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Für Bildungseinrichtungen steht das Jahr 2020 für Schulschließungen und coronabedingte Zwangsdigitalisierung. Binnen weniger Wochen wurde notgedrungen auf Fernunterricht und Lernmanagementsysteme (LMS), Schulcloud und Videokonferenzen umgestellt. Zu denken geben sollte weniger die der Pandemie geschuldete Umstellung von Präsenz- auf Distanzunterricht, sondern dessen beabsichtigte Verstetigung samt Forderung nach zunehmend automatisierten Beschulungssystemen. Werden Bildungseinrichtungen Teil der Daten-Ökonomie oder gelten weiterhin pädagogische Prämissen?
Im Rahmen des EU-Forschungsprojektes ACA-Modes (Advanced Control Algorithms for Management of Decentralised Energy Systems) werden reale Labore der Projektpartner primärenergetisch, ökonomisch und die Emissionen betreffend bewertet. Vier Projektpartner liefern Datensätze aus Messreihen typischer Bereitstellungsszenarien. Die verschiedenen Systeme bestehen unter anderem aus einer KWK-Anlage mit Erdgas-Verbrennungsmotor, einer KWKK-Anlage mit Adsorptionskältemaschine, einer Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher und Wärmepumpe und einer Solarthermieanlage mit Adsorptionskältemaschine.
Wurzeln, Werte und Visionen
(2018)
Bei vielen Schulungen, Unterrichten und Weiterbildungen kommen PowerPoint-Präsentationen zum Einsatz, welche durch epische Länge, Unmengen von Informationen und Text charakterisiert sind. Zur Folge haben kann dies, dass die meisten Zuhörer binnen kürzester Zeit gedanklich abschalten, den Wortregen über sich ergehen lassen und dabei andere Dinge in den Fokus ihrer Aufmerksamkeit stellen. Die Autoren zeigen, wie und warum der »Zuhörer« zu einem »Zuschauer« werden sollte – sprich: die zu vermittelnden Aspekte und Informationen als einfache Bilder komprimiert darzustellen. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser Art von Perspektivenwechsel kontrovers auseinander und gibt für den Praxisalltag mögliche Lösungsansätze.
Am Buffet des Lebens
(2017)
Quo Vadis Freihandel?
(2017)
BGH Insertionsofferte
(2012)
BGH regierung-oberfranken.de
(2012)
Die meisten Angehörigen beratender Berufe, wie insb. Rechtsanwälte, unterhalten inzwischen einen Internetauftritt. Dass die Websites dabei in ihrer Qualität und Werbewirksamkeit weit auseinander liegen, ist eine Sache. Dass zuweilen auch hier Unsicherheit über die richtige Gestaltung und über die Anwendbarkeit bestimmter Gesetze bestehen kann, mag aber überraschen. Welcher Rechtsanwalt etwa rechnet schon damit, dass ihm Rechtsinstitute entgegen gehalten werden, die sich gewöhnlich gegen Presse und Rundfunk richten.
In vielen Schulgebäuden der Region südlicher Oberrhein - besonders bei solchen, die energetisch saniert wurden und wo der Schulbetrieb auf Ganztagsunterricht umgestellt wurde - zeigt sich seit Beginn dieses Jahrhunderts eine verstärkte Über-hitzungstendenz im Sommer. Im Rahmen der Initiative Forschungskooperation Hochschule/Stadt für mehr Energieeffizienz beim Betrieb öffentlicher Gebäude und Liegenschaften beauftragte die Stadt Offenburg die Forschungsgruppe nachhaltige Energietechnik (Forschungsgruppe net) der Hochschule Offenburg mit der Ausarbeitung eines Konzeptes für die natürliche Gebäudeklimatisierung in Klassenzimmern. Besonderes Augenmerk galt dabei neben bautechnischen Maßnahmen der Ge-bäudeautomation. Da ein vollautomatisierter Betrieb technisch und finanziell für viele kommunalen Betreiber unrealistisch ist, ist zudem die Einbindung der Nutzer und Mitarbeiter vor Ort unerlässlich. Die Ergebnisse aus dem Projekt stehen einer breiten Öffentlichkeit in Form eines Leitfadens zur Verfügung.
„Soziale Netzwerke“ im Internet sind „in“. Wohl die Hälfte aller Deutschen zwischen zwölf und vierzig sind inzwischen in wenigstens einer dieser populären Online-Communitys Mitglied geworden. Eine Vielzahl der Nutzer ist dabei (zumindest auch) geschäftlich unterwegs, ungeachtet dessen, dass die Anbieter dies zuweilen (ohne es auch nur im Geringsten zu forcieren) formal in ihren AGB ausschließen. Nicht unerhebliche Bedeutung hat aus juristischer Sicht dabei die Frage, wem im Falle der beruflichen Verwendung solcher Accounts diese bei einer Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (oder auch von Unternehmen und Geschäftsführer) zustehen können. Dieser Frage geht der Beitrag nach deutschem Recht nach und versucht, das in ihr liegende Konfliktpotential und dessen Vermeidbarkeit auszuloten.
Der Fall ist gar nicht so selten: Ein Verbraucher bucht oder kauft grenzüberschreitend, man streitet sich – und schon steht die Frage nach dem richtigen internationalen Gerichtsstand im Raum. Der EuGH hat hierzu nun grundlegend Stellung genommen (EuGH, Urt. v. 7.12.2010 – Rs. C-585/08, Rs. C-144/09 – Pammer ./. Reederei Schlüter und Hotel Alpenhof ./. Heller, CR 2011, 108).