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Wurzeln, Werte und Visionen
(2018)
Bei vielen Schulungen, Unterrichten und Weiterbildungen kommen PowerPoint-Präsentationen zum Einsatz, welche durch epische Länge, Unmengen von Informationen und Text charakterisiert sind. Zur Folge haben kann dies, dass die meisten Zuhörer binnen kürzester Zeit gedanklich abschalten, den Wortregen über sich ergehen lassen und dabei andere Dinge in den Fokus ihrer Aufmerksamkeit stellen. Die Autoren zeigen, wie und warum der »Zuhörer« zu einem »Zuschauer« werden sollte – sprich: die zu vermittelnden Aspekte und Informationen als einfache Bilder komprimiert darzustellen. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser Art von Perspektivenwechsel kontrovers auseinander und gibt für den Praxisalltag mögliche Lösungsansätze.
Der Fall ist gar nicht so selten: Ein Verbraucher bucht oder kauft grenzüberschreitend, man streitet sich – und schon steht die Frage nach dem richtigen internationalen Gerichtsstand im Raum. Der EuGH hat hierzu nun grundlegend Stellung genommen (EuGH, Urt. v. 7.12.2010 – Rs. C-585/08, Rs. C-144/09 – Pammer ./. Reederei Schlüter und Hotel Alpenhof ./. Heller, CR 2011, 108).
„Soziale Netzwerke“ im Internet sind „in“. Wohl die Hälfte aller Deutschen zwischen zwölf und vierzig sind inzwischen in wenigstens einer dieser populären Online-Communitys Mitglied geworden. Eine Vielzahl der Nutzer ist dabei (zumindest auch) geschäftlich unterwegs, ungeachtet dessen, dass die Anbieter dies zuweilen (ohne es auch nur im Geringsten zu forcieren) formal in ihren AGB ausschließen. Nicht unerhebliche Bedeutung hat aus juristischer Sicht dabei die Frage, wem im Falle der beruflichen Verwendung solcher Accounts diese bei einer Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (oder auch von Unternehmen und Geschäftsführer) zustehen können. Dieser Frage geht der Beitrag nach deutschem Recht nach und versucht, das in ihr liegende Konfliktpotential und dessen Vermeidbarkeit auszuloten.
Quo Vadis Freihandel?
(2017)