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Das Internet hat nicht nur neue Geschäftsmodelle in großer Zahl hervorgebracht, es ist auch bei der Erfindung neuer Werbeformen sehr kreativ. Neben die „klassische“ Bannerwerbung und die inzwischen auch schon intensiv weiter entwickelten Partnerprogramme (Affiliate-Marketing) treten in zunehmender Weise auch und gerade „getarnte“ Werbeformen, die mit Bezeichnungenwie „Stealth-Marketing“ schon vom Namen her für Furore sorgen sollen. Der Beitrag stellt einige dieser Werbeformen vor und beurteilt sie aus rechtlicher Sicht. Dabei erweisen sich diese Marketing-Varianten mitunter als nicht so neu wie ihre Anbieter behaupten.
Betrugsmaschen werden wohl nie aussterben. Immer wieder wachsen neue Opfer nach, die unwissend, leichtgläubig oder schnell einzuschüchtern sind. Privatleute und Unternehmer werden dabei gleichermaßen Opfer von geschickten "Vertragsabschlusskonstruktionen", bei deren Durchsetzung zuweilen auch Juristen beteiligt sind. Dieser Beitrag befasst sich mit aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen im deutschen Recht zu eben diesen Fällen.
AG Köln "Kuh-Fotos"
(2010)
BAG "Elektronische Signatur"
(2014)
BFH "Umsatzsteuer bei ebay"
(2012)
BGH "Computer-Bild"
(2012)
BGH "HappyDigits"
(2010)
BGH "kinox.to"
(2017)
BGH "marions-kochbuch.de"
(2010)
BGH "Mehrere Werbekanäle"
(2018)
BGH "Original Kanchipur"
(2011)
BGH "Partnerprogramm"
(2010)
BGH "Postfachanschrift"
(2012)
BGH "Preisportal"
(2018)
BGH "Schubladenverfügung"
(2010)
BGH Insertionsofferte
(2012)
BGH regierung-oberfranken.de
(2012)
Bildnisverwertungsklauseln
(2022)
Bildnisverwertungsklauseln
(2016)
Am 01.10.2019 beschäftigte sich der EuGH mit der Frage, wann und inwieweit das Setzen von Cookies ohne vorherige Einwilligung des Internet-Nutzers zulässig sein könnte. Das Ergebnis ist für die Werbeindustrie zwar eigentlich nicht überraschend, aber dennoch für diese höchst ärgerlich. Die praktischen Folgen hingegen sind bislang etwas irritierend, hat sich doch die Zahl von Pop-Up-Fenstern immens vervielfacht, was jedoch, wie hier gezeigt wird, zumeist entweder überflüssig oder aber nicht hinreichend ist.
Das Geschäftsgeheimnisgesetz - Praxisrelevante Aspekte der Umsetzung der EU Richtlinie 2016/943
(2019)
Geschäftsgeheimnisse sind wertvoll. Mit dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz vom 18.4.2019 (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – GeschGehG, BGBl. I 2019, 466) ist die Know-how-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.6.2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung) umgesetzt. Der bisher dezentral und weitgehend unspezifiziert (§§ 823 ff., 826, 1004 BGB) bestehende Geheimnisschutz ist nunmehr einheitlich und übersichtlich zusammengefasst. Stefan Ernst gibt einen Überblick über die Neuerungen gegenüber der bisherigen Rechtslage und Anhaltspunkte für Handlungsbedarf bei betroffenen Unternehmen.
Die Abmahnung per e-Mail
(2010)
Minderjährige genießen in diversen Rechtsgebieten zu Recht besonderen Schutz. Dazu gehören das allgemeine Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das Lauterkeitsrecht des UWG1 und auch das Datenschutzrecht, wo dies in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ausdrücklich festgeschrieben wird. Der Beitrag diskutiert einige der relevanten Fragen.
Auch und gerade im Gesundheitswesen müssen Daten zwischen diversen Stellen ausgetauscht werden. Dies geschieht in der Praxis regelmäßig etwa zur Abrechnung von Versicherungsleistungen, bei Überweisungen von Patienten und im Abrechnungswesen der Ärzteschaft. Aber auch die Übernahme einer Arztpraxis ist ein Problemfall. Schon die Erhebung von Gesundheitsdaten bedarf aufgrund des datenschutzrechtlichen Verbots mit Erlaubnisvorbehalt (§ 4 BDSG) einer Rechtsgrundlage. Umso mehr darf die Weitergabe von Patientendaten als besonderen personenbezogenen Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG nur erfolgen, wenn sie durch Gesetz oder durch die Einwilligung der betroffenen Person gestattet wurde. Eine Einwilligung durch Unterzeichnung einer klauselmäßige Schweigepflichtentbindung ist möglich, unterliegt aber bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen.
Die Frage nach der Erforderlichkeit der Benennung eines Datenschutzbeauftragten wird derzeit oft gestellt. Der Beitrag gibt anhand einer Checkliste Leitlinien zu ihrer Beantwortung. Diese richtet sich seit dem 25.5.2018 bei nicht-öffentlichen Stellen (namentlich Unternehmen, aber auch Vereinen) nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG n.F.
Die Frage nach der Erforderlichkeit der Benennung eines Datenschutzbeauftragten wird derzeit oft gestellt. Der Beitrag gibt anhand einer Checkliste Leitlinien zu ihrer Beantwortung. Diese richtet sich seit dem 25.5.2018 bei nicht-öffentlichen Stellen (namentlich Unternehmen, aber auch Vereinen) nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG n.F.
EuGH "Bananabay"
(2010)
EuGH "comtech"
(2017)
EuGH "Football Dataco"
(2012)
EuGH "Meister"
(2012)
EuGH "Millionen-Chance"
(2010)
EuGH "sunrise period"
(2010)
EuGH "Videoüberwachung"
(2015)
Facebook - "App Zentrum"
(2015)
Leitsätze des Verfassers:
1. Art. 85 DSGVO erlaubt wie die Vorgängerregelung in Art. 9 RL 95/46/EG nationale Gesetze mit Abweichungen von der DSGVO zu Gunsten der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken. Er enthält damit eine Öffnungsklausel, die nicht nur neue Gesetze erlaubt, sondern auch bestehende Regelungen – soweit sie sich einfügen – erfassen kann.
2. Die umfangreichen Abwägungsmöglichkeiten im Rahmen des KUG erlauben eine Berücksichtigung auch der unionsrechtlichen Grundrechtspositionen.
Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 18.06.2018 – 15 W 27/18 (rechtskräftig; LG Köln). DSGVO Art. 85; RL 95/46/EG Art. 9; BGB §§ 823, 1004; KUG §§ 22, 23
Die meisten Angehörigen beratender Berufe, wie insb. Rechtsanwälte, unterhalten inzwischen einen Internetauftritt. Dass die Websites dabei in ihrer Qualität und Werbewirksamkeit weit auseinander liegen, ist eine Sache. Dass zuweilen auch hier Unsicherheit über die richtige Gestaltung und über die Anwendbarkeit bestimmter Gesetze bestehen kann, mag aber überraschen. Welcher Rechtsanwalt etwa rechnet schon damit, dass ihm Rechtsinstitute entgegen gehalten werden, die sich gewöhnlich gegen Presse und Rundfunk richten.
Die meisten Angehörigen von beratenden Berufen - bis hin zu Rechtsanwälten - sind inzwischen um einen Auftritt im Internet nicht mehr "herumgekommen". Dass die Websites dabei in ihrer Qualität und Werbewirksamkeit weit schwanken, ist eine Sache. Dass zuweilen auch hier Unsicherheit über die richtige Gestaltung und über die Anwendbarkeit bestimmter Gesetze bestehen kann, mag aber überraschen. Welcher Rechtsanwalt etwa rechnet schon damit, dass ihm persönlich gegenüber Rechtsinstitute ins Feld geführt werden, die sich gewöhnlicherweise allein gegen Presse und Rundfunk richten.
Headhunting per e-Mail
(2010)
Beinahe jeder Online-Anbieter wünscht sich ausgiebiges Feedback, also möglichst viele Produktbewertungen, Likes u.Ä. Denn Feedback erzeugt Popularität und diese wiederum bringt neue Kunden. Die lauterkeitsrechtlichen Probleme von Incentives zur Steigerung der Feedback-Rate sind Thema dieses Beitrags.
Internet-Auktionsvertrag
(2020)
Internet-Auktionsvertrag
(2021)
Es ist derzeit "in", in der Werbung damit zu werben, das eigene Unternehmen sei besonders umweltfreundlich. Das Stichwort lautet "Klimaneutralität". Viele Unternehmen möchten etwa mit dem Begriff "CO2-neutral" oder ähnlichem werben, weil es gut klingt. Dabei wird sich dieses Prädikat naturgemäß nicht daraus ergeben, dass bei Produktion und Transport der eigenenLeistungen und Produkte keinerlei Emissionen anfallen. Produktion, Versand, allgemeiner Energieverbrauch und Reisetätigkeiten emittieren sehr wohl. Allerdings möchte man dieses Prädikat durch die Förderung von Umweltprojekten (oftmals auf anderen Kontinenten) oder den Erwerb von "Ausgleichszertifikaten", die von Seiten Dritter beispielsweise die dauerhafte Bindung von CO2 (z.B. in Pflanzenkohlesenken) garantieren sollen, ermöglichen. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die aktuelle Rechtslage und geplante Änderung der UGP-Richtlinie, insbesondere mit Blick auf §5a UWG.