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Das Verbundprojekt GEO.Cool von Partnern im Landesforschungszentrum Geothermie (LFZG) hat zum Ziel, Möglichkeiten sowie Grenzen der Kühlung mit oberflächennaher Geothermie in interdisziplinärer Arbeit zu erheben und daraus Impulse für Innovationen in diesem Bereich zu gewinnen.
Das Vorhaben ist in die folgenden sechs Arbeitspakete (AP) gegliedert:
AP 1: Bedarfe und Systemaspekte
AP 2: Systemtechnik und Planung von Anlagen zur Kühlung mit oberflächennaher Ge-othermie
AP 3: Analyse von Best-Practice-Beispielen
AP 4: Thermisches und hydrogeologisches Verhalten des Untergrunds
AP 5: Genehmigungspraxis und Grenzwerte
AP 6: Synopse, Innovationspotenzial und Transfer.
Das Projekt hat eine Laufzeit vom 23.01.2017 bis zum 30.09.2019 (Förderzeitraum für alle Arbeitspakete und Projektpartner).
Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist es zu ermitteln, ob die ERP-Software-Lösung Odoo und die Verwendung deren kostenlosen Community Edition sich für die Umsetzung einer Internetpräsenz für eine Full-Service-Marketing-Agentur eignet und soll für die triiidot GmbH konzeptioniert und realisiert werden.
Dazu werden folgende Forschungsfragen gestellt:
1. Wie lassen sich die Anforderungen an eine Internetpräsenz der triiidot GmbH als Full-Service-Marketing-Agentur mit der kostenlosen Community Edition der ERP-Software-Lösung Odoo umsetzen?
2. Wie kann sich die triiidot GmbH von jeweils drei beispielhaften (Full-Service)-Marketing-Agenturen aus Fürstentum Liechtenstein, München und Offenburg abheben und auf dem Markt erfolgreich positionieren?
Um die erste Forschungsfrage zu beantworten, wird auf das Odoo Unternehmen und dessen System eingegangen und die Bedienung erklärt. Für das Erfüllen der Anforderungen der triiidot GmbH werden die von der Odoo Software zu der Verfügung stehenden Funktionen und Anwendungen eingesetzt. Die Umsetzung der Internetpräsenz mit der kostenlosen Odoo Community Edition wird erreicht und beschrieben. Die Grenzen dieser Edition werden in einer Vergleichstabelle mit der lizensierten Odoo Enterprise Edition aufgezeigt.
Um die zweite Forschungsfrage zu beantworten, ist eine Mitbewerberanalyse durchzuführen, die die Bereiche Leistungen, Referenzen und Funktionalität der Internetpräsenzen der Konkurrenz überprüft. Die Analyse der Ergebnisse zeigt, dass bei der Konzeption der Internetpräsenz die Struktur der Leistungen und Referenzen, sowie angebotene Funktionalitäten einen großen Einfluss auf die Benutzerfreundlichkeit und Bedienfreundlichkeit ausüben. Diese entscheidet über die Aktionen der Besuchenden auf einer Internetpräsenz. Aus diesem Grund wählt die triiidot GmbH ein klassisches, minimalistisches Design mit nützlichen Funktionen. Die Entwicklung der Struktur der Internetpräsenz wird in einer Mindmap zusammengehalten. Auf dieser Grundlage ist es möglich eine Internetpräsenz mit der Odoo Community Edition umzusetzen. Eine neue Full-Service-Marketing-Agentur kann die Defizite dieser Branche aufgreifen, um sich erfolgreich auf dem Markt zu positionieren.
Die öffentliche Diskussion über den Einsatz digitaler Medien in Schule und Unterricht verkennt die zugrundeliegenden Interessen. Seit über 30 Jahren wird jede neue Generation von Digitaltechnik in die Schulen gedrückt. 1984 waren es Personal Computer (PC), in den 1990er Jahren Laptops, aktuell sind es WLAN, Tablets und Smartphones. Die Argumente sind identisch: Angeblich sorgen die Geräte für moderneren, innovativeren Unterricht, höhere Motivation der Schüler/innen, bessere Lernergebnisse. Wissenschaftlich valide Studien belegen das Gegenteil. Der pädagogische Nutzen war und ist bis heute negativ. PISA-Koordinator Andreas Schleicher: „Wir müssen es als Realität betrachten, dass Technologie in unseren Schulen mehr schadet als nützt.“ (Schleicher, 2016) Der Aktionsrat Bildung bestätigt in einer Studie für die Vereinigung der Bayerischer Wirtschaft (vbw) „statistisch signifikant niedrigere Kompetenzen in den Domänen Mathematik und Naturwissenschaften“, wenn Grundschülerinnen und Grundschüler im Unterricht mindestens einmal wöchentlich Computer einsetzen im Vergleich zu Grundschulkindern, die seltener als einmal pro Woche Computer im Unterricht nutzten - und fordert trotzdem, die Schulen müssten schneller digitalisiert werden.
Es geht offensichtlich um Anderes. Es sind wirtschaftliche Interessen der IT-Wirtschaft und der Global Education Industries (GEI), die die Bildungsmärkte nach angelsächsischem Vorbild privatisieren und kommerzialisieren wollen. Es sind zugleich die Geschäftsmodelle der Daten-Ökonomie, die alle Lebensbereiche verdaten und Menschen per Algorithmus und kybernetischen Modellen steuern wollen – wie in den 1950er Jahren (Behaviorismus, programmiertes Lernen). Die Digitalisierung ist „nur“ die technische Infrastruktur zur Datenerhebung, die empirische Bildungsforschung das Instrumentarium zur Quantifizierung auch des Sozialen (Mau, 2018). Nach Arbeitsmarkt und Kommunikation stehen derzeit Bildung und Gesundheit auf der Agenda der Digitalisten. Das Problem: Werden soziale Systeme nach der binären Logik der IT umgebaut, verlieren sie alles Soziale. Daher ist die vordringliche Aufgabe der Pädagogik, die derzeit dominierenden Denkstrukturen von BWL und IT, Empirie, Kennzahlenfixierung und behavioristischen Lerntheorien als dysfunktionalen und a-sozialen Irrweg zu kennzeichnen und stattdessen Schule und Unterricht wieder vom Menschen und seinen Lernprozessen her zu denken.
Im Zentrum des Gesamtprojektes stand die nutzerzentrierte Entwicklung einer praxisorientierten Lern- und Anleitungsumgebung, in der kontextbezogene Informationen direkt in den Arbeitsbereich projiziert werden – das Lernen also sowohl am Arbeitsplatz als auch situiert erfolgen kann. Durch die Projektion in Verbindung mit Interaktivität werden Lerninhalte im wahrsten Sinne des Wortes „begreifbar“. So wurde ein kontextbewusstes System geschaffen, das Lernende interaktiv wie ein Coach begleitet und motiviert.
Die Bedeutung internationaler Handelsabkommen nimmt immer weiter zu und verdeutlicht dabei die Wichtigkeit sowie Dringlichkeit internationaler Zusammenarbeit, insbesondere internationaler Wirtschaftsbeziehungen zwischen den einzelnen Nationen. Der Begriff „internationale Wirtschaftsbeziehung“ meint die Gesamtheit der die Landesgrenzen überschreitenden wirtschaftlichen Handlungen von Wirtschaftssubjekten sowie auch staatliche und überstaatliche Maßnahmen und Beziehungen. Bei der Welthandelsorganisation (WTO) sind beispielsweise 301 regionale Handelsabkommen verzeichnet. Anhand des aufgeführten Diagramms zeigt sich der verstärkte jährliche Anstieg der in Kraft getretenen Handelsabkommen.
„Die Reform kommt – stirbt das Netz?“ So titelte die Süddeutsche Zeitung bereits Mitte April 2019 in Bezug auf die sich anbahnende Urheberrechtsreform. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derzeit so präsent in der Mitte der Gesellschaft angekommen und löst derart hitzige Diskussionen aus wie die anstehende Urheberrechtsreform durch den europäischen Gesetzgeber. Dabei ist es der Urheberrechtsreform in der Tat gelungen, einen ähnlichen Stellenwert für sich zu vereinnahmen wie die Einführung der lange gefürchteten Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018.
Im Fokus der Debatte steht dabei insbesondere Artikel 13, der sich mittlerweile als Artikel 17 in der aktuellen Fassung der Richtlinie wiederfindet. Seine breite Aufmerksamkeit verdankt dieser dem Umstand, dass er die Meinungsfreiheit und die freie Netzkultur in erheblichem Maße einschränken könnte. Allerdings geht die gesamte Richtlinie des europäischen Gesetzgebers deutlich über Artikel 17 hinaus, sodass sich neben der breiten Bevölkerung auch weitere Adressaten ergeben, deren Rahmenbedingungen sich ändern werden.
Kaum eine Vorschrift aus jüngster Zeit ist wohl so umstritten wie die EU-Richtlinie 2019/790/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt, die einer Urheberrechtsreform in ganz Europa den Weg ebnet und vor allem eine gerechtere Entlohnung von Urhebern im Internetzeitalter bewirken soll. Mit Blick auf unsere heutige Zeit, die so schön als „digitales Zeitalter“ bezeichnet wird, dürfte sich gar nicht erst die Frage stellen, ob das Urheberrecht, wie wir es heute kennen, den Entwicklungen im Internet nicht mehr schritthalten kann und eine Reform dringend von Nöten ist. Mit der Richtlinie 2001/29/EG stammen die letzten Änderungen immerhin aus dem Jahr 2001 und demnach aus einer Zeit fernab von YouTube, Facebook, Twitter und anderer bekannter Social-Media-Riesen. Einer Zeit, in der dem deutschen Gesetzgeber gar nicht erst der Gedanke aufgekommen sein dürfte, dass es irgendwann möglich sein könnte, urheberrechtlich geschützte fremde Inhalte in Form von Texten, Bildern, Musik oder Videos auf vielfache Weise in Sekundenschnelle zu vervielfältigen und zu verbreiten wie es heutzutage weltweit in erheblichem Ausmaß geschieht. Niemals zuvor war es so einfach Urheberrechte zu verletzen, zumal Personen, die eine solche Rechtsverletzung begehen, in der Anonymität und Fülle des Internets schwer zu identifizieren sind und von negativen Folgen häufig verschont bleiben – zum Leidwesen der Urheber.
Die Möglichkeiten für Unternehmen online zu werben, werden im digitalen Zeitalter immer größer. Online Marketing wird für Betriebe stets wichtiger. Dies zeigen die Werbeausgaben für Digitale Werbung und die zukünftigen Prognosen. Der Anteil der einzelnen Online-Marketinginstrumente macht ebenfalls deutlich, dass neben Social-Media-Marketing und E-Mail-Marketing auch Suchmaschinen-Marketing (engl. Search Engine Marketing, kurz: SEM) zu einem wichtigen Bestandteil der Werbemaßnahmen vieler Werbetreibende in Deutschland gehört.
Dieser Artikel befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Product Placement im Bereich der deutschen Fernsehlandschaft. Inhalt sind die rechtliche Einordnung und die rechtlichen Voraussetzungen des betriebswirtschaftlichen Marketinginstruments des Product Placement. Es werden die inhaltlichen und rechtlichen Voraussetzungen aufgezeigt, an die sich Werbetreibende halten müssen, um nicht Opfer von Verboten und Sanktionen zu werden. Gleichzeitig wird auch aufgezeigt, wie sich Rundfunkveranstalter verhalten müssen, um etwaigen Untersuchungen beziehungsweise Sanktionen von Seiten der Aufsichtsbehörden zu entgehen. Die praktische Bedeutung dieses Thema zeigen etliche aufgedeckte Fälle, wie zum Beispiel für das ZDF („Wetten, dass..?“; „Sabine!“), Sat.1 ("Frühstücksfernsehen"), N24 ("Make Money"), RTL ("Formel 1 – der Transport einer Weltmeisterschaft") und RTL II ("Nutella – Die Geburtstagsshow")1. Neben dem klassischen Fernsehen beschäftigt sich der Artikel auch mit der Möglichkeit des Product Placement in anderen medialen Kanälen. Insbesondere zählen hierzu Youtube und Instagram.