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In der genossenschaftlichen FinanzGruppe werden neben Verbundunternehmen wie zum Beispiel der DZ Bank rund 45 bis 50 Genossenschaftsbanken von der künftigen Berichtspflicht nach der sogenannten CSR-Richtlinie betroffen sein. Dieser Artikel gibt Hinweise zu Auswirkungen der neuen Gesetzeslage, aber auch zu Chancen und Potenzialen. Diskutiert wird insbesondere, was das neue Gesetz bzw. der Regierungsentwurf von 2016 besagt, und was die Vorgaben konkret für Genossenschaftsbanken bedeuten. Der Beitrag diskutiert zudem Synergien, Chancen und Potenziale: Das Thema Nachhaltigkeit kann wertvolle Impulse für eine zielgerichtete Weiterentwicklung des eigenen Geschäftsmodells bieten, beispielsweise wie neue Kundengruppen und/oder neue Ertragspotenziale mit Hilfe von neuen Produkten beziehungsweise Geschäftsfeldern erschlossen werden können.
Die Coronakrise hat weltweit das Wirtschafts- und Gesellschaftsleben in bisher ungekannter Weise verändert. Die ohnehin bereits komplexen Herausforderungen in Zeiten des Klimawandels sind damit noch gestiegen. Genossenschaftliche Innovationsökosysteme können Lösungsansätze für die gravierenden Veränderungen im unternehmerischen, kommunalen und gesellschaftlichen Umfeld schaffen.
Eine Mitte November veröffentlichte EU-Richtlinie sieht vor, dass ab 2017 Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeitern bestimmte Nachhaltigkeitsangaben im Lagebericht veröffentlichen müssen. Auf den ersten Blick scheint hier weiterer administrativer Ballast für die wenigen betroffenen Genossenschaftsbanken zu entstehen. Doch daraus ergeben sich für die Institute auch Chancen. Es lohnt sich zu prüfen, ob ein aktives Nachhaltigkeitsmanagement sinnvoll erscheint.
Nachhaltigkeit in der DNA
(2014)