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Rechtliche Dimension des Journalismus: Redaktionelle Verantwortung und User Generated Content
(2015)
Journalismus wandelt sich durch die Einbeziehung von User Generated Content. Dies hat nicht nur publizistische Folgen, sondern führt auch zu Problemen im Bereich der medienrechtlichen Verantwortung für die so publizierten Inhalte. Vor allem urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Fragen sind für neue digitale Produkte zu prüfen. Insgesamt zeigt sich auch aus rechtlicher Sicht, dass eine Kombination unter Einbeziehung klassischer journalistischer Strukturen hilfreich ist, während rein von anonymen Nutzern gestaltete Produkte erhebliche Risiken bergen.
Betrugsmaschen werden wohl nie aussterben. Immer wieder wachsen neue Opfer nach, die unwissend, leichtgläubig oder schnell einzuschüchtern sind. Privatleute und Unternehmer werden dabei gleichermaßen Opfer von geschickten "Vertragsabschlusskonstruktionen", bei deren Durchsetzung zuweilen auch Juristen beteiligt sind. Dieser Beitrag befasst sich mit aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen im deutschen Recht zu eben diesen Fällen.
Häufig findet sich im Impressum eines Onlineangebots ein Hinweis auf eine der evtl. anwaltlichen Abmahnung vorzuschaltende Kontaktaufnahme mit dem Betreiber. Während ein solcher Disclaimer für den Abmahner grundsätzlich keine Rechtswirkung entfaltet, ist fraglich, ob sich für den Verwender selbst im Hinblick auf eigene Abmahnungen Konsequenzen aus einem derartigen Hinweis ergeben. Mit dieser Frage haben sich zwei Oberlandesgerichte auseinandergesetzt und sind zu gegenläufigen Ergebnissen gelangt.