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Schulen müssen bei ihrer Profilbildung mehr leisten als die reine Marketingpositionierung erfordert. Sie müssen für alle am Schulleben Beteiligten einen Sinn stiften. Es geht letztlich um eine Veränderung der Schulkultur, indem die Grundüberzeugungen und der Sinn und Zweck der Schule klar herausgearbeitet werden. Methoden aus dem Bereich der Entwicklung von Unternehmens- und Organisationskultur können hier wirksam zum Einsatz kommen.
Veränderte Umweltbedingungen für Organisationen haben die Notwendigkeit für Anpassungen und Weiterentwicklungen zur Folge. Das ist bei Unternehmen bereits ein etablierter Prozess und wird auf Ebene der Schulen im Rahmen der Schulentwicklung thematisiert. Die lang- und kurzfristigen Veränderungen, ob Migrationsentwicklungen oder Pandemie, sorgen für die Notwendigkeit, auch die Führungskultur als das Selbstverständnis einer professionellen Führung und Zusammenarbeit im Kollegialsystem Schule entsprechend weiterzuentwickeln. Hier können Leitbilder zu Führung und Zusammenarbeit und gezielte umsetzungsorientierte Entwicklungsprozesse dem Transformationsprozess an Schulen dauerhaft Schub verleihen.
Nach einem langen Vorlauf haben Bundestag und Bundesrat zum Ende der Legislatur 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung in Grundschulen verabschiedet. Um aus diesem formalen Anspruch gute Angebote in der Rechtswirklichkeit schaffen zu können, bedarf es neben politischer und finanzieller Rahmenbedingungen auch eines gezielten Dialogs mit den relevanten Anspruchs- und Interessengruppen, weshalb dem Stakeholdermanagement vor allem der Akteure von Schulträgern und Schulen eine besondere Bedeutung zukommt.
Im Jahr 2020 sollten für den Zeitungssektor im Rahmen der coronabedingten Neuordnung der Bundesförderungen40 Mio. Euro für die Zustellförderung bereitgestellt werden. Im Rahmen der kontroversen Diskussion um diese direkte staatliche Förderung der Zeitungsbranche wandelte sich die geplante Förderung in ein 220 Mio. Euro-Pogramm zur Unterstützung der digitalen Transformation von Presseverlagen (Deutscher Bundestag 2020c). Im April 2021 erklärte das Bundeswirtschaftsministerium die geplante 220-Millionen-Presseförderung für gescheitert – es wolle das Hilfspaket „nach intensiver Prüfung“ nicht weiterverfolgen. Der vorliegende Beitrag gibt Einblick in die kontroverse Diskussion um die Frage einer direkten staatlichen Pressförderung und stellt sie in den Kontext der wirtschaftlichen und medienpolitischen Kernfrage, „wie sich publizisitsche Inhalte in Zeiten der Disruption etablierter Geschäftsmodelle noch finanzieren lassen“ (Jarren, Künzler & Puppis 2019: 421).