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Dieser Beitrag stellt die Möglichkeiten des 3D-Druckes unter der Berücksichtigung von Mensch-Roboter-Kollaborations-Anforderungen dar. Dabei werden die Vorteile mit besonderem Fokus auf die zusätzliche Gestaltungsfreiheit erläutert. Anhand von Beispielen wird der Stand der Technik bereits eingesetzter Sensorik sowie deren Notwendigkeit in Greifsystemen erläutert. Im weiteren Verlauf dieses Beitrags werden allgemeine Verfahren für die additive Verarbeitung von leitfähigen Materialien vorgestellt. Daran angeknüpft sind Beispiele speziell zur 3D-gedruckten Sensorik. Abgerundet wird der Beitrag mit einem Ausblick bezüglich 3D-gedruckter Sensorik in MRK-Greifsystemen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen als Instrument der Vereinfachung betrieblicher Vertragsgestaltung
(2018)
Im Wirtschaftsleben spielen heute AGB eine bedeutende Rolle. Diese sind nach § 305 Abs. 1 BGB alle, für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Vertragsbedingungen sind dabei die Regelungen, die Bestandteil des Vertrages werden sollen.1 Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie aufweisen, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat (vgl. § 305 Abs. 1 S. 2 BGB). Durch AGB wird grundsätzlich ein Rationalisierungseffekt erreicht. Bei Abschluss von Massenverträgen stellen diese eine Vereinfachung der Vertragsabwicklung dar. Stetig gleichbleibende Vertragsregelungen können einmalig formuliert und ständig wiederverwendet werden. Des Weiteren verfolgen AGB den Zweck, das Risiko ihres Verwenders zu begrenzen. AGB stellen ebenso Regelungen des Rechtsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien dar. Neben den Vorteilen, können sich aber auch nachteilige Aspekte für den Verwender ergeben. Durch die Vorformulierung von AGB kann die Gefahr bestehen, dass der AGB-Verwender die Regelungen ausschließlich zu seinen Gunsten und damit zum Nachteil der anderen Vertragspartei gestaltet. In einer Drucksituation kann die Gegenseite des Vertrages so gezwungen sein, sich mit den AGB als einverstanden zu erklären. Als Beispiel kann der AGB-Verwender eine Monopolstellung innehaben oder die andere Vertragspartei benötigt die Vertragsleistung dringend.
Aspekte der Motivation
(2018)
Autonome Systeme im Consumerbereich - Was bedeutet die Autonomie technischer Systeme für den Kunden
(2018)
Dieser Artikel gibt einen Überblick der Möglichkeiten kontextbewusster Systeme und erläutert, wie diese die Autonomie zugleich erweitern und begrenzen können. Anwendungsbeispiele wie autonomes Fahren, Rehabilitation, industrielle Arbeit und Robotik zeigen die technischen Möglichkeiten auf. Neben der Erkennung von räumlichen Details werden auch die Potenziale der Erkennung von Emotionen beschrieben. Dabei wird zugunsten der Allgemeinverständlichkeit auf eine tiefe technische Detaillierung verzichtet, zugleich aber auf die jeweils relevante Forschungsliteratur verweisen.