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Startups sind junge Unternehmen, mit innovativen Produkten oder Dienstleistungen. Mit diesen Produkten oder Dienstleistungen erschließen sie neue Märkte oder fordern in bereits bestehenden Märkten etablierte Unternehmen heraus. Dadurch kurbeln sie den Innovationsprozess in einer Volkswirtschaft stetig an. Für den Aufbau eines neuen Unternehmens und die Entwicklung von Innovationen ist Kreativität gefordert. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Kreativität, ihre Bedeutung und ihre Förderung in Startups. In den Grundlagenkapiteln werden die Themen Kreativität, Kreativitätstechniken und Startups umfassend erläutert. Um Erkenntnisse direkt aus der Praxis zu gewinnen, werden in einer empirischen Untersuchung Startup-Gründer*innen befragt. Die daraus gewonnenen Ergebnisse zeigen auf, dass Kreativität eine hohe Bedeutung in Startups hat, allerdings nicht systematisch gefördert wird. Dennoch haben Startups ein kreativitätsförderndes Arbeitsumfeld und es entstehen kreative Ideen, derer sie sich bedienen können.
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) anders als die Vorläuferregelung das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Unternehmen mit einem hohen Strombedarf sind von den damit verbundenen Kosten besonders betroffen.
Durch die Besondere Ausgleichsregelung des § 16 EEG sollen die Stromkosten von privilegierten Unternehmen mit einem hohen Strombedarf reduziert werden. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend von den durch die Vergütung des EEG entstehenden Kosten befreit werden.
Der nachfolgende Beitrag verdeutlicht am Beispiel von Unternehmen des produzierenden Gewerbes, dass dieses Regelungsziel für neu gegründete Unternehmen nachhaltig verfehlt wird. Entgegen der Ankündigung des Bundesumweltministeriums ist davon auszugehen, dass auch die geplante Novellierung des EEG diesbezüglich keine geeignete Abhilfe schaffen wird.