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Diese Einleitung dient dem Leser zur Einführung in die vorliegende Thematik. Mit Hilfe der Ausgangssituation wird in die Problematik des Themas übergeleitet und anschließend das Ziel dieses Arbeitsberichtes erläutert. Nach der Darstellung des Aufbaus, soll schließlich das methodische Vorgehen dieser Untersuchung vorgestellt werden. Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung und durch die konvergente Medienumgebung lässt sich ein enormer Wandel in der Medienindustrie bzw. Musikindustrie beobachten. Während vor ein paar Jahren beispielsweise noch Videokassetten, CDs und DVDs gekauft wurden, ist es heute für viele schon fast selbstverständlich, Videoclips, Serien und Filme sowie Musik im Internet abzuspielen. Bewegte Bilder und musikalische Werke können zeitlich flexibel und unabhängig über zahlreiche Endgeräte mittels verschiedener Plattformen und Anbieter abgerufen werden. Weniger überraschend ist es daher, dass immer mehr Anbieter in den bereits stark umkämpften Markt des Streamings eintreten. Dabei möchten die Anbieter das Interesse der Nutzer gewinnen und versuchen, ihre Mitwettbewerber zu verdrängen. Infolgedessen ist die Medien- und Musikindustrie sowie deren Marktstrukturen stetigen Veränderungen unterlegen. Der Markt von Streamingdiensten wird durch das Hinzukommen weiterer Anbieter und deren zahlreichen Streaminginhalte größer und unübersichtlicher.
Die Bedeutung internationaler Handelsabkommen nimmt immer weiter zu und verdeutlicht dabei die Wichtigkeit sowie Dringlichkeit internationaler Zusammenarbeit, insbesondere internationaler Wirtschaftsbeziehungen zwischen den einzelnen Nationen. Der Begriff „internationale Wirtschaftsbeziehung“ meint die Gesamtheit der die Landesgrenzen überschreitenden wirtschaftlichen Handlungen von Wirtschaftssubjekten sowie auch staatliche und überstaatliche Maßnahmen und Beziehungen. Bei der Welthandelsorganisation (WTO) sind beispielsweise 301 regionale Handelsabkommen verzeichnet. Anhand des aufgeführten Diagramms zeigt sich der verstärkte jährliche Anstieg der in Kraft getretenen Handelsabkommen.
Immer mehr Unternehmen, darunter auch viele Klein- und Mittelbetriebe, nutzen heute die Möglichkeiten einer Social Media Kommunikation. Ziel des folgenden Beitrages ist es, den Rechtsrahmen detailliert darzustellen, den es dabei zu beachten gilt. Die Ausführungen konzentrieren sich auf die wesentlichen Problemaspekte, die Verwendung von Bildern und Texten sowie auf Werbung.
Marketingrecht
(2018)
Allgemeine Geschäftsbedingungen als Instrument der Vereinfachung betrieblicher Vertragsgestaltung
(2018)
Im Wirtschaftsleben spielen heute AGB eine bedeutende Rolle. Diese sind nach § 305 Abs. 1 BGB alle, für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Vertragsbedingungen sind dabei die Regelungen, die Bestandteil des Vertrages werden sollen.1 Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie aufweisen, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat (vgl. § 305 Abs. 1 S. 2 BGB). Durch AGB wird grundsätzlich ein Rationalisierungseffekt erreicht. Bei Abschluss von Massenverträgen stellen diese eine Vereinfachung der Vertragsabwicklung dar. Stetig gleichbleibende Vertragsregelungen können einmalig formuliert und ständig wiederverwendet werden. Des Weiteren verfolgen AGB den Zweck, das Risiko ihres Verwenders zu begrenzen. AGB stellen ebenso Regelungen des Rechtsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien dar. Neben den Vorteilen, können sich aber auch nachteilige Aspekte für den Verwender ergeben. Durch die Vorformulierung von AGB kann die Gefahr bestehen, dass der AGB-Verwender die Regelungen ausschließlich zu seinen Gunsten und damit zum Nachteil der anderen Vertragspartei gestaltet. In einer Drucksituation kann die Gegenseite des Vertrages so gezwungen sein, sich mit den AGB als einverstanden zu erklären. Als Beispiel kann der AGB-Verwender eine Monopolstellung innehaben oder die andere Vertragspartei benötigt die Vertragsleistung dringend.
Die Nachrichtenübermittlung im professionellen Mobilfunk hat sich vom Analog- hin zum Digitalfunk entwickelt und dadurch die gesamte Arbeitsweise der Branche verändert. Wurde diese früher vom Handwerk geprägt, so geht es nun hauptsächlich noch um Programmierung und Beratung. Für die Unternehmen des professionellen Mobilfunks ergeben sich durch die vielen Veränderungen neue Risiken, welche Haftungsansprüche auslösen können. Dieses Arbeitspapier konzentriert sich auf Unternehmen des professionellen Mobilfunkhandels und speziell auf die hier weit verbreitete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im Zuge der Digitalisierung und der damit einhergehenden weitreichenden Veränderungen in der Branche des professionellen Mobilfunkhandels hat der Geschäftsführer Entscheidungen zu treffen, welche mit Risiko behaftet sind und sogar den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können. Um nicht gegen seine Rechte und Pflichten als Geschäftsführer zu verstoßen und einer persönlichen Haftung aus dem Weg zu gehen, sollen die auftretenden Risiken benannt und Wege aufgezeigt werden, diese zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden. Geschäftsführer sind sich oftmals ihren persönlichen Haftungsrisiken nicht bewusst.
In der heutigen, vielschichtigen und komplexen Geschäftswelt werden die meisten Unternehmen nicht als Personengesellschaften, sondern als Kapitalgesellschaften geführt. Wie das Wort Kapitalgesellschaft bereits nahelegt, stehen bei dieser Gesellschaftsform nicht natürliche Personen im Mittelpunkt, sondern vielmehr ein Mindestmaß an Kapital, welches von den Gesellschaftern in Form von Einlagen aufgebracht werden muss. Die Kapitaleinlage ist somit der persönliche Risikobeitrag der Gesellschafter und zudem die Voraussetzung für ein wirtschaftliches Tätigwerden im Geschäftsbereich, für das die Gesellschafter eine persönliche Haftung nicht übernehmen wollen und grundsätzlich auch nicht müssen.