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Minderjährige genießen in diversen Rechtsgebieten zu Recht besonderen Schutz. Dazu gehören das allgemeine Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das Lauterkeitsrecht des UWG1 und auch das Datenschutzrecht, wo dies in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ausdrücklich festgeschrieben wird. Der Beitrag diskutiert einige der relevanten Fragen.
Wer sich mit Digitalisierungsbestrebungen an Schulen befasst, stellt fest, dass die Tragweite der intendierten Transformation von Bildungseinrichtungen zu automatisierten Lernfabriken durch Digitaltechnik nur von Wenigen realisiert wird. Viele Beteiligte (wollen) glauben, es ginge nur um eine bessere technische Ausstattung der Lehreinrichtungen zur Unterstützung der Lehrkräfte – und übersehen, dass mit Kybernetik und Behaviorismus zwei den Menschen determinierende Theorien eine Renaissance erleben. Vertreter dieser Disziplinen glauben daran, dass sowohl der einzelne Mensch wie ganze Gesellschaften oder Sozialgemeinschaften wie ein Maschinenpark programmiert und gesteuert werden könne. Dabei werden Lernprozesse zu Akten der systematischen Selbstentmündigung umdefiniert: die Zurichtung der Lernenden auf abfragbare Kompetenzen mit Hilfe von Algorithmen und Software.
Konzeption und Durchführung der Evaluation einer virtuellen Lernumgebung: Methodenlehre-Baukasten
Der MLBK steht unter der URL http://www.methodenlehre-baukasten.de zur freien Verfügung für Lernende und Lehrende. Es finden ständig noch Entwicklungsarbeiten statt, um fehlende Übungen zu ergänzen oder fehlerhafte zu verbessern oder Teile in Modulen, mit denen wir noch nicht zufrieden sind, zu ersetzen. Rückmeldungen der Nutzer sind uns sehr erwünscht, um diesen Entwicklungsprozess voranzutreiben. Für die Zukunft wird ein Geschäftsmodell erarbeitet, das die Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Systems tragen soll und für die nachhaltige Bereitstellung des Systems sorgen kann.