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Bei Arbeitszeugnisse und Personalbeurteilungen können viele Fehler auftreten. Die Objektivität des Beurteilers und des Lesers, ihre Meßgenauigkeit und letztlich die Validität des Zeugnisses können beeinträchtigt sein. Bei der Zeugniserstellung und -verwendung sind zahlreiche Fehler und Kombinationen möglich. Die Struktur dieser Fehler wird detailliert aufgezeigt. Trotz der aufgezeigten Mängel hält die Praxis am Zeugnis als Informationsmittel fest. Es gibt keinen Idealweg der Personalauswahl. Die Qualität der Personalauswahl verbessert sich durch einen Methodenmix verschiedener Mittel, in den auch das Arbeitszeugnis gehört.
In Stellenanzeigen wird oft durch eine Aussage wie: "Für eine telefonische Vorabinformation steht Ihnen Herr/Frau X ab Montag in der Zeit von/bis zur Verfügung" auf die Möglichkeit eines telefonischen Vorabkontakts hingewiesen. Interessenten wird so angeboten, vor einer Bewerbung telefonisch weitere Informationen einzuholen. Der Beitrag nennt die wichtigsten Ergebnisse einer schriftlichen Unternehmensbefragung sowie fünf persönlicher Interviews und zehn Testanrufen. Abschließend werden praktische Empfehlungen für Unternehmen und Bewerber zum Angebot und zur Handhabung eines Telefonkontaktes sowie zur Vorbereitung auf einen und zum Verhalten bei einem Telefonkontakt gegeben.
Die Abmahnung ist tariflich oder gesetzlich nicht geregelt; sie ist eine Entwicklung der Arbeitsgerichtsbarkeit (Richterrecht). Der für den Praktiker bestimmte Aufsatz enthält anhand von Beispielen eine ausführliche, umfassende und leicht verständliche Darstellung dessen, welches Verhalten wie (z.B. kein Gebrauch von Schlagworten, möglichst Schriftform), wann (sind Fristen zu beachten?) und von wem abgemahnt werden kann. Ferner werden z.B. Fragen nach der Beteiligung des Betriebsrates und der Entfernung überholter Abmahnungen aus der Personalakte ebenso beantwortet wie diejenigen, welche und wie lange eine vorausgegangene Abmahnung für eine Kündigung herangezogen werden kann (Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf), wer im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung die Beweislast trägt, und ob, ggf. wann, ein vom Arbeitgeber verlorener Kündigungsschutzprozeß einer Abmahnung gleichgesetzt werden kann.
Eine gewichtige Komponente in Arbeitszeugnissen ist die Positions- und Aufgabenbeschreibung. In einer Befragung von 369 Unternehmen gaben 37,4 Prozent sogar an, für sie sei die Aufgabenbeschreibung die wichtigste Zeugniskomponente. Diese Wertschätzung gründet auf der wohl richtigen Annahme, dass die Beurteilung in Zeugnissen oft geschönt sei, die Aufgabendarstellung aber vergleichsweise wahrheitsgerechte Angaben enthalte. Es kommt wohl nicht so oft vor, dass Arbeitnehmer die Aufnahme von Tätigkeiten ins Zeugnis fordern und durchsetzen, die sie gar nicht ausgeübt haben. Demnach konzentrieren sich manche Leser auf diesen Zeugnisteil, um einen Eindruck von der Berufserfahrung eines Bewerbers zu gewinnen.
Läßt sich durch das Einholen von Referenzen die Qualität der Personalauswahl verbessern? Wie kann der geeignete Referenzgeber ermittelt werden? Welche Wege werden bei der Referenzeinholung beschritten und wie kann ein Referenzgespräch gestaltet werden? Diese und eine Reihe anderer Fragen beantwortet eine Studie, die im Jahr 1994 an der Fachhochschule Offenburg durchgeführt wurde, und an der sich 238 von 1000 angeschriebenen Personalberatern beteiligten. Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung werden im nachfolgenden Beitrag dargelegt.