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Läßt sich durch das Einholen von Referenzen die Qualität der Personalauswahl verbessern? Wie kann der geeignete Referenzgeber ermittelt werden? Welche Wege werden bei der Referenzeinholung beschritten und wie kann ein Referenzgespräch gestaltet werden? Diese und eine Reihe anderer Fragen beantwortet eine Studie, die im Jahr 1994 an der Fachhochschule Offenburg durchgeführt wurde, und an der sich 238 von 1000 angeschriebenen Personalberatern beteiligten. Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung werden im nachfolgenden Beitrag dargelegt.
Die Abmahnung ist tariflich oder gesetzlich nicht geregelt; sie ist eine Entwicklung der Arbeitsgerichtsbarkeit (Richterrecht). Der für den Praktiker bestimmte Aufsatz enthält anhand von Beispielen eine ausführliche, umfassende und leicht verständliche Darstellung dessen, welches Verhalten wie (z.B. kein Gebrauch von Schlagworten, möglichst Schriftform), wann (sind Fristen zu beachten?) und von wem abgemahnt werden kann. Ferner werden z.B. Fragen nach der Beteiligung des Betriebsrates und der Entfernung überholter Abmahnungen aus der Personalakte ebenso beantwortet wie diejenigen, welche und wie lange eine vorausgegangene Abmahnung für eine Kündigung herangezogen werden kann (Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf), wer im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung die Beweislast trägt, und ob, ggf. wann, ein vom Arbeitgeber verlorener Kündigungsschutzprozeß einer Abmahnung gleichgesetzt werden kann.