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Zum Kern der Aufsichtsratstätigkeit gehört die Begutachtung der Qualität wichtiger Vorstandsentscheidungen. Hierbei ist nicht nur zu prüfen, ob es klar formulierte Entscheidungsziele gibt und alternative Handlungsmöglichkeiten in Betracht gezogen wurden. Zu beurteilen ist insbesondere auch die Qualität der Prognosen, auf denen die behaupteten Zielbeeinflussungen basieren. Woran erkennen Aufsichtsräte kritische Prognosen?
Das vermutlich wichtigste Tatbestandsmerkmal der Business Judgment Rule ist das Vorliegen einer angemessenen Informationsgrundlage. Sie gilt dann als erreicht, wenn ein Geschäftsleiter vernünftigerweise annehmen darf, dass die Verbesserung einer gegebenen Informationsqualität den dafür erforderlichen Aufwand an Zeit bzw. Geld nicht rechtfertigt. Implizit wird hierbei vorausgesetzt, dass man verschiedene Ausmaße an Zeit, Geld und Informationsqualität unterscheiden kann. Für den Zeit- und Geldaufwand stimmt das auch, aber wie stuft man die Informationsqualität ab? Im Beitrag wird für prognosebezogene Informationen ein entsprechender Vorschlag gemacht.