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Zielvereinbarungen sollen SMART formuliert werden, um die Leistungsbereitschaft von Mitarbeitern optimal zu fördern - so wird es zumindest in der praxisorientierten betriebswirtschaftlichen Literatur propagiert. Ob Zielvereinbarungen, die spezifisch, messbar, erreichbar, relevant für das Unternehmen und zeitlich terminiert sind, wirklich eine höhere Leistungsbereitschaft zur Folge haben, wird im Folgenden auf Basis einer empirischen Untersuchung überprüft.
Digitalisierung ist ein populäres Wort mit diffuser Bedeutung. Aus der technischen Signalverarbeitung stammend, wird es heute in vielfältiger Form verwendet. Man kann damit einen gesellschaftlichen Megatrend beschreiben, die öffentliche Verwaltung zur Modernisierung auffordern oder produkt- wie prozessbezogene Veränderungen in Unternehmen begründen.
Lenkung von Innovationen
(2020)
Im Februar 2018 meldet das Manager Magazin, das sich immer mehr Manager von fragwürdigen Digitalisierungsexperten beraten lassen und viel Geld damit verbrennen. Geht es um das große Zukunftsthema, sitzt das Portemonnaie augenscheinlich locker. „Wenn Sie ein Budget durchdrücken wollen, schreiben Sie einfach ‚digital‘ an Ihr Projekt“, sagt Bayer-Vorstandschef Werner Baumann und macht indirekt deutlich, welche Defizite es vielerorts bei der Lenkung von Innovationen gibt.
Unternehmerische Entscheidungen sollten auf einer angemessene Informationsgrundlage basieren. Diese rechtliche Aufforderung stellt Geschäftsleiter in der Praxis vor erhebliche Herausforderungen, die insbesondere die Erstellung von Prognosen betreffen. Um hier einen Unterstützungsbeitrag zu leisten, wird eine Heuristik vorgestellt, die das Treffen prognosebezogener Informationsentscheidungen anleitet. Die Heuristik übernimmt aus der Multiattributiven Nutzentheorie die Empfehlung, Informationsentscheidungen als Gesamtheit aus Zielfunktion und Bewertungsfunktion zu modellieren. In der Zielfunktion werden die Ziele der Informationsentscheidungen von den allgemeinen Unternehmenszielen wie etwa dem Gewinn gelöst. Statt dessen wird auf die Bewirkung besonderer Qualitätseigenschaften von Informationen abgestellt; das sind Vollständigkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit. Daraus ergeben sich die beiden grundlegenden Ziele von Informationsentscheidungen: „Maximierung der Informationsqualität“ und „Minimierung der Informationskosten“. Auf dieser Grundlage besteht für die Bewertungsfunktion die Herausforderung darin, die positiven Nutzenwirkungen aus einer Vergrößerung der Informationsqualität abzuwägen gegen die negativen Nutzenwirkungen, die aus einer damit verbundenen Vergrößerung der Informationskosten resultieren. Um diese Herausforderung zu bewältigen, wird ein iteratives Verfahren aus sequentiell zu treffenden und in diesem Sinne inkrementellen Informationsentscheidungen vorgeschlagen. Wertvoll ist diese Heuristik einerseits in entscheidungstheoretischer Hinsicht, weil sie vorliegende methodische Überlegungen zum Treffen von Informationsentscheidungen erweitert. Vor allem aber besitzt die Heuristik einen praktischen Wert für Geschäftsleiter, da ihre Anwendung bessere Voraussetzungen dafür schafft, der rechtlichen Pflicht zur ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführung zu genügen.
Grundlagen der Organisation
(2019)
Eine betriebswirtschaftliche Theorie der Organisationsgestaltung hat Strukturmodelle zu entwickeln, die als Grundlage für Organisationsentscheidungen des Managements geeignet sind. Es geht dabei um die Bewältigung der elementaren Anforderungen, die bei interpersoneller Arbeitsteilung zwangsläufig durch die Trennung zusammenhängender Aufgabenkomplexe und die Einbeziehung einer Mehrzahl von Personen mit jeweils individuellen Zielen entstehen. Bei der Verfolgung dieses Anliegens orientiert sich auch die Neuauflage der "Grundlagen der Organisation" unverändert am bewährten entscheidungstheoretischen Konzept der Organisationsgestaltung, das einen fundierten anwendungsbezogen Zugang zum Verständnis und zur Lösung komplexer Organisationsprobleme eröffnet.
Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften müssen beim Treffen riskanter Entscheidungen ihrer rechtlichen Sorgfaltspflicht genügen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, zum Entscheidungszeitpunkt angemessen informiert zu sein. Die praktische Umsetzung dieser Forderung stellt insbesondere für die unsicheren Prognosen der Zielwirkungen alternativer Handlungsmöglichkeiten eine beträchtliche Herausforderung dar. Der vorliegende Beitrag erörtert die Fragen, wie sich prognosebezogene Informationen in ihrer Qualität abstufen lassen und welche Überlegungen für die Bestimmung einer angemessenen Information vorzunehmen sind.
Wissenschaftler treten als Berater auf und nehmen nicht nur Einfluss auf wirtschaftliche, sondern auch auf politische Entscheidungen. Welche Anforderungen sind an diese Art der Entscheidungsunterstützung zu stellen? Lassen sich für Wissenschaftler zulässige und unzulässige Einflussmöglichkeiten identifizieren? Der Beitrag beantwortet diese Frage unter Rückgriff auf Erkenntnisse aus Soziologie und Entscheidungslehre.