Angemessene Informationsgrundlage von Prognosen bei unternehmerischen Entscheidungen
- Das vermutlich wichtigste Tatbestandsmerkmal der Business Judgment Rule ist das Vorliegen einer angemessenen Informationsgrundlage. Sie gilt dann als erreicht, wenn ein Geschäftsleiter vernünftigerweise annehmen darf, dass die Verbesserung einer gegebenen Informationsqualität den dafür erforderlichen Aufwand an Zeit bzw. Geld nicht rechtfertigt. Implizit wird hierbei vorausgesetzt, dass manDas vermutlich wichtigste Tatbestandsmerkmal der Business Judgment Rule ist das Vorliegen einer angemessenen Informationsgrundlage. Sie gilt dann als erreicht, wenn ein Geschäftsleiter vernünftigerweise annehmen darf, dass die Verbesserung einer gegebenen Informationsqualität den dafür erforderlichen Aufwand an Zeit bzw. Geld nicht rechtfertigt. Implizit wird hierbei vorausgesetzt, dass man verschiedene Ausmaße an Zeit, Geld und Informationsqualität unterscheiden kann. Für den Zeit- und Geldaufwand stimmt das auch, aber wie stuft man die Informationsqualität ab? Im Beitrag wird für prognosebezogene Informationen ein entsprechender Vorschlag gemacht.…
Document Type: | Article (unreviewed) |
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Zitierlink: | https://opus.hs-offenburg.de/5167 | Bibliografische Angaben |
Title (German): | Angemessene Informationsgrundlage von Prognosen bei unternehmerischen Entscheidungen |
Author: | Matthias GraumannStaff MemberGND |
Year of Publication: | 2021 |
First Page: | 61 |
Last Page: | 70 |
Parent Title (German): | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht : ZIP |
Volume: | 42 |
Issue: | 2 |
ISSN: | 0723-9416 |
URL: | https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fzip%2F2021%2Fcont%2Fzip.2021.61.01.htm&pos=9 |
Language: | German | Inhaltliche Informationen |
Institutes: | Fakultät Wirtschaft (W) |
Institutes: | Bibliografie | Formale Angaben |
Open Access: | Closed Access |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |