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Internet-Auktionsvertrag
(2021)
Es ist derzeit "in", in der Werbung damit zu werben, das eigene Unternehmen sei besonders umweltfreundlich. Das Stichwort lautet "Klimaneutralität". Viele Unternehmen möchten etwa mit dem Begriff "CO2-neutral" oder ähnlichem werben, weil es gut klingt. Dabei wird sich dieses Prädikat naturgemäß nicht daraus ergeben, dass bei Produktion und Transport der eigenenLeistungen und Produkte keinerlei Emissionen anfallen. Produktion, Versand, allgemeiner Energieverbrauch und Reisetätigkeiten emittieren sehr wohl. Allerdings möchte man dieses Prädikat durch die Förderung von Umweltprojekten (oftmals auf anderen Kontinenten) oder den Erwerb von "Ausgleichszertifikaten", die von Seiten Dritter beispielsweise die dauerhafte Bindung von CO2 (z.B. in Pflanzenkohlesenken) garantieren sollen, ermöglichen. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die aktuelle Rechtslage und geplante Änderung der UGP-Richtlinie, insbesondere mit Blick auf §5a UWG.
Bildnisverwertungsklauseln
(2022)
Softwareverträge
(2022)
Kommentierung des §19 n.F.
(2022)
Bildnisverwertungsklauseln
(2016)
Kommentierung der §§ 1-4
(2016)
Softwareverträge
(2016)
Kundendaten besitzen einen erheblichen Wirtschaftswert. Dies gilt nicht nur, aber insbesondere auch wegen der Möglichkeit zur persönlichen Werbeansprache. Aus diesem Grunde versuchen Unternehmen gerade dann, wenn sie ihren Betrieb einstellen, zuweilen alle werthaltigen Wirtschaftsgüter (Assets) zu Geld zu machen. In manchen Fällen geschieht dies auch kurz vor der Insolvenz, wenn der Betriebsinhaber einerseits ein Unternehmen pleite gehen lässt, andererseits aber ein neues, praktisch identisches Geschäftsmodell unter anderer rechtlicher Identität neu aufsetzt. Von besonderer Bedeutung kann dann die Entscheidung des BayLDA werden, die in einem derartig gelagerten Fall ein empfindliches Bußgeld verhängte. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Entscheidung näher auseinander.