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Änderungen gegenüber der Fassung 2021:
- Abschnitt 1: Der Anwendungsbereich umfasst nun auch Primärenergiefaktoren,
- Redaktionelle Änderungen und Fehlerkorrekturen,
- 7.2.3.1: Neue Formel (15) für Allokationsfaktoren für mehrere Wärmeflüsse mit unterschiedlichen,
- Temperaturen aus derselben KWK-Anlage,
- 7.2.3.2: Neue Anmerkung zur Klarstellung, dass Formel (14) auch für die Arbeitswertmethode gilt,
- Neuer Unterabschnitt 7.2.6 mit der Vereinfachung, dass KWK-Wärme unter 100 °C Vorlauftemperatur,
- mit der pauschalen Aufwandszahl 0,5 bewertet werden darf,
- Anhang A wurde neu gefasst, damit zusätzliche Anwendungsbereiche wie Gesetze oder Förderprogramme,
- die eigenen Festlegungen zu Gewichtungsfaktoren machen, dieses Dokument widerspruchsfrei,
- in Bezug nehmen können,
- Anhang B.4 mit einem Berechnungsbeispiel zur Kälteversorgung wurde gestrichen.
In Deutschland wird zur Bewertung von KWK-Anlagen die Stromgutschriftmethode angewendet. Dies ist die Standardmethode dieses Arbeitsblattes und der DIN V 18599-1. Die vorliegende Fassung der FW 309-1 ist wie seine früheren Fassungen als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu den geltenden Normen und Gesetzen konzipiert, da diese Dokumente Regelungslücken aufweisen. Das Bilanzierungsprinzip, die meisten Primärenergiefaktoren und die KWK-Bewertungsmethode wurden beibehalten.
Änderung gegenüber der Fassung 2021:
Anhang A, Tabelle A.3: In der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes ab dem 1.1.2023 wird ein neuer Primärenergiefaktor für netzbezogenen Strom von 1,2 für Großwärmepumpen festgelegt. Diese Festlegung wird in dieses Dokument übernommen.