unternehmen andererseits. Ein probater Ansatz, diesen Herausforderungen mit Hilfe von Softwarelösungen gerecht zu werden, verbirgt sich hinter dem Kürzel PLM (Product-Lifecycle-Management). PLM soll ermöglichen, die Produkte schneller und besser zur Marktreife zu bringen, indem allgegenwärtig Informationen zu Produkt und Produktion bereitstehen, Entscheidungen und Abläufe besser abgesichert und zudem die Kosten gesenkt werden können. PLM umfasst das Cross Enterprise Engineering als Nachfolger von Simultaneous Engineering und Concurrent Design sowie das Management der auf das Produkt bezogenen geistigen Eigentumsrechte. Beide Methoden basieren darauf, die Engineering-Tätigkeiten über den gesamten Produktlebenszyklus organisatorisch und systemtechnisch zu unterstützen. PLM reiht sich zusammen mit CRM (Customer-Relationship-Management), SCM (Supply-Chain-Management), MRP (Material Resource Planning) und ERM (Enterprise-Resource-Management) in die strategischen Backbones eines Unternehmens ein. Um PLM zu verstehen, muss man sich zunächst mit den Funktionen eines Systems zum Produktdaten-Management (PDM) befassen: Diese beinhalten im Wesentlichen die Verwaltung von Produktdaten und Konstruktionsprozessen, die Gruppentechnik und Klassifikation, das Ein- und Ausgabe-Management sowie die Integration mit den Erzeugersystemen (CAD-M, CAD-E, Office etc.) und mit der Produktplanung und -steuerung (PPS). PLM-Systeme sind evolutionär aus den existierenden PDM-Systemen entstanden, enthalten immer deren gesamte PDM-Funktionen als Basis. PLM integriert darüber hinaus alle produktrelevanten Informationen und Prozesse innerhalb eines Unternehmens über verschiedene Standorte hinweg und außerhalb mit Zulieferern, Partnern und Kunden, wobei hierfür das Internet eine wesentliche Rolle spielt.
Das Probearbeitsverhältnis
(2006)
Die Zukunftsmacher
(2006)
Aktiver RFID-Sensor
(2008)
Das in Schramberg ansässige Unternehmen Schweizer Electronic, einer der großen europäischen Leiterplattenhersteller, hat sich ein neues Geschäftsfeld als Systemlieferant für mikroelektronische Geräte erschlossen. Gemeinsam mit dem Institut für Angewandte Forschung der Hochschule Offenburg und Siemens hat das Unternehmen einen Datenlogger mit einer ISO 15693 kompatiblen 13,56 MHz RFID-Luftschnittstelle zur Serienreife entwickelt. Die SEAGsens Temperaturmessgeräte aus der Vorserienproduktion haben die ersten Feldtests erfolgreich bestanden. Die Großserienproduktion wird noch in diesem Jahr anlaufen.
Prädiktive Betriebsverfahren
(2010)
Durch die Nutzung von Wetterprognosen lässt sich der Betrieb moderner Bürogebäude hinsichtlich Energiebedarf und Komfort verbessern. Ziel dieses Vorhabens ist es, mathematische Optimierungsverfahren für die Nutzung in der Gebäudeautomation zu entwickeln. Die Entwicklung einer vom Internet unabhängigen Versorgung mit Wetterprognosen über einen Langwellensender ist ebenfalls Gegenstand des Forschungsprojekts.
BGH "HappyDigits"
(2010)
Headhunting per e-Mail
(2010)
Mit dem Wetter sparen
(2010)
Phishing im Emissionshandel
(2010)
Der Fall ist gar nicht so selten: Ein Verbraucher bucht oder kauft grenzüberschreitend, man streitet sich – und schon steht die Frage nach dem richtigen internationalen Gerichtsstand im Raum. Der EuGH hat hierzu nun grundlegend Stellung genommen (EuGH, Urt. v. 7.12.2010 – Rs. C-585/08, Rs. C-144/09 – Pammer ./. Reederei Schlüter und Hotel Alpenhof ./. Heller, CR 2011, 108).