Bibliografie
Refine
Year of publication
Document Type
- Part of a Book (197)
- Article (unreviewed) (188)
- Conference Proceeding (117)
- Other (94)
- Contribution to a Periodical (68)
- Working Paper (57)
- Book (47)
- Report (16)
- Article (reviewed) (14)
- Doctoral Thesis (3)
Conference Type
- Konferenzartikel (109)
- Konferenz-Poster (3)
- Konferenzband (3)
- Sonstiges (3)
- Konferenz-Abstract (1)
Is part of the Bibliography
- yes (805)
Keywords
- Digitalisierung (25)
- Social Media (15)
- Bildung (13)
- Industrie 4.0 (13)
- Schule (13)
- Data Analytics (12)
- Gamification (12)
- Social Media Marketing (12)
- Big Data (11)
- Fraud Analytics (11)
Institute
- Fakultät Medien und Informationswesen (M+I) (bis 21.04.2021) (805) (remove)
Open Access
- Closed Access (361)
- Open Access (202)
- Closed (8)
- Bronze (7)
Die touristische Entwicklung in den deutschen Urlaubsorten gestaltet sich derzeit in der Regel sehr positiv. Dies ist einerseits sehr erfreulich und sollte Anlass für das Marketing geben, diese Situation zu verfestigen und zu verstärken; andererseits zeigt eine nähere Betrachtung, dass sich die Besucherströme in erster Linie auf die Hauptsaisonzeiten der jeweiligen Urlaubsgebiete konzentrieren. Für viele Bäderorte, vor allem etwa auch die der Ost- und Nordseeküste, sind dies die Ferienzeiten im Sommer. So verzeichnen viele Hotels und Restaurants bis zu 70 % ihrer Jahreseinnahmen in dieser nur dreimonatigen Periode. Das Problem besteht nun in den übrigen Jahreszeiten vor allem darin, dass bei geringem Umsatz trotzdem Personal und Einrichtungen vorgehalten werden müssen. Auch die vorhandenen gemeindlichen und privaten Infrastrukturen werden in den Nebensaisonzeiten nicht genügend ausgelastet. Läden und Geschäfte leiden zum Teil unter der geringen Gästezahl. Manche Urlaubsorte wirken, so vor allem im Winter, oft in diesen Zeiten wie ausgestorben. Entwicklungsbedarf entsteht nun darin, auch Angebote zu schaffen, die einen Ferienaufenthalt im Herbst, Winter und Frühjahr attraktiver machen. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der folgenden Ausführungen, entsprechende innovative Lösungsansätze aufzuzeigen.
Schriftliche Stellungnahme Lankau zu:
a) Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Hessen 4.0 – Agenda Digitales Hessen (Drucksache 19/4111)
b) Großen Anfrage der Abg. Eckert, Barth, Decker, Degen, Faeser, Frankenberger, Geis, Gremmels, Grüger, Lotz, Dr. Sommer, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend Auswirkungen der Digitalisierung auf Arbeit und Wirtschaft in Hessen (Drucksache 19/2896) und
c) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Eckert, Barth, Decker, Degen, Faeser, Frankenberger, Geis, Gremmels, Grüger, Lotz, Dr. Sommer, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend Auswirkungen der Digitalisierung auf Arbeit und Wirtschaft in Hessen (Drucksache 19/4357)
Zusammenfassung und Fazit
(2019)
Leitsatz des Gerichts:
Die Übermittlung eines „presserechtlichen Informationsschreibens“ greift in der Regel nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Presseunternehmens ein. Eine andere Beurteilung ist allerdings dann geboten, wenn das übersandte Informationsschreiben von vornherein ungeeignet ist, präventiven Rechtsschutz zu bewirken. Hiervon ist auszugehen, wenn es keine Informationen enthält, die dem Presseunternehmen die Beurteilung erlauben, ob Persönlichkeitsrechte durch eine etwaige Berichterstattung verletzt werden.
BGB § 823 Abs. 1, § 1004; ZPO § 253. BGH, Urteil vom 15.01.2019 – VI ZR 506/17 (OLG Frankfurt/M.), MDR 2019, 290 = NJW 2019, 781 = WM 2019, 473