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Risiko und Sicherheit sind Begriffe, die nur im Zusammenhang mit dem Menschen gesehen werden können, wobei bei der Risikoabschätzung die Fragen beantwortet werden müssen, was passieren kann und was passieren darf. Ausgehend von der Vornorm DIN V 19250 wird im Detail auf folgende Punkte eingegangen: Risikoparameter, Schadensausmaß, Häufigkeit, Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich, Gefahrenabwendung, Eintrittswahrscheinlichkeit, Bewertung der Eintrittsmöglichkeiten von Ereignissen, Restrisikoverkleinerung, Vorhersage von Schadensereignissen einschließlich Störfallauslöser. Die Demonstration erfolgt an Beispielen aus der Chemie.
Die Identifikation und Einschätzung von Risiken werden stets von Unsicherheit begleitet. Auch die besten Risikomodelle und Wahrscheinlichkeitsberechnungen können diese Tatsache nicht komplett beseitigen. Mit dieser Kenntnis besteht aber die Möglichkeit, alle erfassbaren Sachverhalte besser einzuschätzen und Modelle anzuwenden, die zielorientiert Probleme angehen. Dadurch lässt sich die Unsicherheit zugunsten des Risikomanagements verringern.
Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften müssen beim Treffen riskanter Entscheidungen ihrer rechtlichen Sorgfaltspflicht genügen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, zum Entscheidungszeitpunkt angemessen informiert zu sein. Die praktische Umsetzung dieser Forderung stellt insbesondere für die unsicheren Prognosen der Zielwirkungen alternativer Handlungsmöglichkeiten eine beträchtliche Herausforderung dar. Der vorliegende Beitrag erörtert die Fragen, wie sich prognosebezogene Informationen in ihrer Qualität abstufen lassen und welche Überlegungen für die Bestimmung einer angemessenen Information vorzunehmen sind.